Besprechungsprotokolle des Jahres 2021 betreffend Baumaßnahmen in Universitätsstraße 38, Stuttgart

Sämtliche im Jahr 2021 angefertigten Protokolle zu Besprechungen, in denen Baumaßnahmen am Informatikgebäude der Universität Stuttgart (Universitätsstraße 38) thematisiert wurden.
Um Drittbeteiligungsverfahren zu vermeiden, können Sie bei Bedarf personenbezogene Daten schwärzen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    5. Januar 2022
  • Frist
    8. Februar 2022
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche im J…
An Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Besprechungsprotokolle des Jahres 2021 betreffend Baumaßnahmen in Universitätsstraße 38, Stuttgart [#236868]
Datum
5. Januar 2022 19:04
An
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche im Jahr 2021 angefertigten Protokolle zu Besprechungen, in denen Baumaßnahmen am Informatikgebäude der Universität Stuttgart (Universitätsstraße 38) thematisiert wurden. Um Drittbeteiligungsverfahren zu vermeiden, können Sie bei Bedarf personenbezogene Daten schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236868 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236868/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 05.01.2022 beantragten Sie über die Plattform „fragdenstaat.de“ mit der Anfr…
Von
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim
Betreff
Besprechungsprotokolle des Jahres 2021 betreffend Baumaßnahmen in Universitätsstraße 38, Stuttgart [#236868]
Datum
12. Januar 2022 15:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 05.01.2022 beantragten Sie über die Plattform „fragdenstaat.de“ mit der Anfragenummer 236868 die Einsicht in sämtliche im Jahr 2021 angefertigten Protokolle zu Besprechungen, in denen Baumaßnahmen am Informatikgebäude der Universität Stuttgart in der Universitätsstraße 38 in 70569 Stuttgart thematisiert wurden. Wir bestätigen hiermit den Empfang des Antrags. Nach einer ersten Prüfung des bei uns am 10.01.2022 eingegangenen Antrags möchten wir Sie über Folgendes informieren: Die Auskunftserteilung erfordert Abstimmungen mit weiteren Behörden sowie eine umfassende Prüfung der jeweiligen Einzelinformation unter den Gesichtspunkten des Schutzes öffentlicher Belange und des Schutzes privater Interessen. Dies zieht einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand aufgrund der damit einhergehenden Schutzmaßnahmen, insbesondere die Auswertung und Aussonderung von Daten sowie die Schwärzung von Passagen, nach sich, sodass eine weitere Prüfung und Verbescheidung nicht mehr kostenfrei ergehen könnte. Gemäß § 10 Abs. 2 S. 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands mit einer Gebühr sowie der damit verbunden Auslagen zwischen € 200,01 und € 250,00 zu rechnen sein wird. Wir bitten Sie daher uns mitzuteilen, ob Sie an der umfassenden Einsichtnahme in die Besprechungsprotokolle festhalten möchten. Bitte beachten Sie, dass sofern Sie die Weiterverfolgung des Antrages nicht innerhalb eines Monats erklären, Ihr Antrag als zurückgenommen gilt. Außerdem dürfen wir Sie, falls Sie den Antrag weiterverfolgen wollen, auffordern, Ihren Antrag zu begründen und uns mitzuteilen, welchen Erkenntnisgewinn Sie mit Ihrer Anfrage erzielen möchten. Sofern Sie einen Zugang zu einer konkreten Einzelinformation (bspw. der Zustandsfeststellung eines bestimmten Bestandteils des Gebäudes) wünschen, dürfen wir Sie bitten, Ihr Antragsbegehren zu präzisieren, sodass je nach Charakter der Information unter Umständen eine einfache Auskunft erfolgen könnte. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Damit ich mich entscheiden kann, ob ich trot…
An Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Besprechungsprotokolle des Jahres 2021 betreffend Baumaßnahmen in Universitätsstraße 38, Stuttgart [#236868]
Datum
23. Januar 2022 00:25
An
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Damit ich mich entscheiden kann, ob ich trotz so hoher Gebühren an meinem Antrag festhalte, darf ich Sie bitten, mich über den konkreten zu erwartenden Betrag zu informieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236868 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236868/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich auf meine Frage nach dem konkreten zu erwartenden Betrag noch imme…
An Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Besprechungsprotokolle des Jahres 2021 betreffend Baumaßnahmen in Universitätsstraße 38, Stuttgart [#236868]
Datum
11. Februar 2022 20:03
An
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich auf meine Frage nach dem konkreten zu erwartenden Betrag noch immer keine Antwort erhalten. Bitte informieren Sie mich über den aktuellen Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236868 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236868/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Besprechungsprotokolle des Jahres 2021 betreffend Baumaßnahmen in Universitätsstraße 38, Stuttgart“ [#236868]
Datum
22. Februar 2022 21:45
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/236868/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Universitätsbauamt mir nur einen groben Gebühren- und Auslagenrahmen von 200,01€ bis 250€ nennt und meine wiederholten Nachfragen nach einem konkreten Betrag seit einem Monat ignoriert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 236868.pdf Anfragenr: 236868 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236868/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Besprechungsprotokolle des Jahres 2021 betreffend Baumaßnahmen in Universitätsstraße 38, Stuttgart“ [#236868]
Datum
22. Februar 2022 21:45
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie die lange Dauer der Bearbeitung. Im Landesinformationsfreiheitsgeset…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
0221.4-15/297: Vermittlung bei Anfrage „Besprechungsprotokolle des Jahres 2021 betreffend Baumaßnahmen in Universitätsstraße 38, Stuttgart“ [#236868]
Datum
27. April 2022 09:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie die lange Dauer der Bearbeitung. Im Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) wird auf die voraussichtliche Höhe der Kosten Bezug genommen. Daher halten wir den genannten Gebührenrahmen für zulässig, soweit das Verbot prohibitiver Gebühren wirksam umgesetzt wird (vgl. BVerwG 10 C 23.19, Urteil vom 13. Oktober 2020 | Bundesverwaltungsgericht <https://www.bverwg.de/131020U10C23.19.0> ). Die 250 Euro sind dabei als Obergrenze zu verstehen. Die Behörde kann auf die Erhebung von Gebühren verzichten oder geringere Gebühren ansetzen, da es einen Ermessenspielraum gibt. Wenn die Informationen für viele Bürgerinnen und Bürger interessant sind, hätte eine Behörde auch die Möglichkeit, die Informationen gebührenfrei und allgemeinzugänglich beispielsweise auf deren Homepage zu veröffentlichen. Die Geltendmachung eines berechtigten Interesses oder eine Begründung des Antrags nach dem LIFG ist selbstverständlich nicht erforderlich. Mit freundlichen Grüßen