Bestallungsurkunden

Ich bitte um Zusendung der Bestallungsurkunden der Referentinnen und Referenten, die zum 01.07.2016 ihren Dienst antreten.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Juni 2016
  • Frist
    2. August 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bestallungsurkunden [#17218]
Datum
29. Juni 2016 20:59
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung der Bestallungsurkunden der Referentinnen und Referenten, die zum 01.07.2016 ihren Dienst antreten.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrem E-Mail vom 29.06.2016 bitten Sie - im Rahmen des freien Zugangs zu amtliche…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Anfrage im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung; Bestallungsurkunden
Datum
7. Juli 2016 18:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrem E-Mail vom 29.06.2016 bitten Sie - im Rahmen des freien Zugangs zu amtlichen Informationen gemäß Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München - um Zusendung der "Bestallungsurkunden" der Referentinnen und Referenten, die ihr Amt am 01.07.2016 neu angetreten haben. Wie den Medien zu entnehmen ist, hat der Stadtrat Herrn Dr. Thomas Böhle zum neuen Kreisverwaltungsreferenten, Herrn Dr. Alexander Dietrich zum neuen Personal- und Organisationsreferenten, Frau Dorothee Schiwy zur neuen Sozialreferentin und Frau Beatrix Zurek zur neuen Referentin für Bildung und Sport gewählt. Wiedergewählt und damit in ihren Ämtern bestätigt wurden Frau Rosemarie Hingerl als Baurefentin und Herr Dr. Ernst Wolowicz als Stadtkämmerer. Die "Bestallungsurkunden", sprich Ernennungsurkunden, sind Inhalte der jeweiligen Personalakten, auf die nur Personen Zugriff haben, die im Rahmen der Personalverwaltung mit der Bearbeitung von Personalangelegenheiten beauftragt sind, und nur soweit dies zu Zwecken der Personalverwaltung oder der Personalwirtschaft erforderlich ist (vgl. Art. 103 Bayerisches Beamtengesetz). Sie stellen daher personenbezogene Daten dar, die nach den gesetzlichen Bestimmungen (hier: Bayerisches Beamtengesetz) nicht herausgegeben werden dürfen (§ 6 Abs. 2 Nr. 2 der Informationsfreiheitssatzung). Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Email vom 07.07.2016, die jedoch inhaltlich mangelhaft i…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung; Bestallungsurkunden [#17218]
Datum
9. Juli 2016 08:09
An
Stadtverwaltung München
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Email vom 07.07.2016, die jedoch inhaltlich mangelhaft ist. Zunächst darf ich darauf hinweisen, dass die Referentinnen und Referenten nicht auf der Grundlage des Bayerischen Beamtengesetzes ernannt werden, sondern auf der Grundlage des Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (siehe: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKWBG/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1) und die von Ihnen zitierten Vorschriften lediglich über den entsprechenden Verweis in Anwendung zu bringen sind (siehe hierzu: Art. 35 KWBG). Der Verweis auf Art. 103 BayBG ist daher auch falsch. Ebenso liegen Sie falsch, dass die Bestallungsurkunden dem Zugriff Dritter und insbesondere der Auskunftspflicht der IFS entzogen sind. Sie werden zwar auch Bestandteil der Personalakte, sind jedoch öffentliche Akte. Im Gegensatz zu Beamten, die auf der Grundlage des BayBG ernannt werden, liegen bei kommunalen Wahlbeamten u.a. die Besoldung regelmäßig offen, einschließlich der Nebenbezüge wie der Dienstaufwandsentschädigung (Anlage 2 zum KWBG i.V.m. mit dem diesbezüglichen Stadtratsbeschluss). Darauf kommt es hier jedoch gar nicht an. Die Referentinnen und Referenten üben ein Amt aus, welches in besondere Weise an die Öffentlichkeit gerichtet ist und die im Lichte der Öffentlichkeit stehen. Dies macht sich u.a. auch durch besondere Schutzvorschriften bemerkbar, dass sie u.a. einen besonderen Schutzstatus genießen, soweit dies erforderlich ist. Daher hat die Öffentlichkeit hier gesteigertes Zugangsrecht zu den diesbezüglichen Akten. Darüber hinaus werden jedoch, und dies ist hier auch entscheidend, in den Bestallungsurkunden keine höchstpersönlichen Daten zur Einsicht gebracht, also insbesondere beispielsweise Vermögensverhältnisse, Unterhaltspflichten u.a. Nur auf solche Daten besteht – zu Recht – auch weiterhin ein Schutzanspruch. Da der Bestallungsakt jedoch insbesondere bei kommunalen Wahlbeamten ein hoheitlicher und öffentlicher Akt ist, kann ein diesbezüglicher Schutzanspruch und die Verweigerung der Herausgabe nicht abgeleitet werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>