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Bestand Blockchain / Digitale Währungen

Anfrage an: Deutsche Bundesbank

Besitzt die Bundesbank Blockchain / Digitale Währungen wie z. B. Bitcoins ?

Wenn Ja, wie viele jeweils ?

Wenn Nein, gab es Bestände in diesen Währungen, wenn ja, wie hoch waren diese jeweils ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. März 2017
  • Frist
    3. Mai 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Besitzt die Bu…
An Deutsche Bundesbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bestand Blockchain / Digitale Währungen [#20872]
Datum
31. März 2017 00:49
An
Deutsche Bundesbank
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Besitzt die Bundesbank Blockchain / Digitale Währungen wie z. B. Bitcoins ? Wenn Ja, wie viele jeweils ? Wenn Nein, gab es Bestände in diesen Währungen, wenn ja, wie hoch waren diese jeweils ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutsche Bundesbank
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 31. März 2017 möchten wir Ihnen mitteilen, dass d…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Bestand Blockchain / Digitale Währungen [#20872]
Datum
25. April 2017 14:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 31. März 2017 möchten wir Ihnen mitteilen, dass die Deutsche Bundesbank keine virtuellen „Währungen“ (z.B. Bitcoins) im Bestand hat und bisher auch nicht hatte. Nähere Angaben über die von der Bundesbank gehaltenen Anlagen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Geschäftsbericht für 2016. Mit freundlichen Grüßen
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