Bestätigungs- und Verlagerungsbitte Schulstandort Waldowallee 115, 117, Bauherr HOWOGE, Schulbauoffensive, Schulbau Lichtenberg

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz und Verwaltungsverfahrensgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

eine Bestätigung der Verlagerung des geplanten Schulstandorts, weg von der Waldowallee 115, 117 (Liste mit Alternativstandorten liegt bei.)
Begründung
1. weil Schulen dort gebaut werden müssen, wo Bedarf ist und wo die Kinder sind, 1008 Grundschulplätze fehlen 2023/2024 in Karlshorst Nord im Einzugsgebiet der Lew Tolstoi und Karlshorster Grundschule laut SEP,

2. weil ein Schulbau an dem einzigen Standort mit sinkender dann fehlender Nachfrage in ganz Karlshorst nicht notwendig ist:
Ein Neubau von 576 Grundschulplätzen neben die einzige Schule mit stetig sinkender Nachfrage ab kommenden Schuljahr bis auf 2023/2024 ganze 9 prognostizierte fehlende Schulplätze (SEP – Schulentwicklungplanung) führt zu einer Nichtauslastung von 2 Schulen und Steuermittelgefährdung in mindestens 2-stelliger Millionenhöhe.

3. da nicht eine einzige Vorgabe der Senatsverwaltung für Bildung für Schulen eingehalten wird und bei jedem anderen hier und heute vorhandenen Standort alle Vorgaben eingehalten werden, zumindest besser als in der Waldowallee (wohnortnah für Grundschüler, mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar für ISS Schüler, ...)

4. Weil keine standortgenaue Prognose für die Anzahl der zukünftigen Grundschülerinnen und Grundschülererhoben erhoben wurde oder erhoben worden sein kann.

5. weil sich der geplante Schulbau am Rand von Lichtenberg befindet, was erhebliche Nachteile und Folgeprobleme für das Einzugsgebiet und mögliche Verlagerung als auch für Nachnutzung bei zurückgehenden Schülerzahlen beinhaltet.

6. weil sich das Grundstück n i c h t im Landesbesitz befindet.
Weshalb der geschlossene Rahmenvertrag mit der HOWOGE in Bezug auf die Waldowallee rechtswidrig ist, weil der Landesbesitz eine zwingende Vertragsklausel gemäß Sideletter ist.
Weshalb somit keine vertragliche Grundlage zwischen der HOWOGE und dem Bezirk existiert.

7. Weil im Kaufvertrag des Landes Mecklenburg Vorpommern eine Zweckerklärung für den Käufer enthalten ist, dass der Erwerb für den Neubau von Wohnungen für Zwecke des Wohnungsbaus vorgesehen ist und eine Schule kein Wohnungsbau ist.
https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Parlamentsdokumente/Drucksachen/7_Wahlperiode/D07-2000/Drs07-2143.pdf

8. Weil der Kaufvertrag mit Zweckerklärung für den Käufer durch den Landtag Mecklenburg-Vorpommern legitimiert wurde, und der Bezirk Lichtenberg und die HOWOGE sich nicht über das Votum des Landtags hinwegsetzen dürfen.

9. da sich an dem Standort Waldowallee bereits eine Schule befindet (Richard Wagner Schule, knapp 650 Schüler) und Schulstandorte verteilt werden müssen, nicht 1650 Schulplätze und von der Schüleranzahl 3 Schulen nebeneinander alle in die Waldowallee, trotz sinkender Standort – Nachfrage

10. Weil der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wird: das Rheinische Viertel ist bereits mit Schullärm der Richard Wagner Schule belastet, welcher nach den Mobilen Ergänzungsbau noch weiter gestiegen ist: Mehr Kinder, mehr Verkehr, mehr Taxi Eltern und mehr Lärm.
Eine Doppelbelastung des Rheinischen Viertels steht 0 Belastung anderer Standorte gegenüber, worin eine Ungleichbehandlung begründet ist.

11. Weil der Standort nicht wirtschaftlich ist
https://fragdenstaat.de/anfrage/schulinitiative-schulbau-lichtenberg-waldowallee-115-117-wirtschaftlichkeitsuntersuchung-schule-aus-landes-steuermitteln-gegenuber-investorenmitteln/

12. Weil der Standort einen gefährlichen Schulweg hat und die Lage der Wege, wie z.B. die Querung von großen Kreuzungen und die Erreichbarkeit nicht geprüft worden sein kann

13. da sich ein schützenswertes Biotop und Laubmischwald auf dem Grundstück befindet

14. da der einzige Standort ausgewählt wurde, der optisch geschätzt 10m und damit am dichtesten direkt neben dem Plutonium-Beryllium-Neutronenstrahler liegt, der kleinere Mengen Kernbrennstoff enthält, welcher in einem Bunker gelagert wird.
Weshalb eine Gefahr nicht ausgeschlossen werden kann für täglich 3.000 Schulkinder, Erzieher, Lehrer, Schulpersonal, Schulkindeltern, Mieter, also auch auch um Säuglinge und Kleinkinder.
Immerhin sei das Gefährdungspotenzial laut der dafür zuständigen Umweltverwaltung außerhalb des Lagerraums gering. Beruhigend, dass das BfS und auch die Europäische Atomgemeinschaft und die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) die korrekte Lagerung regelmäßig kontrollieren, würden ?
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/berlin/neutronenstrahler-in-berlin-lichtenberg-das-radioaktive-erbe-von-karlshorst/20913396.html

15. weil gegen jede geplante was auch immer für eine Schule von mir aufgrund der Benachteiligung, Ungleichbehandlung und Nichtberücksichtigung im B-Plan Verfahren Einwendungen erhoben werden und danach Klage eingereicht werden wird, welche eine jegliche Bebauung des Grundstücks um Jahre verzögern wird, mit dem Ergebnis, dass eine Schule aus vorliegenden rechtlichen Mängeln und Gründen nicht auf dem Grundstück gebaut werden darf.

Standortliste Schule Karlshorst oder Karlshorstnah
-
Köpenicker Allee, Gewobag ehemals Flüchtlingsunterkunft (sogar unter anzunehmenden Millioneneinsparungen, wegen der Zahlungsverpflichtung des Landes Berlins für die ehemalige Flüchtlingsunterkunft inklusive: 2,5 Millionen jedes Jahr bis 2025 laut Abendschau); wohnortnäher zu Neukarlshorster Kindern geht es nicht, Neubau oder Umbau möglich - Gebäude stehen noch, die umgebaut werden könnten.)
-
Parkplatz am Alten Flugplatz, wohnortnah zu Neukarlshorster Kindern
-
Parkplatz am Russischen Museum, wohnortnah zu Neukarlshorster Kindern
-
Parkplatz am Tierpark (Parkhaus mit mehr Plätzen befindet sich gegenüber im Tierparkcenter), bestmögliche Anbindung an ÖPVN
-
Interimslösung oder Dauerlösung ISS Räume neben dem Bürgeramt. 12 freie Räume in der 1 Etage (davon 1 so groß, wie eine kleine Turnhalle), 1 Raum frei im Erdgeschoss (möglicherweise können noch Räume im Tierparkhotel angemietet werden), bestmögliche Anbindung an ÖPVN
-
HTW- Wiese hinter HTW – dort wo die Grundschulplatznot am größten ist (1008 fehlende Schulplätze) und bestmögliche Anbindung an ÖPVN
-
HTW- Wiese neben HTW - dort wo die Grundschulplatznot am größten ist (1008 fehlende Schulplätze) und bestmögliche Anbindung an ÖPVN
-
Richard Wagner Grundschule Anbau an Speiseraum und Treppenhausausgang inkl. Überbau, Überbauung schuleigener Parkplatz, Mobiler Ergänzungsbau, Turnhalle, Fahradabstellplatz (bis zur Schulgebäudehöhe).
-
Rheinpfalzallee
1. wohnortnah zu Neukarlshorster Kindern
2. unterstützende Bürgeranfrage zur MUF Freigabe habe ich gestellt,
https://fragdenstaat.de/anfrage/1-bitte-2-ideen-integration-durch-wohnungen-statt-isolation-durch-mufs-mittendrin-statt-nur-daneben/
Artikel mit Hintergrundinfos dazu: https://www.berliner-woche.de/karlshorst/c-bauen/integration-durch-wohnungen-statt-isolation-durch-mufs-chancen-fuer-fluechtlinge_a215788
-
wenn eine Reitsporthalle für Gehandycapte an der Trabrennbahn gebaut werden kann, muss auch eine Schule in diesem komplett nicht versorgten Gebiet gebaut werden können, oder?
-
Für schnellere Schulplätze inklusive Baumschutz: Parkplätze als Schulstandorte nutzen & Schulen aufstocken, statt neu bauen. Infos hierzu: https://www.berliner-woche.de/karlshorst/c-bauen/fuer-schnellere-schulplaetze-inklusive-baumschutz-parkplaetze-als-schulstandorte-nutzen-und-schulen-aufstocken-statt-neu-bauen_a218239

Ergänzende Info zu dieser Mail:
Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hendrikje Klein (LINKE) vom04.Juni2018
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-15231.pdf
Auszug: Antwort zur Frage 13

Für die Neugründung einer Grundschule ist bei der Standortentscheidung eine wohnortnahe Versorgung der im Einzugsgebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler ausschlaggebend. Selbstverständlich wird hierbei auch die Lage der Wege, wie z.B. die Querung von großen Kreuzungen und die Erreichbarkeit (sofern berücksichtigungsfähig)sowie die Größe des Schulgrundstücks berücksichtigt. Bei der Neugründung von weiterführenden Schulen ist die Erreichbarkeit (Anbindung an ÖPVN) ausschlaggebend. Wenn möglich wird eine ausgewogene Verteilung der Schulstandorte entsprechend der Schulformen (Integrierte Sekundarschule, Gymnasium, Gemeinschaftsschule) angestrebt.Für die Anzahl der zukünftigen Grundschülerinnen und Grundschülerwird eine standortgenaue Prognose erhoben. Diese ist u.a. Grundlage für die Planung von möglichen Standorterweiterungen oder Veränderungen von Einzugsbereichen oder anderen schulorganisatorischen Maßnahmen

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und mit Begründung nach § 29 (1) - Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) nach, demnach die Behörde den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist hat. Meine Verfahrensbeteiligung ergibt aus vielen Gründen, weil mein Garten wenige Meter vom Baugrundstück entfernt ist 1. aus wirtschaftlichen Gründen: Verkaufserlös ist abhängig von Schul- oder Wohnungsbebauung 2. Gesundheit: unsere Familie isst die Gartenfrüchte, die durch Abriss und Bebauung kontaminiert werden können.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Juni 2019
  • Frist
    9. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz und Verwaltungsverfahrensgesetz Sehr geehrteAntragsteller…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bestätigungs- und Verlagerungsbitte Schulstandort Waldowallee 115, 117, Bauherr HOWOGE, Schulbauoffensive, Schulbau Lichtenberg [#149390]
Datum
7. Juni 2019 19:26
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz und Verwaltungsverfahrensgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Bestätigung der Verlagerung des geplanten Schulstandorts, weg von der Waldowallee 115, 117 (Liste mit Alternativstandorten liegt bei.) Begründung 1. weil Schulen dort gebaut werden müssen, wo Bedarf ist und wo die Kinder sind, 1008 Grundschulplätze fehlen 2023/2024 in Karlshorst Nord im Einzugsgebiet der Lew Tolstoi und Karlshorster Grundschule laut SEP, 2. weil ein Schulbau an dem einzigen Standort mit sinkender dann fehlender Nachfrage in ganz Karlshorst nicht notwendig ist: Ein Neubau von 576 Grundschulplätzen neben die einzige Schule mit stetig sinkender Nachfrage ab kommenden Schuljahr bis auf 2023/2024 ganze 9 prognostizierte fehlende Schulplätze (SEP – Schulentwicklungplanung) führt zu einer Nichtauslastung von 2 Schulen und Steuermittelgefährdung in mindestens 2-stelliger Millionenhöhe. 3. da nicht eine einzige Vorgabe der Senatsverwaltung für Bildung für Schulen eingehalten wird und bei jedem anderen hier und heute vorhandenen Standort alle Vorgaben eingehalten werden, zumindest besser als in der Waldowallee (wohnortnah für Grundschüler, mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar für ISS Schüler, ...) 4. Weil keine standortgenaue Prognose für die Anzahl der zukünftigen Grundschülerinnen und Grundschülererhoben erhoben wurde oder erhoben worden sein kann. 5. weil sich der geplante Schulbau am Rand von Lichtenberg befindet, was erhebliche Nachteile und Folgeprobleme für das Einzugsgebiet und mögliche Verlagerung als auch für Nachnutzung bei zurückgehenden Schülerzahlen beinhaltet. 6. weil sich das Grundstück n i c h t im Landesbesitz befindet. Weshalb der geschlossene Rahmenvertrag mit der HOWOGE in Bezug auf die Waldowallee rechtswidrig ist, weil der Landesbesitz eine zwingende Vertragsklausel gemäß Sideletter ist. Weshalb somit keine vertragliche Grundlage zwischen der HOWOGE und dem Bezirk existiert. 7. Weil im Kaufvertrag des Landes Mecklenburg Vorpommern eine Zweckerklärung für den Käufer enthalten ist, dass der Erwerb für den Neubau von Wohnungen für Zwecke des Wohnungsbaus vorgesehen ist und eine Schule kein Wohnungsbau ist. https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Parlamentsdokumente/Drucksachen/7_Wahlperiode/D07-2000/Drs07-2143.pdf 8. Weil der Kaufvertrag mit Zweckerklärung für den Käufer durch den Landtag Mecklenburg-Vorpommern legitimiert wurde, und der Bezirk Lichtenberg und die HOWOGE sich nicht über das Votum des Landtags hinwegsetzen dürfen. 9. da sich an dem Standort Waldowallee bereits eine Schule befindet (Richard Wagner Schule, knapp 650 Schüler) und Schulstandorte verteilt werden müssen, nicht 1650 Schulplätze und von der Schüleranzahl 3 Schulen nebeneinander alle in die Waldowallee, trotz sinkender Standort – Nachfrage 10. Weil der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wird: das Rheinische Viertel ist bereits mit Schullärm der Richard Wagner Schule belastet, welcher nach den Mobilen Ergänzungsbau noch weiter gestiegen ist: Mehr Kinder, mehr Verkehr, mehr Taxi Eltern und mehr Lärm. Eine Doppelbelastung des Rheinischen Viertels steht 0 Belastung anderer Standorte gegenüber, worin eine Ungleichbehandlung begründet ist. 11. Weil der Standort nicht wirtschaftlich ist https://fragdenstaat.de/anfrage/schulinitiative-schulbau-lichtenberg-waldowallee-115-117-wirtschaftlichkeitsuntersuchung-schule-aus-landes-steuermitteln-gegenuber-investorenmitteln/ 12. Weil der Standort einen gefährlichen Schulweg hat und die Lage der Wege, wie z.B. die Querung von großen Kreuzungen und die Erreichbarkeit nicht geprüft worden sein kann 13. da sich ein schützenswertes Biotop und Laubmischwald auf dem Grundstück befindet 14. da der einzige Standort ausgewählt wurde, der optisch geschätzt 10m und damit am dichtesten direkt neben dem Plutonium-Beryllium-Neutronenstrahler liegt, der kleinere Mengen Kernbrennstoff enthält, welcher in einem Bunker gelagert wird. Weshalb eine Gefahr nicht ausgeschlossen werden kann für täglich 3.000 Schulkinder, Erzieher, Lehrer, Schulpersonal, Schulkindeltern, Mieter, also auch auch um Säuglinge und Kleinkinder. Immerhin sei das Gefährdungspotenzial laut der dafür zuständigen Umweltverwaltung außerhalb des Lagerraums gering. Beruhigend, dass das BfS und auch die Europäische Atomgemeinschaft und die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) die korrekte Lagerung regelmäßig kontrollieren, würden ? Quelle: https://www.tagesspiegel.de/berlin/neutronenstrahler-in-berlin-lichtenberg-das-radioaktive-erbe-von-karlshorst/20913396.html 15. weil gegen jede geplante was auch immer für eine Schule von mir aufgrund der Benachteiligung, Ungleichbehandlung und Nichtberücksichtigung im B-Plan Verfahren Einwendungen erhoben werden und danach Klage eingereicht werden wird, welche eine jegliche Bebauung des Grundstücks um Jahre verzögern wird, mit dem Ergebnis, dass eine Schule aus vorliegenden rechtlichen Mängeln und Gründen nicht auf dem Grundstück gebaut werden darf. Standortliste Schule Karlshorst oder Karlshorstnah - Köpenicker Allee, Gewobag ehemals Flüchtlingsunterkunft (sogar unter anzunehmenden Millioneneinsparungen, wegen der Zahlungsverpflichtung des Landes Berlins für die ehemalige Flüchtlingsunterkunft inklusive: 2,5 Millionen jedes Jahr bis 2025 laut Abendschau); wohnortnäher zu Neukarlshorster Kindern geht es nicht, Neubau oder Umbau möglich - Gebäude stehen noch, die umgebaut werden könnten.) - Parkplatz am Alten Flugplatz, wohnortnah zu Neukarlshorster Kindern - Parkplatz am Russischen Museum, wohnortnah zu Neukarlshorster Kindern - Parkplatz am Tierpark (Parkhaus mit mehr Plätzen befindet sich gegenüber im Tierparkcenter), bestmögliche Anbindung an ÖPVN - Interimslösung oder Dauerlösung ISS Räume neben dem Bürgeramt. 12 freie Räume in der 1 Etage (davon 1 so groß, wie eine kleine Turnhalle), 1 Raum frei im Erdgeschoss (möglicherweise können noch Räume im Tierparkhotel angemietet werden), bestmögliche Anbindung an ÖPVN - HTW- Wiese hinter HTW – dort wo die Grundschulplatznot am größten ist (1008 fehlende Schulplätze) und bestmögliche Anbindung an ÖPVN - HTW- Wiese neben HTW - dort wo die Grundschulplatznot am größten ist (1008 fehlende Schulplätze) und bestmögliche Anbindung an ÖPVN - Richard Wagner Grundschule Anbau an Speiseraum und Treppenhausausgang inkl. Überbau, Überbauung schuleigener Parkplatz, Mobiler Ergänzungsbau, Turnhalle, Fahradabstellplatz (bis zur Schulgebäudehöhe). - Rheinpfalzallee 1. wohnortnah zu Neukarlshorster Kindern 2. unterstützende Bürgeranfrage zur MUF Freigabe habe ich gestellt, https://fragdenstaat.de/anfrage/1-bitte-2-ideen-integration-durch-wohnungen-statt-isolation-durch-mufs-mittendrin-statt-nur-daneben/ Artikel mit Hintergrundinfos dazu: https://www.berliner-woche.de/karlshorst/c-bauen/integration-durch-wohnungen-statt-isolation-durch-mufs-chancen-fuer-fluechtlinge_a215788 - wenn eine Reitsporthalle für Gehandycapte an der Trabrennbahn gebaut werden kann, muss auch eine Schule in diesem komplett nicht versorgten Gebiet gebaut werden können, oder? - Für schnellere Schulplätze inklusive Baumschutz: Parkplätze als Schulstandorte nutzen & Schulen aufstocken, statt neu bauen. Infos hierzu: https://www.berliner-woche.de/karlshorst/c-bauen/fuer-schnellere-schulplaetze-inklusive-baumschutz-parkplaetze-als-schulstandorte-nutzen-und-schulen-aufstocken-statt-neu-bauen_a218239 Ergänzende Info zu dieser Mail: Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hendrikje Klein (LINKE) vom04.Juni2018 http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-15231.pdf Auszug: Antwort zur Frage 13 Für die Neugründung einer Grundschule ist bei der Standortentscheidung eine wohnortnahe Versorgung der im Einzugsgebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler ausschlaggebend. Selbstverständlich wird hierbei auch die Lage der Wege, wie z.B. die Querung von großen Kreuzungen und die Erreichbarkeit (sofern berücksichtigungsfähig)sowie die Größe des Schulgrundstücks berücksichtigt. Bei der Neugründung von weiterführenden Schulen ist die Erreichbarkeit (Anbindung an ÖPVN) ausschlaggebend. Wenn möglich wird eine ausgewogene Verteilung der Schulstandorte entsprechend der Schulformen (Integrierte Sekundarschule, Gymnasium, Gemeinschaftsschule) angestrebt.Für die Anzahl der zukünftigen Grundschülerinnen und Grundschülerwird eine standortgenaue Prognose erhoben. Diese ist u.a. Grundlage für die Planung von möglichen Standorterweiterungen oder Veränderungen von Einzugsbereichen oder anderen schulorganisatorischen Maßnahmen Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und mit Begründung nach § 29 (1) - Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) nach, demnach die Behörde den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist hat. Meine Verfahrensbeteiligung ergibt aus vielen Gründen, weil mein Garten wenige Meter vom Baugrundstück entfernt ist 1. aus wirtschaftlichen Gründen: Verkaufserlös ist abhängig von Schul- oder Wohnungsbebauung 2. Gesundheit: unsere Familie isst die Gartenfrüchte, die durch Abriss und Bebauung kontaminiert werden können. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ging im Briefkasten des infoPunkt der Senatsverwaltung für Bildung, Juge…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Bestätigungs- und Verlagerungsbitte Schulstandort Waldowallee 115, 117, Bauherr HOWOGE, Schulbauoffensive, Schulbau Lichtenberg [#149390]
Datum
11. Juni 2019 09:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ging im Briefkasten des infoPunkt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein und wurde an das zuständige Referat zur Bearbeitung weitergeleitet. Sie erhalten von dort eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bestätigungs- und Verlagerungsbitte Schulstandor…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bestätigungs- und Verlagerungsbitte Schulstandort Waldowallee 115, 117, Bauherr HOWOGE, Schulbauoffensive, Schulbau Lichtenberg [#149390]
Datum
27. Juli 2019 19:50
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bestätigungs- und Verlagerungsbitte Schulstandort Waldowallee 115, 117, Bauherr HOWOGE, Schulbauoffensive, Schulbau Lichtenberg“ vom 07.06.2019 (#149390) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149390 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Anfragen Waldowallee Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre teils umfangreichen und sich inhaltlich überschneidende…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Anfragen Waldowallee
Datum
29. Juli 2019 16:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre teils umfangreichen und sich inhaltlich überschneidenden Anfragen vom 13.05.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>), 16.05.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>), 21.05.2019, (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>), 22.05.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) und 07.06.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) teilen wir Ihnen folgendes mit: Die vorgesehene Schule an der Waldowallee ist eine von über 60 geplanten Schulneubaumaßnahmen im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) und mit Beschluss der verwaltungsübergreifenden "Taskforce Schulbau" der sogenannten "Tranche V - Umsetzung durch die HOWOGE" zugeordnet. Diesem Beschluss gingen einvernehmliche Abstimmungen mit dem zuständigen Bezirk als Schulträger voraus. Im Rahmen des jährlich stattfindenden Monitoringverfahrens und diesbezüglicher Abstimmungen mit dem Bezirk wurden die Vorgaben der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung eingehalten. Von Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 109 Schulgesetz grundsätzlich den Berliner Bezirken als Schulträger die Zuständigkeit für die Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, d.h. die Planung und Umsetzung von Bau, Ausstattung und Unterhaltung der Schulen obliegt. Im Rahmen ihrer schulorganisatorischen Befugnisse sind sie u. a. auch für die Festsetzung der Aufnahmekapazität der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Schulen verantwortlich. Neben kleinteiligen Betrachtungen zur Schülerzahlenentwicklung, beispielsweise zur Festlegung von Einschulungsbereichen für Grundschulen, betrifft dies auch Standortabwägungen, die Gewährleistung eines sicheren Schulweges und Fragen der altersangemessenen Erreichbarkeit. In diesem Zusammenhang ist ebenso festzuhalten, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie keine - wie Sie schreiben - "Dienstaufsicht" über Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte ausübt. In Bezug auf Ihre Darstellungen zur Bürgerbeteiligung ist mitzuteilen, dass es Ihnen als Anliegerin der betreffenden Fläche - wie jeder Person - frei steht, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanverfahrens Einwände geltend zu machen. Ihre umfangreichen Fragestellungen und Ausführungen zum Grundstückserwerb, den korrespondierenden Aspekten der Finanzierung, zur Arbeit der HOWOGE, zum Naturschutz oder zur Atomsicherheit fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Bitte betrachten Sie diese Antwort in der oben angegebenen Angelegenheit als abschließend. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Anfragen Waldowallee Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre teils umfangreichen und sich inhaltlich überschneidende…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Anfragen Waldowallee
Datum
29. Juli 2019 16:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre teils umfangreichen und sich inhaltlich überschneidenden Anfragen vom 13.05.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>), 16.05.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>), 21.05.2019, (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>), 22.05.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) und 07.06.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) teilen wir Ihnen folgendes mit: Die vorgesehene Schule an der Waldowallee ist eine von über 60 geplanten Schulneubaumaßnahmen im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) und mit Beschluss der verwaltungsübergreifenden "Taskforce Schulbau" der sogenannten "Tranche V - Umsetzung durch die HOWOGE" zugeordnet. Diesem Beschluss gingen einvernehmliche Abstimmungen mit dem zuständigen Bezirk als Schulträger voraus. Im Rahmen des jährlich stattfindenden Monitoringverfahrens und diesbezüglicher Abstimmungen mit dem Bezirk wurden die Vorgaben der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung eingehalten. Von Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 109 Schulgesetz grundsätzlich den Berliner Bezirken als Schulträger die Zuständigkeit für die Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, d.h. die Planung und Umsetzung von Bau, Ausstattung und Unterhaltung der Schulen obliegt. Im Rahmen ihrer schulorganisatorischen Befugnisse sind sie u. a. auch für die Festsetzung der Aufnahmekapazität der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Schulen verantwortlich. Neben kleinteiligen Betrachtungen zur Schülerzahlenentwicklung, beispielsweise zur Festlegung von Einschulungsbereichen für Grundschulen, betrifft dies auch Standortabwägungen, die Gewährleistung eines sicheren Schulweges und Fragen der altersangemessenen Erreichbarkeit. In diesem Zusammenhang ist ebenso festzuhalten, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie keine - wie Sie schreiben - "Dienstaufsicht" über Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte ausübt. In Bezug auf Ihre Darstellungen zur Bürgerbeteiligung ist mitzuteilen, dass es Ihnen als Anliegerin der betreffenden Fläche - wie jeder Person - frei steht, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanverfahrens Einwände geltend zu machen. Ihre umfangreichen Fragestellungen und Ausführungen zum Grundstückserwerb, den korrespondierenden Aspekten der Finanzierung, zur Arbeit der HOWOGE, zum Naturschutz oder zur Atomsicherheit fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Bitte betrachten Sie diese Antwort in der oben angegebenen Angelegenheit als abschließend. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Anfragen Waldowallee Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre teils umfangreichen und sich inhaltlich überschneidende…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Anfragen Waldowallee
Datum
29. Juli 2019 16:57
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre teils umfangreichen und sich inhaltlich überschneidenden Anfragen vom 13.05.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>), 16.05.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>), 21.05.2019, (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>), 22.05.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) und 07.06.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) teilen wir Ihnen folgendes mit: Die vorgesehene Schule an der Waldowallee ist eine von über 60 geplanten Schulneubaumaßnahmen im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) und mit Beschluss der verwaltungsübergreifenden "Taskforce Schulbau" der sogenannten "Tranche V - Umsetzung durch die HOWOGE" zugeordnet. Diesem Beschluss gingen einvernehmliche Abstimmungen mit dem zuständigen Bezirk als Schulträger voraus. Im Rahmen des jährlich stattfindenden Monitoringverfahrens und diesbezüglicher Abstimmungen mit dem Bezirk wurden die Vorgaben der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung eingehalten. Von Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 109 Schulgesetz grundsätzlich den Berliner Bezirken als Schulträger die Zuständigkeit für die Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, d.h. die Planung und Umsetzung von Bau, Ausstattung und Unterhaltung der Schulen obliegt. Im Rahmen ihrer schulorganisatorischen Befugnisse sind sie u. a. auch für die Festsetzung der Aufnahmekapazität der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Schulen verantwortlich. Neben kleinteiligen Betrachtungen zur Schülerzahlenentwicklung, beispielsweise zur Festlegung von Einschulungsbereichen für Grundschulen, betrifft dies auch Standortabwägungen, die Gewährleistung eines sicheren Schulweges und Fragen der altersangemessenen Erreichbarkeit. In diesem Zusammenhang ist ebenso festzuhalten, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie keine - wie Sie schreiben - "Dienstaufsicht" über Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte ausübt. In Bezug auf Ihre Darstellungen zur Bürgerbeteiligung ist mitzuteilen, dass es Ihnen als Anliegerin der betreffenden Fläche - wie jeder Person - frei steht, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanverfahrens Einwände geltend zu machen. Ihre umfangreichen Fragestellungen und Ausführungen zum Grundstückserwerb, den korrespondierenden Aspekten der Finanzierung, zur Arbeit der HOWOGE, zum Naturschutz oder zur Atomsicherheit fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Bitte betrachten Sie diese Antwort in der oben angegebenen Angelegenheit als abschließend. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Anfragen Waldowallee Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre teils umfangreichen und sich inhaltlich überschneidende…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Anfragen Waldowallee
Datum
29. Juli 2019 16:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre teils umfangreichen und sich inhaltlich überschneidenden Anfragen vom 13.05.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>), 16.05.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>), 21.05.2019, (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>), 22.05.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) und 07.06.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) teilen wir Ihnen folgendes mit: Die vorgesehene Schule an der Waldowallee ist eine von über 60 geplanten Schulneubaumaßnahmen im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) und mit Beschluss der verwaltungsübergreifenden "Taskforce Schulbau" der sogenannten "Tranche V - Umsetzung durch die HOWOGE" zugeordnet. Diesem Beschluss gingen einvernehmliche Abstimmungen mit dem zuständigen Bezirk als Schulträger voraus. Im Rahmen des jährlich stattfindenden Monitoringverfahrens und diesbezüglicher Abstimmungen mit dem Bezirk wurden die Vorgaben der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung eingehalten. Von Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 109 Schulgesetz grundsätzlich den Berliner Bezirken als Schulträger die Zuständigkeit für die Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, d.h. die Planung und Umsetzung von Bau, Ausstattung und Unterhaltung der Schulen obliegt. Im Rahmen ihrer schulorganisatorischen Befugnisse sind sie u. a. auch für die Festsetzung der Aufnahmekapazität der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Schulen verantwortlich. Neben kleinteiligen Betrachtungen zur Schülerzahlenentwicklung, beispielsweise zur Festlegung von Einschulungsbereichen für Grundschulen, betrifft dies auch Standortabwägungen, die Gewährleistung eines sicheren Schulweges und Fragen der altersangemessenen Erreichbarkeit. In diesem Zusammenhang ist ebenso festzuhalten, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie keine - wie Sie schreiben - "Dienstaufsicht" über Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte ausübt. In Bezug auf Ihre Darstellungen zur Bürgerbeteiligung ist mitzuteilen, dass es Ihnen als Anliegerin der betreffenden Fläche - wie jeder Person - frei steht, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanverfahrens Einwände geltend zu machen. Ihre umfangreichen Fragestellungen und Ausführungen zum Grundstückserwerb, den korrespondierenden Aspekten der Finanzierung, zur Arbeit der HOWOGE, zum Naturschutz oder zur Atomsicherheit fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Bitte betrachten Sie diese Antwort in der oben angegebenen Angelegenheit als abschließend. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Anfragen Waldowallee [#149390] mit der Bitte um Weiterleitung an die Dienstaufsicht der antwortenden Stelle …
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragen Waldowallee [#149390]
Datum
22. August 2019 15:50
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
mit der Bitte um Weiterleitung an die Dienstaufsicht der antwortenden Stelle an die Pressestelle an Antragsteller/in Scheres, Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft des Landes Berlin. Sehr geehrteAntragsteller/in Die Art und Weise des Umgangs mit mit dieser Bürgeranfrage ist beschämend: 75 Tage Wartezeit und dann wird 4 mal das gleiche Schreiben abgesendet, ohne auf diese Bürgerabfrage einzugehen. Im Nachgang keine Entschuldigung und keine Erklärung. Dieser Bürgeranfrage lag eine Standortliste mit vorgeschlagenen Schulstandorten bei. Hiermit bitte ich nach nach 75 verstrichenen Tagen um den Prüfungsstand oder das Ergebnis - entweder um Bestätigung der Standortverlagerung weg von der Waldowallee oder - welche Standorte als Schulstandorte geeignet sind - und welche aus welchen Gründen nicht. Der Schulstandort Waldowallee erfüllt nicht ein einzige der Standort-Vorgaben ihrer eigenen Senatsbildungverwaltung. Entweder erfolgt die Standortverlagerung im Vorfeld oder in einem sehr langen Prozess bis - aus gesundlichen Gründen - vor Gericht, welches verfahrensbedingt jeglichen Schul- und Wohnungsbau um Jahre verzögern wird und in in denen ich - neben den Standort-Senatsverwaltungvorgaben- Mängeln, - die fehlende Wirtschaftlichkeit, - die fehlende Bürgerbeteilung und - die SEP - die Anmeldezahlen - rechliche Probleme mit den aufgrund der fehlenden Landeseigentums in Verbindung mit dem Sideletter des Rahmenvertrages - ... alles und jedes versuchen werde und jede neue Zahl vorlegen werde, die beweist was offensichtlich ist: Es fehlen die Grundschüler, die hier zur Schule gehen sollen https://www.berliner-woche.de/karlshorst/c-bauen/wohnortnahe-grundschulplaetze-sind-pflicht-gebaut-werden-sie-in-karlshorst-nord-immer-noch-nicht_a228943 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149390 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>