Besteht ein Handlungsbedarf hinsichtlich Datenschutz beim Bundesverfassungsgericht?
Dokumente, die nachvollziehbar machen, ob die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit einen Handlungsbedarf im Zusammenhang mit dieser Computerpanne beim Bundesverfassungsgericht:
"Die "taz" berichtet vorab, nach Auffassung der Verfassungsrichter sei ein solches pauschales Kopftuchverbot nicht mit der Religionsfreiheit vereinbar. Dieser Teil der Entscheidung sei aufgrund einer Computerpanne bereits heute bekannt geworden. Das Gericht bestätigte, aufgrund eines internen Versehens seien Teile einer Pressemitteilung für kurze Zeit einsehbar gewesen." [1]
sieht.
Meine Fragestellung zielt insbesondere darauf, ob beim Bundesverfassungsgericht selbst ein Handlungsbedarf hinsichtlich Verschärfung von Datenschutzbestimmungen besteht.
[1] Bundesverfassungsgericht schränkt laut Medienbericht Kopftuchverbot ein, 13.03.2015 - http://www.deutschlandfunk.de/bundesverfassungsgericht-schraenkt-laut-medienbericht.353.de.html?drn:news_id=461599
Anfrage abgelehnt
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Datum13. März 2015
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14. April 2015
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