Bestellung des angepassten Omikron-Impfstoffs

Alle dem BMG vorliegenden Dokumente, aus denen hervorgeht, wie viele Dosen des an die SARS-CoV-2-Varianten BA.1 und BA.4/5 angepassten Impfstoffs der Hersteller BioNTech/Pfizer und Moderna bestellt wurden (bitte nach Hersteller aufgeschlüsselt) und wann diese ausgeliefert werden sollen (bitte nach Hersteller aufgeschlüsselt). Senden Sie mir des Weiteren bitte eine schriftliche Auskunft darüber zu, ob alle Personen, welche eine Impfung mit einem der an die Varianten BA.1 oder BA.4/5 angepassten Impfstoffe wünschen, einen verbindlichen Anspruch auf eine entsprechende Impfung haben, wobei vorausgesetzt sei, dass weder die Zulassungsregularien noch etwaige Kontraindikationen gegen eine entsprechende Impfung sprechen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. September 2022
  • Frist
    11. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle dem BMG vorl…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bestellung des angepassten Omikron-Impfstoffs [#258642]
Datum
7. September 2022 21:53
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle dem BMG vorliegenden Dokumente, aus denen hervorgeht, wie viele Dosen des an die SARS-CoV-2-Varianten BA.1 und BA.4/5 angepassten Impfstoffs der Hersteller BioNTech/Pfizer und Moderna bestellt wurden (bitte nach Hersteller aufgeschlüsselt) und wann diese ausgeliefert werden sollen (bitte nach Hersteller aufgeschlüsselt). Senden Sie mir des Weiteren bitte eine schriftliche Auskunft darüber zu, ob alle Personen, welche eine Impfung mit einem der an die Varianten BA.1 oder BA.4/5 angepassten Impfstoffe wünschen, einen verbindlichen Anspruch auf eine entsprechende Impfung haben, wobei vorausgesetzt sei, dass weder die Zulassungsregularien noch etwaige Kontraindikationen gegen eine entsprechende Impfung sprechen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258642 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258642/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Bestellung des angepassten Omikron-Impfstoffs [#258642]
Datum
9. September 2022 13:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wir arb…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Bestellung des angepassten Omikron-Impfstoffs[#258642]
Datum
7. Oktober 2022 09:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte um Verständnis, dass Ihre Anfrage nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden konnte und muss Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bestellung des angepassten Omikron-Impfstoffs“…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht, Bestellung des angepassten Omikron-Impfstoffs [#258642]
Datum
15. November 2022 14:49
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bestellung des angepassten Omikron-Impfstoffs“ vom 07.09.2022 (#258642) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihre Anfrage vom 07. September 2022 und bitte entschuldigen Si…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Zwischennachricht, Bestellung des angepassten Omikron-Impfstoffs [#258642]
Datum
24. März 2023 16:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihre Anfrage vom 07. September 2022 und bitte entschuldigen Sie, dass Sie die Beantwortung Ihrer Anfrage verspätet erreicht. Aufgrund von vorrangigen gesetzgeberischen und pandemiebedingten Aufgaben hat sich die Bearbeitung leider verzögert. Im Sinne des bestmöglichen Schutzes der Bevölkerung hat Deutschland bereits 2020 über die Verträge der Europäischen Kommission Impfstoffdosen gesichert. Ein Teil dieser Impfdosen wurde seit September 2022 als an Virusvarianten angepasste Impfdosen geliefert. Dies wird – im Rahmen bestehender Verträge- auch bei möglichen, zukünftigen Anpassungen des Impfstoffes an Virusvarianten möglich sein. Bisher wurde die Lieferung folgender Mengen vereinbart: Firma BioNTech/ Pfizer Moderna Impfstoff Comirnaty BA.1 Comirnaty BA.4/5 Spikevax BA.1 Spikevax BA.4/5 Vereinbarte Menge in Impfstoffdosen 10.002.240 154.264.411 10.034.011 10.000.000 Angesichts der aktuellen Entwicklung der Pandemie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die EU-Verträge flexibilisiert werden. Aus diesem Grund kann die tatsächlich gelieferte Menge von diesen Angaben abweichen. Die genauen Lieferzeitpunkte liegen dem Zentrum für Pandemieimpfstoffe und-Therapeutika (ZEPAI) vor und müssten dort erfragt werden. Informationen über Inhalte der mit den Herstellern geschlossenen Verträge wurden von der Europäischen Kommission auf der Internetseite der Europäischen Kommission (https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/coronavirus-response/public-health/eu-vaccines-strategy_en) bereitgestellt. Hier finden Sie die jeweiligen Vertragstexte. Die geschwärzten Teile unterliegen der vertraglichen Vertraulichkeit und dürfen nicht öffentlich bekannt gegeben werden. Die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) regelt grundsätzlich, für wen im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe ein Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 besteht und welche Leistungen dieser Anspruch umfasst. Gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 5 CoronaImpfV haben alle Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind; Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben; Personen, die nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 bis 5 der Coronavirus-Impfverordnung in der bis zum 6. Juni 2021 geltenden Fassung anspruchsberechtigt waren; in der Bundesrepublik Deutschland Beschäftigte einschließlich Seeleuten, die an Bord eines Schiffes beschäftigt sind, das in einem deutschen Seehafen liegt oder in deutschen Binnengewässern oder auf deutschen Binnenwasserstraßen verkehrt sowie sonstige Personen, die sich zur medizinischen Behandlung in Deutschland aufhalten und nicht den Personengruppen nach Nummer 1 bis 4 angehören, Anspruch auf entsprechende Impfungen. Gemäß § 2 CoronaImpfV umfasst dieser Anspruch auch Folge- und Auffrischimpfungen, dabei sollen die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut empfohlenen Abstände zwischen Erst- und Folge- sowie Auffrischimpfungen eingehalten werden. Der Anspruch auf Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in der CoronaImpfV wurde bis zum Ablauf des 7. April 2023 verlängert. Anschließend wird die Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in die Regelversorgung überführt. Ab dem 8. April 2023 ist die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) maßgeblich für den Anspruch GKV-Versicherter auf Schutzimpfungen gegen das SARS-CoV-2 Virus. Der G-BA legt gemäß § 20i Absatz 1 Satz 3 SGB V in der SI-RL nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nr. 15 SGB V auf der Grundlage der Empfehlungen der STIKO Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der Schutzimpfungsleistungen für die versicherten Personen fest. Der Leistungsumfang für in der privaten Krankenversicherung versicherte Personen richtet sich in der Regelversorgung nach den jeweiligen vertraglichen Bedingungen der einzelnen privaten Krankenversicherungsunternehmen. Dieser Anspruch auf Schutzimpfungen ist nicht zwingend identisch mit der SI-RL. Mit freundlichen Grüßen