Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Besteuerung und Vorauszahlungen für die Private Altersvorsorge

Warum wird die Private Altersvorsorge nach der Auszahlung so Hoch besteuert und mit hohen Vorauszahlungen belegt?
Hier handelt es sich um eine Staatlich geforderte Vorsorge,die nach der Auszahlung mehr zu einer Belastung wird und sich letztendlich als Vorsorge nicht rentiert.
Durch die Hohen Forderungen,durch das Finanzamt,wird diese Vorsorge eher zur Altersentsorgung mit hohem Aufwand.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. Mai 2020
  • Frist
    6. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
Franz Miller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum wird …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Franz Miller
Betreff
Besteuerung und Vorauszahlungen für die Private Altersvorsorge [#185881]
Datum
3. Mai 2020 10:33
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum wird die Private Altersvorsorge nach der Auszahlung so Hoch besteuert und mit hohen Vorauszahlungen belegt? Hier handelt es sich um eine Staatlich geforderte Vorsorge,die nach der Auszahlung mehr zu einer Belastung wird und sich letztendlich als Vorsorge nicht rentiert. Durch die Hohen Forderungen,durch das Finanzamt,wird diese Vorsorge eher zur Altersentsorgung mit hohem Aufwand.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Franz Miller Anfragenr: 185881 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185881 Postanschrift Franz Miller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Franz Miller
Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrter Herr Miller, anliegendes Schreiben mit Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
IFG - Besteuerung und Vorauszahlungen für die Private Altersvorsorge
Datum
12. Mai 2020 08:32
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
HinweiseDatenschutzIFG_UIG_VIG.pdf
204,5 KB
Sehr geehrter Herr Miller, anliegendes Schreiben mit Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrter Herr Miller, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3. Mai 2020 an das Bundesministerium der Finanzen (BM…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: Besteuerung und Vorauszahlungen für die Private Altersvorsorge Dok 2020/0476246
Datum
15. Mai 2020 09:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Miller, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3. Mai 2020 an das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Gern erhalten Sie zu Ihrem Anliegen folgende Informationen: Direktversicherungen sind ebenso wie Pensionsfonds und Pensionskassen ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Beiträge im Rahmen dieses Durchführungswegs werden in der Ansparphase durch eine Steuerfreistellung (Entgeltumwandlung) oder Riester-Zulagen und einen evtl. Sonderausgabenabzug gefördert. Wurden die jeweiligen Beitragszahlungen steuerlich gefördert, dann sind die sich hieraus ergebenden Altersleistungen voll nachgelagert zu versteuern. Hat der Anleger hingegen keine steuerliche Förderung erhalten, werden lediglich die entstandenen Erträge und Wertsteigerungen besteuert. Unter Umständen müssen die Altersleistungen entsprechend aufgeteilt werden. Durch dieses System ist sichergestellt, dass keine Zweifachbesteuerung erfolgt. D. h. es werden einerseits nur Leistungen voll besteuert, die auf geförderten Beiträgen beruhen und andererseits ist ebenso sichergestellt, dass keine doppelte Steuerbefreiung vorliegt. Eine Besteuerung lediglich der Erträge unabhängig von der Behandlung in der Ansparphase würde diesem in sich abgestimmten System zuwiderlaufen. Bei Leistungen, die auf nicht gefördertem Vermögen beruhen, richtet sich die Besteuerung gemäß § 22 Nummer 5 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nach der Art der Leistung. So ist z. B. bei Leistungen aus Versicherungsverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen, die nicht als lebenslange Rente gezahlt werden, § 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG in der jeweils für den Vertrag geltenden Fassung entsprechend anzuwenden, bei anderen Leistungen unterliegt der Unterschiedsbetrag zwischen der Leistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge der Besteuerung. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die private Altersvorsorge weiterzuentwickeln und gerechter zu gestalten sowie einen Dialogprozess mit der Versicherungswirtschaft anzustoßen mit dem Ziel einer zügigen Entwicklung eines standardisierten Riester-Produkts. Die Bundesregierung arbeitet an der Umsetzung dieser Vereinbarung. Alle interessierten Gruppen und Einrichtungen hatten und haben Gelegenheit, ihre diesbezüglichen Überlegungen vorzutragen. Davon haben bisher nicht nur die Versicherungswirtschaft sowie andere Anbieter, sondern etwa auch die Verbraucherschützer Gebrauch gemacht. Die Bundesregierung kann darüber hinaus bestätigen, dass der Dialog im Sinne des Koalitionsvertrags mittlerweile begonnen hat. Detaillierte Angaben hierzu sind leider derzeit nicht möglich. Die Verpflichtung zur Leistung von Vorauszahlungen ergibt sich aus § 37 EStG. Damit soll einerseits der Steuerpflichtige vor hohen Nachzahlungen geschützt werden und andererseits die zeitnahe Erhebung der Steuer gesichert werden. Wird die Einkommensteuer erst im Nachhinein erhoben, so besteht die Gefahr, dass die für die Steuerzahlung zurückzulegenden Beträge vom Steuerschuldner verbraucht sind und der Staat mit seinem Steueranspruch ausfällt. Das BMF ist gemeinsam mit den Bundesländern daran interessiert, die Erledigung steuerlicher Pflichten zu erleichtern und unbürokratischer zu gestalten. Dazu könnte auch gehören, die quartalsweisen Vorauszahlungen auf monatsweise Zahlungen umzustellen. Die Beratungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. Nachrichtlich: Für das BMF ist es ein sehr wichtiges Anliegen, Ihre Privatsphäre und Ihre persönlichen Daten (nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) zu schützen. Die mit dem 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung, zu der Sie sich in einer FAQ auf der Webseite des BMI weiter informieren können, normiert europaweit einheitliche rechtliche Bedingungen, um diesen Schutz zu gewährleisten. Bitte nutzen Sie die Informationen unter folgendem Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Meta/Datenschutz/datenschutz.html Freundliche Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Franz Miller
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort. Was soll das bringen,wenn die Einkommensteuer n…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Franz Miller
Betreff
AW: WG: Besteuerung und Vorauszahlungen für die Private Altersvorsorge Dok 2020/0476246 [#185881]
Datum
15. Mai 2020 12:51
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort. Was soll das bringen,wenn die Einkommensteuer nur verschoben wird und dann für die Altersversorgung nur noch wenig übrig bleibt? Der Wertverlust eingerechnet,ist diese Altersvorsorge eine Verlustanlage. Gewinner sind die Versicherungen und Banken. ... Mit freundlichen Grüßen Franz Miller Anfragenr: 185881 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185881
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.