Besteuerung von Gewinnen, die auf der Website http://open-data-aktionsplan.de erzielt werden

Nach der Registrierung und Anmeldung auf der Website www.open-data-aktionsplan.de, die im Impressum enthält:

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> Bundesministerium des Innern

wird im persönlichen Profil des Besuchers im Menüpunkt "Seite" eine Werbung für ein kostenpflichtiges Produkt angeboten. Bitte senden Sie mir alle Unterlagen zu, die nachvollziehbar machen, ob für die mit der o.g. Werbung erzielten Gewinne ordnungsgemäß eine Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt abgeführt wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. April 2015
  • Frist
    9. Mai 2015
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Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach der Registr…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Besteuerung von Gewinnen, die auf der Website http://open-data-aktionsplan.de erzielt werden [#9072]
Datum
5. April 2015 10:59
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach der Registrierung und Anmeldung auf der Website www.open-data-aktionsplan.de, die im Impressum enthält: > Dieses Internet-Angebot wird herausgegeben vom: > Bundesministerium des Innern wird im persönlichen Profil des Besuchers im Menüpunkt "Seite" eine Werbung für ein kostenpflichtiges Produkt angeboten. Bitte senden Sie mir alle Unterlagen zu, die nachvollziehbar machen, ob für die mit der o.g. Werbung erzielten Gewinne ordnungsgemäß eine Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt abgeführt wird.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz, hier Besteuerung von Gewinnen, die auf der Website http://open-data-aktionsplan.de erzielt werden
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz, hier Besteuerung von Gewinnen, die auf der Website http://open-data-aktionsplan.de erzielt werden
Datum
30. April 2015
Status
Anfrage abgeschlossen