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Besteuerungsanteil Basisrente
Anfrage an:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Wie ist das mit der Besteuerung der Basisrente, wenn man vor 2005 in Rente gegangen ist und zwar, bezogen auf den Rentenerhöhungsbetrag z B. aus dem Jahr 2012.
Bleibt auch bei dem Erhöungsbeitrag der Besteuerungsanteil bei 50 % oder gibt es den Abzug nach dem Besteuerungsanteil bezogen auf das Jahr.
Danke,
Ergebnis der Anfrage
Die Auskunft war erfolgreich.
Anfrage erfolgreich
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Datum11. September 2012
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16. Oktober 2012
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