Bestimmte Weisungen

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme auf meine vorherige Anfrage (https://fragdenstaat.de/anfrage/ubersichtsliste-der-internen-weisungen-4/) bitte ich Sie um Zusendung der folgenden Dokumente:
- Geschäftsanweisung Nr. 1
- Interne Arbeitshilfen 1, 2 und 3

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Dezember 2016
  • Frist
    17. Januar 2017
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, unter Bezugnahme auf meine vorherige Anfrage (https://fragde…
An Jobcenter Wolfenbüttel Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Bestimmte Weisungen [#19593]
Datum
16. Dezember 2016 18:29
An
Jobcenter Wolfenbüttel
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, unter Bezugnahme auf meine vorherige Anfrage (https://fragdenstaat.de/anfrage/ubersichtsliste-der-internen-weisungen-4/) bitte ich Sie um Zusendung der folgenden Dokumente: - Geschäftsanweisung Nr. 1 - Interne Arbeitshilfen 1, 2 und 3 Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Jobcenter Wolfenbüttel
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Antrag nach dem IFG ist am Freitag, den 16.12.20…
Von
Jobcenter Wolfenbüttel
Betreff
Bestimmte Weisungen [#19593]
Datum
21. Dezember 2016 13:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Antrag nach dem IFG ist am Freitag, den 16.12.2016 nach Dienstschluss eingegangen und wird hier bearbeitet. Die Bearbeitung wird jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. In Ausführung des § 7 IFG können Ihnen antragsgemäß die Geschäftsanweisung 01 und die internen Arbeitshilfen 01, 02 und 03 durch elektronische Übermittlung zugänglich gemacht werden. Aufgrund des Umfangs des Antrags und der zahlreichen Einzelthemen ist jedoch absehbar, dass die gewünschte Auskunft nicht kostenlos erteilt werden kann. Der erforderliche Verwaltungsaufwand für die Zusammenstellung der Unterlagen und Herstellung der Abschriften (Kopiervolumen insgesamt 48 Blatt) überschreitet den Verwaltungsaufwand für eine einfache Auskunft. Ich beabsichtige daher für die gewünschte Auskunft Gebühren und Auslagen nach § 10 IFG in Verbindung mit der IFG-Gebührenverordnung in Höhe von 7,50 Euro zuzüglich Auslagen in Höhe von 4,80 Euro, gesamt 13,30 Euro zu erheben. Im Hinblick auf die gesetzlich vorgegebene Frist zur Antragsbearbeitung bitte ich Sie mir bis zum 03. Januar 2017 mitzuteilen, ob Sie den Antrag in dieser Form und in diesem Umfang aufrechterhalten wollen. Sollte dies der Fall sein, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die tatsächliche Übersendung der beantragten Informationen von der Zahlung eines Vorschusses gem. § 16 Verwaltungskostengesetz (VwKostG) in Höhe der voraussichtlich entstehenden Kosten von 13,30 Euro abhängig gemacht wird. Eine Information zur Fälligkeit des Vorschusses sowie zu den Angaben der Bankdaten und des anzugebenden Verwendungszwecks kann jedoch erst nach Mitteilung Ihrer Postanschrift erfolgen, da diese Angaben für den Kostenbescheid und der damit verbundenen Annahmeanordnung zwingend erforderlich sind. Für Rückfragen verwenden Sie bitte die E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich möchte Sie bitten, mir mitzuteilen, wie S…
An Jobcenter Wolfenbüttel Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Bestimmte Weisungen [#19593]
Datum
21. Dezember 2016 21:27
An
Jobcenter Wolfenbüttel
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich möchte Sie bitten, mir mitzuteilen, wie Sie den Betrag von 7,50 Euro errechnet haben. Ich habe bisher noch nie eine solch niedrige Gebühr zahlen müssen, da ein damit in Verbindung stehender Aufwand regulär als einfache Auskunft gewertet wird. Ich habe um elektronische Auskunft gebeten und verzichte gerne auf postalische Auskunft. Damit sollte sich auch der Arbeitsaufwand verringern. Nichtsdestotrotz soll darauf hingewiesen sein, dass die Berechnung von Auslagen nach BVerwG 7 C 6.15 rechtswidrig ist. Schließlich sei darauf hingewiesen, dass die Zahlung per Vorkasse beim IFG nicht vorgesehen ist (vgl. 4.7.3 im 2. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit) Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 19593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Jobcenter Wolfenbüttel
sehr geehrter Herr Semsrott, die von Ihnen angeführte Entscheidung des BVerwG vom 20.10.2016 ist zwar derzeit nu…
Von
Jobcenter Wolfenbüttel
Betreff
Bestimmte Weisungen [#19593]
Datum
23. Dezember 2016 09:33
Status
Warte auf Antwort
sehr geehrter Herr Semsrott, die von Ihnen angeführte Entscheidung des BVerwG vom 20.10.2016 ist zwar derzeit nur als Pressemitteilung einsehbar, jedoch ist bereits hieraus erkennbar, dass die Urteile der Vorinstanzen OVG Berlin-Brandenburg und VG Berlin zur Rechtwidrigkeit der Auslagenerhebung nach Teil B Nr. 1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses zu § 1 Abs. 1 IFGGebV wegen des Fehlens einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bestätigt wird. Da mir diese Entscheidungen bisher nicht bekannt waren, möchte ich mich für Ihren Hinweis bedanken. Der beabsichtigten Gebührenerhebung liegt Teil A Nr. 2.1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses zu § 1 Abs. 1 IFGGebV zu Grunde. Hiernach kann für die Herausgabe von Abschriften ein Gebührenbetrag von 15 bis 125 Euro erhoben werden, der aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses um bis zu 50 Prozent ermäßigt werden kann (§ 2 Satz 1 IFGGebV). Bei der in Rede stehenden Gebühr von 7,50 Euro wurde der unterste Wert des Gebührenbetrages nach Nr. 2.1 in Höhe von 15,00 Euro - abzüglich der vorgenannten Ermäßigung - herangezogen. Die Gebühr ist unter Berücksichtigung des erforderlichen Verwaltungsaufwandes so bemessen, dass der Informationszugang nach § 1 IFG wirksam in Anspruch genommen werden kann. Hinsichtlich Ihres Hinweises auf die Nr. 4.7.3 im 2. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit BfDI), wonach die Zahlung eines Vorschusses nicht vorgesehen ist, möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich keinen entsprechenden Beitrag im 2. Tätigkeitsbericht vorgefunden habe. Die zusätzliche Sichtung der Tätigkeitsberichte Nr. 20 bis 25, sowie der frei zugänglichen Info 2 (Informationsfreiheitsgesetz des Bundes - Text und Erläuterungen; 5. Auflage August 2016) der BfDI hat zu keinem anderen Ergebnis geführt. Ich darf Sie jedoch darauf hinweisen, dass die Erhebung einer Vorschusszahlung und Sicherheitsleistung nach dem Bundesgebührengesetz (BGebG) bzw. dem Verwaltungskostengesetz (VwKostG) zulässig ist. Für Rückfragen verwenden Sie bitte die E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Hier der Text aus dem Tätigkeitsbericht im Vollt…
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Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Bestimmte Weisungen [#19593]
Datum
23. Dezember 2016 13:02
An
Jobcenter Wolfenbüttel
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Hier der Text aus dem Tätigkeitsbericht im Volltext: "4.7.3 Erst zahlen, dann sehen! Auch wenn das Prinzip der Vorkasse für die Gebühren und Auslagen im IFG bzw. der IFGGebV nicht vorgesehen ist, kann dies in bestimmten Einzelfällen gerechtfertigt sein. Das Bundesministerium des Innern erhielt einen Antrag auf Zugang zu Unterlagen über staatenlose ehemalige rumänische Staatsbürger. Vor der abschließenden Bearbeitung wurde der Antragsteller über den Umfang der ihn interessierenden Akten unterrichtet. Da es sich um mehr als 3 000 Seiten handelte, die einzeln durchzusehen waren, wurde er darauf hingewiesen, dass voraussichtlich die Höchstgrenze für Gebühren von 500 Euro erreicht werden könne. Darüber hinaus beabsichtigte das BMI, die Gebühren bereits vor der Einsichtnahme einzuziehen. Für Amtshandlungen nach dem IFG werden gemäß § 10 Absatz 1 IFG Gebühren und Auslagen erhoben. Deren Höhe orientiert sich grundsätzlich am entstandenen Verwaltungsaufwand; sie müssen die Kosten aber nicht decken. Zudem dürfen sie auf den Bürger nicht abschreckend wirken. Bei der Festsetzung der Gebühr im Einzelfall sind der mit der Amtshandlung verbundene Verwaltungsaufwand, die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert oder der sonstige Nutzen der Amtshandlung für den Antragsteller sowie dessen wirtschaftliche Verhältnisse zu berücksichtigen (vgl. Nr. 2.1.11). Gemäß § 2 IFGGebV können Gebühren aus Gründen der Billigkeit um bis zu 50 Prozent gesenkt werden. In besonderen Fällen kann darauf sogar gänzlich verzichtet werden. Der Antragsteller hatte gegenüber dem BMI zwischenzeitlich den Bezug von Sozialleistungen nachgewiesen, woraufhin die Behörde von der Erhebung der Gebühre Abstand nahm. Dies sowie den vorausgegangenen Hinweis auf die zu erwartende besonders hohe Gebühr habe ich ausdrücklich begrüßt. Die Erhebung eines Vorschusses wäre in diesem konkreten Fall aber ausnahmsweise gerechtfertigt gewesen, da auf Grund eines früheren Informationswunsches berechtigte Zweifel an der Zahlungswilligkeit des Antragstellers bestanden. Im Rahmen eines früheren Antrags, bei dem Billigkeitsgründe nicht geltend gemacht worden waren, kam der Antragsteller der Zahlungsaufforderung nämlich nicht nach. In einem solchen Fall halte ich es für legitim, bei einer erneuten Anfrage der gleichen Person Kosten die Gebühren im Wege der Vorkasse vorab zu vereinnahmen, so denn welche anfallen." Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 19593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Jobcenter Wolfenbüttel
Sehr geehrter Herr Semsrott, in meiner Eingangsbestätigung vom 21.12.2016 habe ich Sie darüber in Kenntnis gesetz…
Von
Jobcenter Wolfenbüttel
Betreff
Bestimmte Weisungen [#19593
Datum
12. Januar 2017 16:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, in meiner Eingangsbestätigung vom 21.12.2016 habe ich Sie darüber in Kenntnis gesetzt, dass beabsichtigt ist, für die gewünschte Auskunft Gebühren nach § 10 IFG in Verbindung mit der IFG-Gebührenverordnung in Höhe von 7,50 Euro, und zwar in Form einer Vorschusszahlung zu erheben. Gleichzeitig habe ich um Übermittlung Ihrer Postanschrift gebeten. Dieser Bitte sind Sie bisher nicht nachgekommen. Die Angaben werden jedoch für die kassentechnische Abwicklung der noch geltend zu machen Vorschusszahlung benötigt. Diesbezüglich verweise ich u.a. auf die Ausführungen der BfDI im 5. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit; hier lfd. Nr. 3.1.1 Statistische Auswertung der Eingaben 2014 und 2015 und lfd. Nr. 4.3.6 Gebühren - noch immer ein Thema. Auszüge: Zu 3.1.1 "Die Mitteilung einer Zustelladresse ist aber erforderlich für die Bearbeitung von IFG-Anträgen, wenn z. B. eine vollständige oder teilweise Ablehnung rechtlich geboten ist oder Kosten für die Bereitstellung der Information zu erheben sind." Zu 4.3.6 "Der Informationszugang nach dem IFG ist grundsätzlich kostenpflichtig (§ 10 Absatz 1 Satz 1 IFG). Einfache Auskünfte sind jedoch kostenlos zu erteilen (§ 10 Absatz 1 Satz 2 IFG). Nach § 15 Bundesgebührengesetz (BGebG) kann eine individuell zurechenbare öffentliche Leistung, die auf Antrag zu erbringen ist, von der Zahlung eines Vorschusses oder von der Leistung einer Sicherheit bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen abhängig gemacht werden. Dabei eröffnet § 15 BGebG der Behörde ein Ermessen, das in Verwaltungsverfahren nach dem IFG mit Blick auf das Transparenzziel des IFG auszuüben ist." Da bereits jetzt absehbar ist, dass die gesetzlich vorgegebene Frist zur Antragsbearbeitung nicht eingehalten werden kann, bitte ich Sie mir kurzfristig mitzuteilen, ob Sie den Antrag in dieser Form und in diesem Umfang aufrechterhalten wollen. In diesem Fall darf ich Sie nochmals bitten, mir Ihre Postanschrift mitzuteilen. Für Rückfragen verwenden Sie bitte die E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrt<< Anrede >> nochmal danke für Ihre Antwort - diesmal vom 12.01. Ich gehe weiterhin davon …
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Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Bestimmte Weisungen [#19593]
Datum
22. Januar 2017 20:58
An
Jobcenter Wolfenbüttel
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> nochmal danke für Ihre Antwort - diesmal vom 12.01. Ich gehe weiterhin davon aus, dass eine Bearbeitung der Anfrage als einfache Anfrage gewertet und daher gebührenfrei sein müsste. Ich bitte Sie um Mitteilung, ob die Zusendung von einer oder von zwei Dokumenten als einfache Anfrage gewertet werden würde. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 19593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Jobcenter Wolfenbüttel
Sehr geehrter Herr Semsrott, hinsichtlich Ihrer Anfrage, ob die Übermittlung von einem oder von zwei Dokumenten a…
Von
Jobcenter Wolfenbüttel
Betreff
AW: Bestimmte Weisungen [#19593] - Zwischenmitteilung
Datum
27. Januar 2017 11:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, hinsichtlich Ihrer Anfrage, ob die Übermittlung von einem oder von zwei Dokumenten als einfache Anfrage gewertet werden könnte, möchte ich Ihnen mitteilen, dass für das Merkmal „einfache Anfrage“ nicht der Umfang, sondern allein der notwendige Verwaltungsaufwand entscheidend ist. Ein Aufwand von ca. 30 Minuten Arbeitszeit und ein Kopiervolumen bis ca. 20 DIN A 4 s/w wäre hierbei noch als einfach einzustufen und nicht als Gebühr in Rechnung zu stellen. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass der Informationszugang nach dem IFG grundsätzlich kostenpflichtig ist (§ 10 Absatz 1 Satz 1 IFG). Mir ist durchaus bewusst, dass die von Ihnen beabsichtigte Aufspaltung Ihres Informationsbegehrens in eine Vielzahl von Einzelanfragen vor dem Hintergrund einer u.U. gebührenfreien „einfachen“ Anfrage erfolgt. Diese Handlungsweise ist auch aus den veröffentlichten Anfragen auf dem Internet-Portal „fragdenstaat.de“ erkennbar, da eine Vielzahl von Anfragen wegen einer beabsichtigten Gebührenerhebungen zurückgezogen wurden. Mit E-Mail vom 05.12.2016 wurden Ihnen auf Ihre Anfrage #18958 die Übersichtslisten der aktuell gültigen Dienstvereinbarungen, Geschäftsanweisungen, Internen Arbeitshilfen und Konzepte des Jobcenter Wolfenbüttel übermittelt. In den vier Übersichtslisten sind insgesamt 62 Dokumente aufgeführt; das Kopiervolumen umfasst 470 Blatt. Die Ihnen bekannte und von Ihnen auch kommentierte Anfrage (#18588, Weisungen des Jobcenter Wolfenbüttel) umfasste den Informationszugang zu diesen 62 Dokumente und den Hinweis auf die beabsichtigte Erhebung einer Gebühr in Höhe von 30,00 Euro. Vor dem Hintergrund, dass nicht nur die Erstellung von Einzelanfragen, sondern auch die Bearbeitung dieser Einzelanfragen mit einem unverhältnismäßigen Aufwand einhergeht, biete ich Ihnen den einmaligen Zugang zu allen - in den vier Übersichtslisten - aufgeführten Dokumenten ebenfalls gegen eine, als Vorschuss (§ 15 BGebG) zu entrichtende Gebühr in Höhe von 30,00 Euro an. Sofern Sie an dem angebotenen Zugang interessiert sein sollten, darf ich Sie nochmals bitten, mir Ihre Postanschrift mitzuteilen. Für Rückfragen verwenden Sie bitte die E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank. In Ordnung. Könnten Sie mir die Dokumente auch elektronisch an di…
An Jobcenter Wolfenbüttel Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: AW: Bestimmte Weisungen [#19593] - Zwischenmitteilung [#19593]
Datum
11. Februar 2017 20:46
An
Jobcenter Wolfenbüttel
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank. In Ordnung. Könnten Sie mir die Dokumente auch elektronisch an diese Adresse senden? Die Rechnung ebenfalls - aber wenn Sie mögen auch postalisch an die unten angegebene Adresse. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 19593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Jobcenter Wolfenbüttel
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 16.12.2016 haben Sie Zugang zu den amtlichen Informationen nach § 1 d…
Von
Jobcenter Wolfenbüttel
Betreff
Bestimmte Weisungen [#19593] - Zugang
Datum
24. Februar 2017 08:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 16.12.2016 haben Sie Zugang zu den amtlichen Informationen nach § 1 des Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Form der Übersendung der Geschäftsanweisung Nr. 1 und den internen Arbeitshilfen Nr. 1, 2 und 3 beantragt, und mit E-Mail vom 11.02.2017 der Ausweitung Ihres Antrages auf alle aktuell gültigen Dienstvereinbarungen, Geschäftsanweisungen, Internen Arbeitshilfen und Konzepte des Jobcenter Wolfenbüttel zugestimmt. In Ausführung des § 7 IFG werden Ihnen antragsgemäß die aktuell gültigen Dienstvereinbarungen, Geschäftsanweisungen, Internen Arbeitshilfen und Konzepte des Jobcenter Wolfenbüttel durch elektronische Übermittlung zugänglich gemacht. Information zu den Kosten für Gebühren, zur Fälligkeit, sowie zu den Angaben der Bankdaten und des anzugebenden Verwendungszwecks entnehmen Sie bitte dem beigefügten Kostenbescheid. Für Rückfragen verwenden Sie bitte die E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Wolfenbüttel
Sehr geehrter Herr Semsrott, leider hat sich bei dem anzugebenden Verwendungszweck eine Änderung ergeben. Bitte v…
Von
Jobcenter Wolfenbüttel
Betreff
Bestimmte Weisungen [#19593] - Änderung Verwendungszweck
Datum
27. Februar 2017 09:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, leider hat sich bei dem anzugebenden Verwendungszweck eine Änderung ergeben. Bitte verwenden Sie bei der Überweisung folgenden persönlichen Verwendung: 5700003050321 Eine entsprechend korrigierte Fassung des Kostenbescheides habe ich beigefügt. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Wolfenbüttel
Sehr geehrter Herr Semstott, anbei Anlage Paket 5: interne Arbeitshilfen Nr. 26, Konzepte Nr. 01 bis 07, 09 Mi…
Von
Jobcenter Wolfenbüttel
Betreff
Bestimmte Weisungen [#19593] - Zugang Paket 5
Datum
6. März 2017 09:11
Status
Jobcenter Wolfenbüttel
Sehr geehrter Herr Semsrott, den Zahlungseingang der erhobenen Gebühr von 30,00 Euro für den Zugang zu den amtlic…
Von
Jobcenter Wolfenbüttel
Betreff
Bestimmte Weisungen [#19593] - Zugang Paket 1
Datum
8. März 2017 07:49
Status
Sehr geehrter Herr Semsrott, den Zahlungseingang der erhobenen Gebühr von 30,00 Euro für den Zugang zu den amtlichen Informationen nach § 1 des Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Form der Übersendung aller aktuell gültigen Dienstvereinbarungen, Geschäftsanweisungen, Internen Arbeitshilfen und Konzepte des Jobcenter Wolfenbüttel bestätige ich. Wie beantragt erfolgt der Zugang durch Übermittlung auf elektronischem Wege (E-Mail). Aufgrund der Anzahl der in Rede stehenden Dokumente erfolgt die Übermittlung paketweise. Für Rückfragen verwenden Sie bitte die E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Anlage Paket 1: Dienstvereinbarungen Nr. 01 bis 03, Geschäftsanweisungen Nr. 01 bis 05 Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Wolfenbüttel
Sehr geehrter Herr Semstott, anbei Anlage Paket 2: Geschäftsanweisungen Nr. 06 bis 09, interne Arbeitshilfen Nr. …
Von
Jobcenter Wolfenbüttel
Betreff
Bestimmte Weisungen [#19593] - Zugang Paket 2
Datum
8. März 2017 07:49
Status
Jobcenter Wolfenbüttel
Sehr geehrter Herr Semstott, anbei Anlage Paket 3: interne Arbeitshilfen Nr. 03, 07, 09 bis 15 Mit freundliche…
Von
Jobcenter Wolfenbüttel
Betreff
Bestimmte Weisungen [#19593] - Zugang Paket 3
Datum
8. März 2017 07:49
Status
Jobcenter Wolfenbüttel
Sehr geehrter Herr Semstott, anbei Anlage Paket 4: interne Arbeitshilfen Nr. 16 bis 25, 27, 28 Mit freundliche…
Von
Jobcenter Wolfenbüttel
Betreff
Bestimmte Weisungen [#19593] - Zugang Paket 4
Datum
8. März 2017 07:49
Status
Jobcenter Wolfenbüttel
Sehr geehrter Herr Semstott, anbei Anlage Paket 6: Konzepte Nr. 08, 10 bis 14, 16, 17 Mit freundlichen Grüßen
Von
Jobcenter Wolfenbüttel
Betreff
Bestimmte Weisungen [#19593] - Zugang Paket 6
Datum
8. März 2017 07:49
Status

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Jobcenter Wolfenbüttel
Sehr geehrter Herr Semstott, anbei Anlage Paket 7: Konzepte Nr. 15, 18 bis 22 Mit freundlichen Grüßen
Von
Jobcenter Wolfenbüttel
Betreff
Bestimmte Weisungen [#19593] - Zugang Paket 7
Datum
8. März 2017 07:49
Status