Bestimmungen zum Aufstellen von Verkehrsschildern

Welchen Bestimmungen ist eine Stadtverwaltung beim Aufstellen von Verkehrsschildern (insbesondere Stoppschilder) unterworfen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Januar 2020
  • Frist
    29. Februar 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welchen Bestimmunge…
An Bundesanstalt für Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bestimmungen zum Aufstellen von Verkehrsschildern [#176784]
Datum
26. Januar 2020 14:07
An
Bundesanstalt für Straßenwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welchen Bestimmungen ist eine Stadtverwaltung beim Aufstellen von Verkehrsschildern (insbesondere Stoppschilder) unterworfen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 176784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176784 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesanstalt für Straßenwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ist eine technisch-wissenschaftliche Fors…
Von
Bundesanstalt für Straßenwesen
Betreff
Bestimmungen zum Aufstellen von Verkehrsschildern [#176784]
Datum
28. Januar 2020 10:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ist eine technisch-wissenschaftliche Forschungseinrichtung des Bundes auf dem Gebiet des Straßenwesens. Sie gibt dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in fachlichen und verkehrspolitischen Fragen wissenschaftlich gestützte Entscheidungshilfen. Die Aufgaben reichen von Planung, Koordinierung und Durchführung mehrjähriger Forschungsprojekte bis zur kurzfristigen Beantwortung von Fragen zur Unterstützung der aktuellen Arbeit des BMVI. Das Aufstellen von Verkehrsschildern in Kommunen fällt nicht in unseren Aufgabenbereich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen daher keine Auskünfte über die Rechtslage erteilen können. Mit freundlichen Grüßen