Bestimmungen zur Geschäftsstelle des GemSOGB
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bestimmungen über die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes die das BMJ gemäß § 8 Satz 2 des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes erlassen hat.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG an die von meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de bereitgestellte Adresse.
Mit freundlichen Grüßen und bestem Dank für Ihre Mühe,
Anfrage eingeschlafen
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Datum27. Juli 2015
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28. August 2015
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