Besuch der CeBIT durch BM’in Schavan am 06.03.2012

Die damalige Bundesministerin Schavan besuchte am 06.03.2012 die CeBIT (vgl. https://www.zeit.de/news/2012-03/06/computer-merkel-im-hightech-land-auf-der-cebit-06153602).

Ich bitte um Vorlage der dazu angefallenen Unterlagen (u.a. Leitungsvorlagen zur Vorbereitung, Einladung,  Gesprächsprotokoll, ...).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die damalige Bund…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
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Betreff
Besuch der CeBIT durch BM’in Schavan am 06.03.2012 [#243738]
Datum
18. März 2022 11:06
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die damalige Bundesministerin Schavan besuchte am 06.03.2012 die CeBIT (vgl. https://www.zeit.de/news/2012-03/06/computer-merkel-im-hightech-land-auf-der-cebit-06153602). Ich bitte um Vorlage der dazu angefallenen Unterlagen (u.a. Leitungsvorlagen zur Vorbereitung, Einladung,  Gesprächsprotokoll, ...).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243738/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: L22-18501/46(2022) Berlin, 24.03.20…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Besuch der CeBIT durch BM’in Schavan am 06.03.2012 [#243738]
Datum
24. März 2022 10:43
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: L22-18501/46(2022) Berlin, 24.03.2022 Betreff: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 18.03.2022 Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zu allen Unterlagen mit Bezug zum Besuch der damaligen Bundesministerin Annette Schavan auf der CeBIT am 06.03.2012. Die dazu im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geführte Akte ist umfangreich und umfasst Dokumente und teilweise Bildmaterial zu folgenden Komplexen: 1. Stand des BMBF a. Standkonzept und Exponate (Auswahl und Kommunikation mit den Exponatgebern) b. Standdesign und technischer Aufbau c. Standanmeldung d. Hallenaufplanungen der Deutschen Messe AG e. Allgemeine Informationen für Ausstellende der Deutschen Messe AG f. Verträge und Rechnungen mit den Dienstleistern (Messe, Messebauer, Agentur) 2. Vorbereitung der Leitungstermine (inkl. Einladungen und Antworten) a. Rundgang der Ministerin und Bundeskanzlerinnenrundgang b. Rundgang der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre c. Messetermine der Ministerin (Schirmherrschaften, Grußworte, Eröffnungsfeier etc.) Nach erster kursorischer Durchsicht ist festzustellen, dass die von Ihnen begehrten Unterlagen in erheblicher Anzahl personenbezogene Daten Dritter enthalten. Grundsätzlich sind bei Vorliegen von personenbezogenen Daten Dritter – sofern es sich nicht um Daten von Bearbeiterinnen und Bearbeitern i.S.v. § 5 Abs. 4 IFG handelt – gemäß § 8 IFG Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen. Zudem kann bei den vorliegenden Unterlagen nicht ausgeschlossen werden, dass die begehrten Informationen neben personenbezogenen Daten (§ 5 IFG) auch geistiges Eigentum (§ 6 Satz 1 IFG) sowie Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse (§ 6 Satz 2 IFG) enthalten. Das IFG sieht auch in solchen Fällen die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren vor. Die Behörde gibt einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann. Die Entscheidung über den Antrag auf Informationszugang ergeht schriftlich und ist auch dem Dritten bekannt zu geben. Der Informationszugang selbst darf erst erfolgen, wenn die Entscheidung dem Dritten gegenüber bestandskräftig ist oder die sofortige Vollziehung angeordnet worden ist und seit der Bekanntgabe der Anordnung an den Dritten zwei Wochen verstrichen sind (§ 8 IFG). Sollten Sie mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten einverstanden sein (vgl. § 7 Abs. 2 S. 2 IFG), wären die Drittbeteiligungsverfahren – jedenfalls hinsichtlich der personenbezogenen Daten – nicht erforderlich. Hingegen ist in Hinblick auf die Bestimmung möglicher Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sowie von Informationen, die den Schutz geistigen Eigentums betreffen, die Einschätzung der hiervon betroffenen Dritten zwingend erforderlich. Die Bestimmung ist insofern Voraussetzung für eine anschließende Unkenntlichmachung durch das BMBF. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie – wie erbeten – über zu erwartende Kosten unterrichten. Für die Zusammenstellung der beantragten Unterlagen (Sichtung, Sortierung und Prüfung der Unterlagen, Durchführung von Drittbeteiligungsverfahrens sowie die anschließende Aussonderung entsprechender Daten, Aufbereitung für die Bereitstellung etc.) wird derzeit ein erhöhter Verwaltungsaufwand von ca. 150 Arbeitsstunden im gehobenen Dienst angenommen. Vor diesem Hintergrund dürfte der von der Informationsgebührenverordnung (IFG GebV) vorgesehene Gebührenrahmen Anlage A, Nummer 2.2 in Höhe von 500 Euro betroffen sein. Die tatsächliche Gebührenhöhe richtet sich unter anderem nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand; die Gebühr kann aber nicht höher als 500 Euro ausfallen. Zwar bedürfen Anträge nach dem IFG grundsätzlich keiner Begründung. Ausnahmsweise sieht § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG jedoch eine Begründungspflicht vor, wenn der Antrag, wie das hier gemäß den obigen Ausführungen der Fall ist, Belange Dritter im Sinne der § 5 Absatz 1 und 2 (Schutz personenbezogener Daten) oder § 6 IFG (geistiges Eigentum, Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen) berührt. Durch eine inhaltliche Konkretisierung bspw. anhand der oben aufgeführten Themenkomplexe und/oder zeitliche Eingrenzung Ihres Antrags wird Ihnen ggf. die Möglichkeit eröffnet, unter Umständen zu einer geringeren Gebührenhöhe für die Antragsbearbeitung beizutragen. Zudem könnten Sie ggf. früher über den Informationszugang verfügen. Bitte teilen Sie mir bis zum 08.04.2022 mit, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, konkretisieren oder zurücknehmen möchten. Sollten Sie an Ihren Antrag festhalten wollen, so bitte ich zudem um die Übersendung einer Antragsbegründung. Ich werde zunächst Ihre Rückmeldung abwarten, ehe ich weitere, notwendige Verfahrensschritte einleite und bitte daher bereits jetzt um Nachsicht und Ihr Verständnis, dass sich der Informationszugang verzögern kann. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] ____________________________________ Referat L22 - Öffentlichkeitsarbeit; Bürgerdialog Bundesministerium für Bildung und Forschung Kapelle-Ufer 1, 10117 Berlin | Postanschrift: 11055 Berlin [geschwärzt]<[geschwärzt]> www.bmbf.de<http://www.bmbf.de/> | www.twitter.com/bmbf_bund<http://www.twitter.com/bmbf_bund/> | www.facebook.com/bmbf.de<http://www.facebook.com/bmbf.de/>| www.instagram.com/bmbf.bund<http://www.instagram.com/bmbf.bund> Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im BMBF können Sie der Datenschutzerklärung auf www.bmbf.de<https://www.bmbf.de/de/datenschutzerk...> entnehmen.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Mühe und die sehr hilfreichen Rückfragen. Ich möchte Ihren Bea…
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Von
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Betreff
AW: Besuch der CeBIT durch BM’in Schavan am 06.03.2012 [#243738]
Datum
24. März 2022 11:35
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Mühe und die sehr hilfreichen Rückfragen. Ich möchte Ihren Bearbeitungsaufwand gern so klein wie möglich halten und damit gleichzeitig auch Gebühren vermeiden. Für mich sind nur die unter 2.a und möglicherweise 2.c genannten Dokumente interessant. Inhaltlich möchte ich den Antrag wie folgt eingrenzen: Mir geht es hauptsächlich um das Aufeinandertreffen von BM'in Schavan mit Angehörigen des Fraunhofer Instituts im Rahmen der CeBIT 2012 (bzw. auch die Vorbereitung dazu). Das heißt, dass mir nur solche Dokumente wichtig wären, in denen Fraunhofer vorkommt. Zusätzlich erkläre ich mich mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten einverstanden. Auch interessieren mich keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die aber mit der Eingrenzung vermutlich nicht mehr betroffen sein werden. Wären Sie so freundlich und könnten anhand des nunmehr stark eingegrenzten Themas noch einmal nachschauen, ob sich hier Dokumente finden lassen? Sicherlich ist der Umfang dadurch enorm gesunken, weshalb ich weiterhin um möglichst gebührenfreie Bearbeitung bitte. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243738/
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: L22-18501/46(2022) Berlin, 01.04.20…
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Betreff
Besuch der CeBIT durch BM’in Schavan am 06.03.2012 [#243738]
Datum
1. April 2022 14:18
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: L22-18501/46(2022) Berlin, 01.04.2022 Betreff: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 18.03.2022 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 18.03.2022. Mit untenstehender Nachricht vom 24.03.2022 haben Sie Ihren Antrag dahingehend präzisiert, als dass sich Ihr Informationsbegehren zum Besuch der damaligen Bundesministerien Annette Schavan nunmehr „nur [auf] solche Dokumente [bezieht], in denen Fraunhofer vorkommt“. Zwischenzeitlich konnten alle dahingehenden Informationen im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) identifiziert und zusammengestellt werden. Bezüglich einer Unterlage zu Grundrissen und Abbildungen des Standes der Fraunhofer-Gesellschaft auf der CeBIT 2012 dauert die behördliche Prüfung noch an. Mit Blick auf die Bestimmung möglicher Informationen, die den Schutz geistigen Eigentums betreffen (§ 6 Satz 1 IFG) ist die Einschätzung der hiervon betroffenen Dritten erforderlich; die Bestimmung ist insofern Voraussetzung für eine anschließende Unkenntlichmachung. Daher wäre im Falle dieses Dokuments die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens gem. § 8 Absatz 1 IFG angezeigt. Rein vorsorglich weise ich Sie darauf an, dass mit der Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens sowie der anschließenden behördlichen Prüfung ein erhöhter Verwaltungsaufwand einhergehen kann, der sich auch in Gebühren niederschlagen kann. Bitte teilen Sie mir bis zum 15.04.2022 mit, ob Sie Ihren Antrag auch unter Anerkennung einer etwaigen Gebührenpflicht in Bezug auf die o.g. Unterlage zu Grundrissen und Abbildungen des Messestandes der Fraunhofer-Gesellschaft aufrechterhalten möchten. Diesbezüglich werde ich zunächst Ihre Rückmeldung abwarten, ehe ich weitere Verfahrensschritte einleite. Alle übrigen Unterlagen können wir Ihnen davon unabhängig zeitnah - voraussichtlich in der kommenden Woche - im Rahmen einer gebührenfreien Auskunftserteilung zugänglich machen. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr << Anrede >> danke für Ihre Rückmeldung! Die "Unterlage zu Grundrissen und Abbildungen des …
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Besuch der CeBIT durch BM’in Schavan am 06.03.2012 [#243738]
Datum
1. April 2022 14:29
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Rückmeldung! Die "Unterlage zu Grundrissen und Abbildungen des Standes der Fraunhofer-Gesellschaft" benötige ich nicht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243738/
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Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: L22-18501/46(2022) Berlin, 08.04.2…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Besuch der CeBIT durch BM’in Schavan am 06.03.2012 [#243738]
Datum
8. April 2022 10:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: L22-18501/46(2022) Berlin, 08.04.2022 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 18.03.2022 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 18.03.2022 zum Besuch der damalige Bundesministerin Annette Schavan auf der CeBIT am 06.03.2012. Am 24.03.2022 haben Sie als Antwort auf meine Zwischennachricht Ihren Antrag inhaltlich dahingehend präzisiert, als dass sich Ihr Informationsbegehren nunmehr „auf das Aufeinandertreffen […] mit Angehörigen des Fraunhofer Instituts [bezieht]“ bzw. „nur [auf] solche Dokumente [bezieht], in denen Fraunhofer vorkommt“. Darüber hinaus haben Sie sich mit Nachricht vom gleichen Tage mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten einverstanden erklärt. Auf meine Zwischennachricht vom 01.04.2022 hin haben Sie mit Nachricht vom gleichen Tage erklärt, dass Sie eine Unterlage zu Grundrissen und Abbildungen des Fraunhofer Standes, bei welcher ein Drittbeteiligungsverfahren hinsichtlich der Betroffenheit etwaiger Rechte des geistigen Eigentums (§ 6 Satz 1 IFG) erforderlich gewesen wäre, nicht benötigen. Ich gebe Ihrem Antrag nunmehr im Umfang der hochgeladenen Unterlagen statt. Die Unterlagen wurden unter der von Ihnen in Ihrem Antrag angegebenen Adresse hochgeladen. Personenbezogene Daten Dritter – sofern es sich nicht um Daten von Bearbeiterinnen und Bearbeitern i.S.v. § 5 Abs. 4 IFG handelt – wurden entsprechend Ihrem o.g. Einverständnis geschwärzt. Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass bei Unterlagen, die mehrere Anlagen umfassen, nur solche Anlagen beigefügt sind, die nach Ihrer Präzisierung inhaltlich mit Ihrem Antrag in Zusammenhang stehen. Darüberhinausgehende Ausschlussgründe nach dem IFG sind für die angefügten Dokumente nicht ersichtlich. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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