Besuch der Hochwassergebiete durch Angela Merkel - Kosten für Flüge

Welche Kosten sind für die Flüge von und zu den Hochwassergebieten sowie für Helikopterflüge von Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel angefallen?

Bitte jeweils nach Ort / Hochwassergebiet und einzelnem Flug aufgeschlüsselt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Juni 2013
  • Frist
    16. Juli 2013
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Kosten si…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Besuch der Hochwassergebiete durch Angela Merkel - Kosten für Flüge
Datum
14. Juni 2013 12:41
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Kosten sind für die Flüge von und zu den Hochwassergebieten sowie für Helikopterflüge von Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel angefallen? Bitte jeweils nach Ort / Hochwassergebiet und einzelnem Flug aufgeschlüsselt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Julian Pascal Beier Piratenpartei Göppingen Postanschrift Julian Pascal Beier Piratenpartei Göppingen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium der Verteidigung
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz - Besuch der Hoch Sehr geehrter Herr Beier in der Anlage erhalten Sie di…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz - Besuch der Hoch
Datum
10. Juli 2013 10:27
Status
Sehr geehrter Herr Beier in der Anlage erhalten Sie die Antwort auf Ihre Anfragen per e-mail vom 14. Juni 2013. Das Original folgt auf dem Postweg. Im Auftrag Rochell Hilfeleistungen In- und Ausland • Einsatzinfrastruktur Joachim Rochell Oberstleutnant <<E-Mail-Adresse>> Tel. (030) 2004 - 89418 Fax (030) 2004 - 89420 AllgFspWNBw: 3400 BMVg SE III 5 Strategie und Einsatz Stauffenbergstraße 18 10785 Berlin Military Engineering • Einsatzrecht • Steuerung ZMZ/A Julian Pascal Beier <<Name und E-Mail-Adresse>> 14.06.2013 17:03:17 Bitte antworten an Julian Pascal Beier An: <<E-Mail-Adresse>> Kopie: Blindkopie: Thema: Besuch der Hochwassergebiete durch Thomas de Maizière - Kosten für Flüge Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Kosten sind für die Flüge von und zu den Hochwassergebieten sowie für Helikopterflüge von Herrn Bundesminister der Verteidigung Karl Ernst Thomas de Maizière angefallen? Bitte jeweils nach Ort / Hochwassergebiet und einzelnem Flug aufgeschlüsselt. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Julian Pascal Beier Piratenpartei Göppingen Postanschrift Julian Pascal Beier Piratenpartei Göppingen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> ----- Weitergeleitet von Poststelle/BMVg/BUND/DE am 14.06.2013 12:52 ----- Julian Pascal Beier <<Name und E-Mail-Adresse>> 14.06.2013 12:41:32 Bitte antworten an Julian Pascal Beier An: <<E-Mail-Adresse>> Kopie: Blindkopie: Thema: Besuch der Hochwassergebiete durch Angela Merkel - Kosten für Flüge Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Kosten sind für die Flüge von und zu den Hochwassergebieten sowie für Helikopterflüge von Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel angefallen? Bitte jeweils nach Ort / Hochwassergebiet und einzelnem Flug aufgeschlüsselt. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Julian Pascal Beier Piratenpartei Göppingen Postanschrift Julian Pascal Beier Piratenpartei Göppingen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> ----- Weitergeleitet von Poststelle/BMVg/BUND/DE am 14.06.2013 17:52 ----- Julian Pascal Beier <<Name und E-Mail-Adresse>> 14.06.2013 17:43:37 Bitte antworten an Julian Pascal Beier An: <<E-Mail-Adresse>> Kopie: Blindkopie: Thema: Besuch der Hochwassergebiete durch Joachim Gauck - Kosten für Flüge Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Kosten sind für die Flüge von und zu den Hochwassergebieten sowie für Helikopterflüge von Herrn Bundespräsident Joachim Gauck angefallen? Bitte jeweils nach Ort / Hochwassergebiet und einzelnem Flug aufgeschlüsselt. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Julian Pascal Beier Piratenpartei Göppingen Postanschrift Julian Pascal Beier Piratenpartei Göppingen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>