Besuch der Hochwassergebiete durch Angela Merkel - Kosten für Flüge

Welche Kosten sind für die Flüge von und zu den Hochwassergebieten sowie für Helikopterflüge von Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel angefallen?

Bitte jeweils nach Ort / Hochwassergebiet und einzelnem Flug aufgeschlüsselt.

Antwort verspätet

  • Datum
    14. Juni 2013
  • Frist
    19. Juli 2013
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Kosten si…
An Kommando Luftwaffe Presse- und Informationszentrum Details
Von
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Betreff
Besuch der Hochwassergebiete durch Angela Merkel - Kosten für Flüge
Datum
14. Juni 2013 12:46
An
Kommando Luftwaffe Presse- und Informationszentrum
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Kosten sind für die Flüge von und zu den Hochwassergebieten sowie für Helikopterflüge von Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel angefallen? Bitte jeweils nach Ort / Hochwassergebiet und einzelnem Flug aufgeschlüsselt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Julian Pascal Beier Piratenpartei Göppingen Postanschrift Julian Pascal Beier Piratenpartei Göppingen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Kommando Luftwaffe Presse- und Informationszentrum
Sehr geehrter Herr Beier, Ihre Anfrage ist bei dem Luftwaffenamt - Abteilung Presse- und Informationszentrum ein…
Von
Kommando Luftwaffe Presse- und Informationszentrum
Betreff
Antwort: Besuch der Hochwassergebiete durch Angela Merkel - Kosten für Flüge
Datum
17. Juni 2013 07:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, Ihre Anfrage ist bei dem Luftwaffenamt - Abteilung Presse- und Informationszentrum eingegangen und wurde zur weiteren Bearbeitung an das Kommando Luftwaffe - Referat Integrierte Kommunikation weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Olaf Hayn Stabsfeldwebel Stabsfeldwebel Olaf Hayn Call-Center <<E-Mail-Adresse>> Tel.: 02203/908-6340 Fax: 02203/908-2071 AllgFspWNBw 3451 Anschrift der Abteilung: Luftwaffenamt Abt PrInfoZLw - Dezernat a Luftwaffenkaserne Wahn 501/16 Postfach 90 61 10 51127 Köln Besuchen Sie uns auf unserer Homepage unter www.luftwaffe.de Besuch der Hochwassergebiete durch Angela Merkel - Kosten für Flüge Julian Pascal Beier An: PIZLwCallCenter 14.06.2013 12:46 Von: Julian Pascal Beier <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bitte Antwort an Julian Pascal Beier <<Name und E-Mail-Adresse>> Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Kosten sind für die Flüge von und zu den Hochwassergebieten sowie für Helikopterflüge von Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel angefallen? Bitte jeweils nach Ort / Hochwassergebiet und einzelnem Flug aufgeschlüsselt. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Julian Pascal Beier Piratenpartei Göppingen Postanschrift Julian Pascal Beier Piratenpartei Göppingen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kommando Luftwaffe Presse- und Informationszentrum
Anfragen gem. Informationsfreiheitsgesetz Betr.: Ihre E-Mail Anfragen vom 14. Juni 2013 Sehr geehrter Herr Bei…
Von
Kommando Luftwaffe Presse- und Informationszentrum
Betreff
Anfragen gem. Informationsfreiheitsgesetz
Datum
17. Juni 2013 17:21
Status
Unbekannt
Betr.: Ihre E-Mail Anfragen vom 14. Juni 2013 Sehr geehrter Herr Beier, danke für Ihre E-Mail Anfragen vom 14. Juni 2013 bzgl. der Beantwortung von Fragen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), die uns seitens Luftwaffenamt Abt PrInfoZLw zugeleitet wurden. Für die Bearbeitung von Anfragen nach dem IFG zu den Kosten für Flüge von und zu den Hochwassergebieten sowie für die Helikopterflüge von Herrn Bundespräsident Joachim Gauck, Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sowie Herrn Bundesminister der Verteidigung Thomas de Maizière ist das Kommando Luftwaffe nicht zuständig. Ihre Anfrage wurde daher am heutigen Tage an das BMVg Strategie & Einsatz III 5 weiter geleitet. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Burkhard Jochims Stabshauptmann Tel.: (030) 3687 - 3063 AllgFspWNBW: 90 - 8201 - 3063 Kommando Luftwaffe Integrierte Kommunikation <<E-Mail-Adresse>> General-Steinhoff-Kaserne Kladower Damm 182-222 14089 Berlin