Sehr geehrte Damen und Herren,
Herrn Beier von der Piratenpartei hat sich mit drei Emails nach dem IFG
bzgl. der Kosten, entstanden durch Besuche von Politikern in den
Hochwassergebieten, an das HA gewandt. Der Einfachheit halber wurden die 3
Mails von mir zusammengefasst und die Angefragten "gelb" hervorgehoben.
Da das HA für die Beantwortung nicht verabntwortlich zeichnet, wurden die
Anfragen an BMVg Recht I 1 weitergeleitet und Herr Beier mit
Abgabenachricht darüber informiert.
Seitens BMVg R I 1 wurde jedoch darauf verwiesen, dass dort keine
Zuständigkeit für die Ermittlung von Flugkosten liegt und gebeten, die
Anfrage an Flugbereitschaft oder SE III 5 weiterzuleiten.
Ich bitte um Übernahme sowie Benachrichtigung von Herrn Beier.
I.A. S. Heydt, Oberstleutnant
----- Weitergeleitet von Daniel König/HA/Heer/BMVg/DE am 17.06.2013 07:32
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Besuch der Hochwassergebiete durch Joachim Gauck - Kosten für Flüge
Julian Pascal Beier
An:
hag1ldi
14.06.2013 17:44
Von:
Julian Pascal Beier <<Name und E-Mail-Adresse>>
An:
<<E-Mail-Adresse>>
Bitte Antwort an Julian Pascal Beier
<<Name und E-Mail-Adresse>>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Kosten sind für die Flüge von und zu den Hochwassergebieten sowie
für Helikopterflüge von Herrn Bundespräsident Joachim Gauck angefallen?
Bitte jeweils nach Ort / Hochwassergebiet und einzelnem Flug
aufgeschlüsselt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung
des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3
Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des §
2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der
gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im
Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach
§ 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte
ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG
und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach
Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die
zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir
vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte
nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen,
Julian Pascal Beier
Piratenpartei Göppingen
Postanschrift
Julian Pascal Beier
Piratenpartei Göppingen
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
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Besuch der Hochwassergebiete durch Angela Merkel - Kosten für Flüge
Julian Pascal Beier
An:
hag1ldi
14.06.2013 12:47
Von:
Julian Pascal Beier <<Name und E-Mail-Adresse>>
An:
<<E-Mail-Adresse>>
Bitte Antwort an Julian Pascal Beier
<<Name und E-Mail-Adresse>>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Kosten sind für die Flüge von und zu den Hochwassergebieten sowie
für Helikopterflüge von Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel angefallen?
Bitte jeweils nach Ort / Hochwassergebiet und einzelnem Flug
aufgeschlüsselt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung
des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3
Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des §
2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der
gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im
Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach
§ 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte
ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG
und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach
Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die
zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir
vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte
nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen,
Julian Pascal Beier
Piratenpartei Göppingen
Postanschrift
Julian Pascal Beier
Piratenpartei Göppingen
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
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Besuch der Hochwassergebiete durch Thomas de Maizière - Kosten für Flüge
Julian Pascal Beier
An:
hag1ldi
14.06.2013 17:03
Von:
Julian Pascal Beier <<Name und E-Mail-Adresse>>
An:
<<E-Mail-Adresse>>
Bitte Antwort an Julian Pascal Beier
<<Name und E-Mail-Adresse>>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Kosten sind für die Flüge von und zu den Hochwassergebieten sowie
für Helikopterflüge von Herrn Bundesminister der Verteidigung Karl Ernst
Thomas de Maizière angefallen?
Bitte jeweils nach Ort / Hochwassergebiet und einzelnem Flug
aufgeschlüsselt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung
des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3
Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des §
2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der
gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im
Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach
§ 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte
ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG
und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach
Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die
zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir
vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte
nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen,
Julian Pascal Beier
Piratenpartei Göppingen
Postanschrift
Julian Pascal Beier
Piratenpartei Göppingen
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