Besuch der Krisengebiete

Wie hier [1] beschrieben, spitzte sich die Lage zu. Dabei besuchte Angela Merkel die Krisengebiete in Ostdeutschland und in Passau.

1. Wie viel Euro kostete der Hubschrauberüberflug der Bundeskanzlerin über die überflutete Stadt?
Gab es weitere Hubschrauberüberflüge in anderen Städten?

Eine direkte Anfrage beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung brachte die Auskunft, dass "Amtliche Informationen zu diesen Kosten i.S. des § 2 IFG liegen dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung nicht vor, da es nicht für die Planung und Durchführung des Fluges zuständig ist." [2]

Sollte eine andere Stelle innerhalb des Ministeriums für Verteidigung zuständig sein, bitte ich, meine Anfrage entsprechend weiter zu leiten.

[1] http://www.focus.de/panorama/welt/tid-31599/hochwasser-lage-im-live-ticker-alarm-im-landkreis-deggendorf-zweiter-dammbruch-an-der-donau_aid_1004302.html
[2] https://fragdenstaat.de/anfrage/besuch-der-krisengebiete/

Antwort verspätet

  • Datum
    5. Juni 2013
  • Frist
    9. Juli 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hier [1] bes…
An Luftwaffenführungskommando Details
Von
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Betreff
Besuch der Krisengebiete
Datum
5. Juni 2013 16:54
An
Luftwaffenführungskommando
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hier [1] beschrieben, spitzte sich die Lage zu. Dabei besuchte Angela Merkel die Krisengebiete in Ostdeutschland und in Passau. 1. Wie viel Euro kostete der Hubschrauberüberflug der Bundeskanzlerin über die überflutete Stadt? Gab es weitere Hubschrauberüberflüge in anderen Städten? Eine direkte Anfrage beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung brachte die Auskunft, dass "Amtliche Informationen zu diesen Kosten i.S. des § 2 IFG liegen dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung nicht vor, da es nicht für die Planung und Durchführung des Fluges zuständig ist." [2] Sollte eine andere Stelle innerhalb des Ministeriums für Verteidigung zuständig sein, bitte ich, meine Anfrage entsprechend weiter zu leiten. [1] http://www.focus.de/panorama/welt/tid-31599/hochwasser-lage-im-live-ticker-alarm-im-landkreis-deggendorf-zweiter-dammbruch-an-der-donau_aid_1004302.html [2] https://fragdenstaat.de/anfrage/besuch-der-krisengebiete/
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Luftwaffenführungskommando
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihre Anfrage ist bei dem Luftwaffenamt - Abteilung Presse- und Informationsz…
Von
Luftwaffenführungskommando
Betreff
Antwort: Besuch der Krisengebiete
Datum
6. Juni 2013 12:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihre Anfrage ist bei dem Luftwaffenamt - Abteilung Presse- und Informationszentrum eingegangen und wurde zur weiteren Bearbeitung an das Kommando Luftwaffe - Referat Integrierte Kommunikation weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Olaf Hayn Stabsfeldwebel Stabsfeldwebel Olaf Hayn Call-Center <<E-Mail-Adresse>> Tel.: 02203/908-6340 Fax: 02203/908-2071 AllgFspWNBw 3451 Anschrift der Abteilung: Luftwaffenamt Abt PrInfoZLw - Dezernat a Luftwaffenkaserne Wahn 501/16 Postfach 90 61 10 51127 Köln Besuchen Sie uns auf unserer Homepage unter www.luftwaffe.de Besuch der Krisengebiete Anonymer Nutzer An: PIZLwCallCenter 05.06.2013 16:57 Von: Anonymer Nutzer <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bitte Antwort an Anonymer Nutzer <<Name und E-Mail-Adresse>> Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hier [1] beschrieben, spitzte sich die Lage zu. Dabei besuchte Angela Merkel die Krisengebiete in Ostdeutschland und in Passau. 1. Wie viel Euro kostete der Hubschrauberüberflug der Bundeskanzlerin über die überflutete Stadt? Gab es weitere Hubschrauberüberflüge in anderen Städten? Eine direkte Anfrage beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung brachte die Auskunft, dass "Amtliche Informationen zu diesen Kosten i.S. des § 2 IFG liegen dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung nicht vor, da es nicht für die Planung und Durchführung des Fluges zuständig ist." [2] Sollte eine andere Stelle innerhalb des Ministeriums für Verteidigung zuständig sein, bitte ich, meine Anfrage entsprechend weiter zu leiten. [1] http://www.focus.de/panorama/welt/tid-31599/hochwasser-lage-im-live-ticker-alarm-im-landkreis-deggendorf-zweiter-dammbruch-an-der-donau_aid_1004302.html [2] https://fragdenstaat.de/anfrage/besuch-der-krisengebiete/ Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Luftwaffenführungskommando
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 05. Juni 2013 hier: Abgabenachricht an des Bundesminis…
Von
Luftwaffenführungskommando
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 05. Juni 2013 hier: Abgabenachricht an des Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
Datum
6. Juni 2013 16:58
Status
Warte auf Antwort
Bezug: 1. Ihre Anfrage vom 05. Juni 2013 2. Weiterleitung LwA Abt PrInfoZLw Call Center vom 06. Juni 2013 3. Kdo Lw ZAufg IKomm vom 06. Juni 2013 Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Danke für Ihre Anfrage vom 05. Juni 2013, in der Sie Auskünfte im Zusammenhang mit einem Hubschrauberflug der Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel über von der Hochwasserflut betroffene Gebiete verlangen (Bezug 1). Für die Bearbeitung von Anfragen nach dem IFG ist das BMVg zuständig. Ihre Anfrage wurde daher am heutigen Tage an das BMVg Presse/Infostab weiter geleitet (Bezug 3). Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag J. Bartl Oberstleutnant i.G. Tel.: (030) 3687 - 3065 AllgFspWNBW: 90 - 8201 - 3065 Kommando Luftwaffe Integrierte Kommunikation <<E-Mail-Adresse>> General-Steinhoff-Kaserne Kladower Damm 182-222 14089 Berlin Von: Anonymer Nutzer <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bitte Antwort an Anonymer Nutzer <<Name und E-Mail-Adresse>> Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hier [1] beschrieben, spitzte sich die Lage zu. Dabei besuchte Angela Merkel die Krisengebiete in Ostdeutschland und in Passau. 1. Wie viel Euro kostete der Hubschrauberüberflug der Bundeskanzlerin über die überflutete Stadt? Gab es weitere Hubschrauberüberflüge in anderen Städten? Eine direkte Anfrage beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung brachte die Auskunft, dass "Amtliche Informationen zu diesen Kosten i.S. des § 2 IFG liegen dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung nicht vor, da es nicht für die Planung und Durchführung des Fluges zuständig ist." [2] Sollte eine andere Stelle innerhalb des Ministeriums für Verteidigung zuständig sein, bitte ich, meine Anfrage entsprechend weiter zu leiten. [1] http://www.focus.de/panorama/welt/tid-31599/hochwasser-lage-im-live-ticker-alarm-im-landkreis-deggendorf-zweiter-dammbruch-an-der-donau_aid_1004302.html [2] https://fragdenstaat.de/anfrage/besuch-der-krisengebiete/ Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 05. Juni 2013 hier: Abgabenachricht an des Bundesm…
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Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 05. Juni 2013 hier: Abgabenachricht an des Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
Datum
3. August 2013 01:03
An
Luftwaffenführungskommando
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Herr Bartl, aus privaten Gründen war ich nicht länger erreichbar. ich muss jetzt leider Bezug auf ihr Schreiben nehmen. Das BPA der Bundesbundesregierung sagte mir, dass sie die Information selbst nicht haben. Ich schrieb in meinem schreiben, dass wenn Sie nicht zuständig sind, es bitte weiterleiten sollen. Das Luftwaffenführungskommando ist immerhin ein Teil des BMVg. Sollten Sie meinem Wünsch nicht nachkommen, schalte ich den BfDI ein. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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AW: AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 05. Juni 2013 hier: Abgabenachricht an des Bun…
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Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 05. Juni 2013 hier: Abgabenachricht an des Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
Datum
3. August 2013 01:19
An
Luftwaffenführungskommando
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrter Herr Bartl, ergänzend möchte ich Ihnen mitteilen, dass meine Anfrage von Stabsfeldwebel Olaf Hayn zuwiesen wurde. Jetzt kommt von Ihnen die Aussage, dass ich hier falsch wäre, obwohl groß und fett in der Anfrage steht. Weiterleiten falls es hier falsch ist und dies von einem ihrer Kollegen zugeteilt wurde. Des weiteren haben Sie mich geoutet, es soll es auch Leute geben auf dem Portal Fragdenstaat.de aus wichtigen Grund nicht namentlich genannt werden wollen. Der BfDI wird auf jeden Fall informiert. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>