Besuch im Seniorenheim Vamed 99885 Ohrdruf, Bahnhofstraße

Meine Mutter ist 93 Jahre alt, in einem schlechten Gesundheitszustand, es sind keine selbständigen Handlungen mehr möglich, sie wird gebettet, gefüttert, gepflegt, kein Telefonat mehr möglich, kein Radio, kein selbständiges Fernsehen, keine Nagel oder Haarpflege (die hatte ich immer vorgenommen).
Durch bestätigten, sehr schlechten Zustand hatte ich über die Heimleitung und das Gesundheitsamt eine Sondergenehmigung zum Besuch meiner Mutter, habe Schutzmaske und Handschuhe getragen und so auch durch Corona das völlig überlastete Personal unterstützt.
Meine Mutter ist noch relativ klar im Kopf, ist ansprechbar, man kann sich gut mit ihr unterhalten, sie verstand die Situation Corona, ist sehr traurig, weint viel und möchte in dieser Zeit sterben!
Bis Montag, den 20.04.2020 durfte ich sie für ca.1,5h besuchen, jetzt nicht mehr!

Ich kann ihnen meine seelische Situation nicht beschreiben! Ich habe Zeit und Möglichkeit bei meiner Mutter zu sein und darf nicht, ich wohne im Ort, keine 5min entfernt und darf nicht zu meiner Mutter!

Ich darf und kann sie auch nicht im Rollstuhl fahren, sie kann nicht mehr sitzen und darf nicht geholt werden, stehen am Fenster und winken oder rufen ist auch nicht möglich.
Keine Freude für meine Mutter, ich kann es nicht verstehen!
Meine Überlegung, meine Mutter wieder zurück in häusliche Pflege zu nehmen hatte ich bereits mit der AOK besprochen, die Mitarbeiterinnen sind sehr hilfsbereit und würden auch helfen, da ich aber selbst 50%Behinderung habe und ev. krankheitsbedingt, selbst mit Häuslichem Pflegedienst nicht mehr pflegen kann bin ich von dem Vorhaben wieder abgekommenvon ärztlicher Seite ist mir von ein Wechsel meiner Mutter sehr abgeraten worden, der Zustand ist zu kritisch, auch wenn er etwas gebessert ist.
Ich bitte um eine Ausnahmegenehmigung, die mir leider von der Heimleitung, Grau Schröter, mit Hinweis auf die Gesetzlich Lage nicht noch einmalgegeben werden kann, meine Mutter ist nicht am sterben!
Ich selbst bin mit Schutzmitteln, wie Masken und Handschuhen ausgerüstet, war weder im Ausland, habe keine weiteren Kontakte nach außen.
Ich bin sofort bereit mich auf Corona testen zu lassen.
Frau Schröter gab mir den Tip mich mit meinem Anliegen direkt an Sie zu wenden was ich hiermit tue.
Ich bitte herzlichst um Hilfe bei der so schwierigen Lage in der ich mich mit meiner zu pflegenden Mutter befinde!
Dankbar wäre ich über eine positive Ausnahmeregelung durch Sie in Absprache mit dem Seniorenheim, Frau Schröter,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. April 2020
  • Frist
    30. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Meine Mutter…
An Thüringer Landesverwaltungsamt – Heimaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Besuch im Seniorenheim Vamed << Adresse entfernt >>, Bahnhofstraße [#185539]
Datum
28. April 2020 15:46
An
Thüringer Landesverwaltungsamt – Heimaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine Mutter ist 93 Jahre alt, in einem schlechten Gesundheitszustand, es sind keine selbständigen Handlungen mehr möglich, sie wird gebettet, gefüttert, gepflegt, kein Telefonat mehr möglich, kein Radio, kein selbständiges Fernsehen, keine Nagel oder Haarpflege (die hatte ich immer vorgenommen). Durch bestätigten, sehr schlechten Zustand hatte ich über die Heimleitung und das Gesundheitsamt eine Sondergenehmigung zum Besuch meiner Mutter, habe Schutzmaske und Handschuhe getragen und so auch durch Corona das völlig überlastete Personal unterstützt. Meine Mutter ist noch relativ klar im Kopf, ist ansprechbar, man kann sich gut mit ihr unterhalten, sie verstand die Situation Corona, ist sehr traurig, weint viel und möchte in dieser Zeit sterben! Bis Montag, den 20.04.2020 durfte ich sie für ca.1,5h besuchen, jetzt nicht mehr! Ich kann ihnen meine seelische Situation nicht beschreiben! Ich habe Zeit und Möglichkeit bei meiner Mutter zu sein und darf nicht, ich wohne im Ort, keine 5min entfernt und darf nicht zu meiner Mutter! Ich darf und kann sie auch nicht im Rollstuhl fahren, sie kann nicht mehr sitzen und darf nicht geholt werden, stehen am Fenster und winken oder rufen ist auch nicht möglich. Keine Freude für meine Mutter, ich kann es nicht verstehen! Meine Überlegung, meine Mutter wieder zurück in häusliche Pflege zu nehmen hatte ich bereits mit der AOK besprochen, die Mitarbeiterinnen sind sehr hilfsbereit und würden auch helfen, da ich aber selbst 50%Behinderung habe und ev. krankheitsbedingt, selbst mit Häuslichem Pflegedienst nicht mehr pflegen kann bin ich von dem Vorhaben wieder abgekommenvon ärztlicher Seite ist mir von ein Wechsel meiner Mutter sehr abgeraten worden, der Zustand ist zu kritisch, auch wenn er etwas gebessert ist. Ich bitte um eine Ausnahmegenehmigung, die mir leider von der Heimleitung, Grau Schröter, mit Hinweis auf die Gesetzlich Lage nicht noch einmalgegeben werden kann, meine Mutter ist nicht am sterben! Ich selbst bin mit Schutzmitteln, wie Masken und Handschuhen ausgerüstet, war weder im Ausland, habe keine weiteren Kontakte nach außen. Ich bin sofort bereit mich auf Corona testen zu lassen. Frau Schröter gab mir den Tip mich mit meinem Anliegen direkt an Sie zu wenden was ich hiermit tue. Ich bitte herzlichst um Hilfe bei der so schwierigen Lage in der ich mich mit meiner zu pflegenden Mutter befinde! Dankbar wäre ich über eine positive Ausnahmeregelung durch Sie in Absprache mit dem Seniorenheim, Frau Schröter,
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185539 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185539 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Landesverwaltungsamt – Heimaufsicht
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Von
Thüringer Landesverwaltungsamt – Heimaufsicht
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. April 2020 15:47
Status
Anfrage abgeschlossen

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Thüringer Landesverwaltungsamt – Heimaufsicht
Ihre Anfrage zur Besuchsregelung vom 28.02.2020 Durchführung des Thüringer Wohn- und Teilhabegesetzes (ThürWTG) VA…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt – Heimaufsicht
Betreff
Ihre Anfrage zur Besuchsregelung vom 28.02.2020
Datum
29. April 2020 14:55
Status
Durchführung des Thüringer Wohn- und Teilhabegesetzes (ThürWTG) VAMED Senioren- und Pflegeheim Ohrdruf, Bahnhofstraße 7, << Adresse entfernt >> Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 28.04.2020 zur Besuchsregelung in o.g. Einrichtung ist bei der Heimaufsicht Weimar am 29.04.2020 eingegangen. In dieser sehr schwierigen Zeit haben wir großes Verständnis für Ihr Anliegen. Zu der geschilderten Problemstellung können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Für Besuche in Altenpflegeeinrichtungen gelten die aktuellen rechtlichen Bestimmungen der Thüringer Verordnung zur Verlängerung und Änderung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 18. April 2020 (3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO). Für stationäre Einrichtungen der Pflege und besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderung nach § 2 Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz (ThürWTG) gilt zum Schutz der Bewohner nach wie vor ein generelles Besuchsverbot. Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen (sog. Härtefällen) kann die Leitung der Einrichtung in eigener Verantwortung Ausnahmen zulassen. Diese sind bei der Heimaufsicht Weimar anzeigepflichtig. Die Einrichtung ist dazu verpflichtet, alle erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen sicherzustellen. Auf Nachfrage bei der Einrichtungsleiterin Frau Schröter wurde uns heute mitgeteilt, dass sich der Allgemeinzustand Ihrer Mutter verbessert hat. Es liegt kein Härtefall mehr vor, der eine Ausnahmeregelung des generellen Besuchsverbotes zulassen würde. Ältere Menschen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sind aufgrund ihres hohen Alters und oftmals Mehrfacherkrankungen im Hinblick auf eine Infektion mit dem Coronavirus besonders gefährdet. Die Leitung und die Mitarbeiter der Einrichtung tragen eine hohe Verantwortung, eine weitere Ausbreitung des Infektionsgeschehens und eine Gefährdung der Bewohner zu verhindern. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen