Besuch von Ministerin Gebauer an der Gebrüder Grimm Schule im November 2021

Unterlagen zu Absprachen betreffend der Hygienemaßnahmen im Vorfeld des Besuches von Frau Gebauer anlässlich des Lesetages.

Da ich weiß, dass Schulen im Moment andere Sorgen haben, erkläre ich mich zunächst mit der Auskunft zufrieden, ob Absprachen über Hygienemaßnahmen, die über die derzeitig gültigen Regeln für Schulen hinausgehen, getroffen oder angeordnet wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. November 2021
  • Frist
    24. Dezember 2021
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Brüder Grimm-Schule (Meerbusch) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Besuch von Ministerin Gebauer an der Gebrüder Grimm Schule im November 2021 [#233369]
Datum
20. November 2021 17:05
An
Brüder Grimm-Schule (Meerbusch)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen zu Absprachen betreffend der Hygienemaßnahmen im Vorfeld des Besuches von Frau Gebauer anlässlich des Lesetages. Da ich weiß, dass Schulen im Moment andere Sorgen haben, erkläre ich mich zunächst mit der Auskunft zufrieden, ob Absprachen über Hygienemaßnahmen, die über die derzeitig gültigen Regeln für Schulen hinausgehen, getroffen oder angeordnet wurden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233369 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233369/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Brüder Grimm-Schule (Meerbusch)
Sehr Antragsteller/in am 19.11.2022 galten hier die Hygiene-Vorgaben, die durch die entsprechenden Verordnungen …
Von
Brüder Grimm-Schule (Meerbusch)
Betreff
Re: Besuch von Ministerin Gebauer an der Gebrüder Grimm Schule im November 2021 [#233369]
Datum
25. November 2021 08:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in am 19.11.2022 galten hier die Hygiene-Vorgaben, die durch die entsprechenden Verordnungen vorgegeben sind. Das heißt, Kinder, die sich nicht an ihrem festen Sitzplatz befinden, tragen innerhalb des Schulgebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung. Darüber hinaus dürfen die Kinder, die das gerne möchten, selbst dann eine solche tragen, wenn sie sich an ihrem festen Sitzplatz befinden. Mit freundlichem Gruß