Besucherzahlen in Hamburger Museen

Bitte teilen Sie mir die Besucherzahlen in Hamburger Museen und Ausstellungen, ausgenommen die historischen Museen Hamburg, für die Jahre 2013, 2014 und wenn möglich auch für 2015 mit. Es sollte ersichtlich sein welche Besucherzahl zum jeweiligen Museum gehört und mindestens die 15 am stärksten besuchten Museen und Ausstellungen umfassen.

Sofern eine Darstellung nach Altersgruppen möglich ist bitte ich diese differenziert darzustellen.

Vielen Dank.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Februar 2016
  • Frist
    5. März 2016
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Besucherzahlen in Hamburger Museen [#14947]
Datum
2. Februar 2016 22:12
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Bitte teilen Sie mir die Besucherzahlen in Hamburger Museen und Ausstellungen, ausgenommen die historischen Museen Hamburg, für die Jahre 2013, 2014 und wenn möglich auch für 2015 mit. Es sollte ersichtlich sein welche Besucherzahl zum jeweiligen Museum gehört und mindestens die 15 am stärksten besuchten Museen und Ausstellungen umfassen. Sofern eine Darstellung nach Altersgruppen möglich ist bitte ich diese differenziert darzustellen. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Scheel, Diana
Auskunft nach dem HmbTG zu Besucherdaten Hamburger Museen Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 2. Februar…
Von
Behörde
Betreff
Auskunft nach dem HmbTG zu Besucherdaten Hamburger Museen
Datum
15. Februar 2016 09:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 2. Februar ist bei uns eingegangen und wird derzeit anhand der Vorgaben des Hamburgischen Transparenzgesetzes geprüft. Der guten Ordnung halber möchten wir Sie darauf hinweisen, dass gemäß § 13 Abs. 4 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) für Amtshandlungen nach diesem Gesetz Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz (GebG) erhoben werden können. Es wird zudem auf die Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) verwiesen, die u.a. einen Gebührenrahmen vorgibt und in § 3 der HmbTGGebO die Gebührenbefreiung regelt. Sie haben darum gebeten, Ihnen die Höhe der zu erwartenden Kosten vorab mitzuteilen. Leider können wir zu diesem frühen Zeitpunkt keine konkrete Bezifferung der Kosten für Ihre Anfrage machen. Der mögliche Gebührenrahmen zu Anfragen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz liegt zwischen EURO 15 und 500 Euro. Je nach Prüfungsaufwand würden wir erwarten, dass Ihre Anfrage eine Gebühr von maximal EURO 50 auslöst. Daneben fallen ggf. noch Kopierkosten bzw. Gebühren für die Erstellung digitaler Unterlagen an. Da zu erwarten ist, dass Ihr Antrag gebührenpflichtig ist, benötigen wir für die Zustellung des Gebührenbescheides eine sog. ladungsfähige Anschrift (Wohnsitz) von Ihnen. Die im Gesetz vorgesehene Bearbeitungsfrist beginnt übrigens erst mit Stellung eines zulässigen Antrags. Zudem möchte ich Sie vorab darauf hinweisen, dass das Museumsreferat der Kulturbehörde nur über Informationen zu Besucherdaten der folgenden öffentlich-rechtlichen Museumsstiftungen verfügt: - Hamburger Kunsthalle - Museum für Kunst und Gewerbe - Museum für Völkerkunde - Helms-Museum - Stiftung Historische Museen Hamburg (laut Ihrer Anfrage nicht erbeten) Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten wollen. Wenn das der Fall ist, bitte ich um Zusendung einer ladungsfähigen Anschrift. Mit freundlichen Grüßen