Besuchsverbot in Altenheimen

Haben Sie schon einen Plan wie in Zukunft wieder Besuche von Angehörigen in Seniorenheimen statt finden können?Für den Bundesliga Re-start hat man Pläne aber nicht für die Senioren?Warum kann man nicht wenigstens die Cafes der Heime, die ja zur Zeit geschlossen sind entsprechend für Besuche ausstatten?Tische nur jeweils vor Kopf besetzen um den Abstand zu wahren, Plexiglas Scheiben mittig am Tisch anbringen, alle Mundschutz und Desinfektionsmittel benutzen und ggf. Terminvereinbarungen für Besuche?Bitte vergessen Sie nicht unsere Alten.Die sind wichtiger als Fussball.Vielen lieben Dank das Sie uns bis dato so gut durch diese schweren Zeiten gebracht haben

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. April 2020
  • Frist
    26. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Besuchsverbot in Altenheimen [#185096]
Datum
22. April 2020 11:58
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Haben Sie schon einen Plan wie in Zukunft wieder Besuche von Angehörigen in Seniorenheimen statt finden können?Für den Bundesliga Re-start hat man Pläne aber nicht für die Senioren?Warum kann man nicht wenigstens die Cafes der Heime, die ja zur Zeit geschlossen sind entsprechend für Besuche ausstatten?Tische nur jeweils vor Kopf besetzen um den Abstand zu wahren, Plexiglas Scheiben mittig am Tisch anbringen, alle Mundschutz und Desinfektionsmittel benutzen und ggf. Terminvereinbarungen für Besuche?Bitte vergessen Sie nicht unsere Alten.Die sind wichtiger als Fussball.Vielen lieben Dank das Sie uns bis dato so gut durch diese schweren Zeiten gebracht haben
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185096 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185096 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage vom 22. April 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Derzeit erreichen uns vie…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage vom 22. April 2020
Datum
6. Mai 2020 06:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Derzeit erreichen uns viele Anschreiben zum Thema Corona, die wir leider nicht alle im Detail und auf den Einzelfall bezogen beantworten können. Dafür bitten wir um Verständnis. Zu Ihrem Anliegen: Das Gesundheits- und Sozialministerium wird zum Muttertag (10. Mai 2020) die aktuell bestehenden, generellen Besuchsverbote in den Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe aufheben. Damit haben Bewohnerinnen und Bewohner wieder die Möglichkeit, Besuche etwa von Familienangehörigen und Freunden zu bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass wichtige Schutzmaßnahmen eingehalten werden, etwa durch separate Besuchsareale, entsprechende Schutzkleidung und ein Screening der Besucherinnen und Besucher. Zudem sollen Menschen mit Behinderung wieder die Möglichkeit haben, in den Werkstätten ihrer Tätigkeit nachzugehen. Konkret sehen die Neuregelungen für die stationären Pflegeeinrichtungen vor, dass Besuche in separaten Arealen oder Raumeinheiten im Außenbereich erfolgen können. Bei Vorliegen entsprechender Schutzmaßnahmen und insbesondere auch Schutzkleidung können die Besuche auch innerhalb der Einrichtung, zum Beispiel in separaten Räumen oder bei bettlägerigen Personen im Bewohnerzimmer stattfinden. Möglich sind Besuche von bis zu zwei Personen in den separat eingerichteten Räumen. Direkt auf dem Bewohnerzimmer kann der Besuch durch eine Person erfolgen. Die Dauer ist je Bewohner auf höchstens zwei Stunden pro Besuch und Tag begrenzt. Wir hoffen, wir konnten Ihre Frage damit beantworten. Eine aktuelle Übersicht über die aktuellen Erlasse finden Sie auf unserer Website https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie. Wichtig ist, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger an die Regeln halten und Informationen beachten, die von den öffentlichen Dienststellen in Nordrhein-Westfalen ausgegeben werden. Wenn wir uns alle danach richten, werden wir diese außergewöhnliche Situation bestmöglich bestehen - bitte helfen Sie uns dabei durch Ihre Unterstützung. Vielen Dank. Die hier erteilten Informationen stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar und dienen lediglich als Wegweiser. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Sachverständigen oder Rechtsanwalt. Mit freundlichen Grüßen