Betäubungsmittelverkäufe/Betäubungsmittelkonsum von Schülern in öffentlichen Schulen

Gibt es Zahlen zum legalen sowie zum illegalen Verkauf sowie Konsum von BTM an öffentlichen Schulen in Hamburg? Wie sind die angefragten Gegenstände in den Stadtteilen verteilt? Um welche Art von BTM handelt es sich jeweils?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Oktober 2018
  • Frist
    27. November 2018
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Betäubungsmittelverkäufe/Betäubungsmittelkonsum von Schülern in öffentlichen Schulen [#34198]
Datum
24. Oktober 2018 17:07
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Gibt es Zahlen zum legalen sowie zum illegalen Verkauf sowie Konsum von BTM an öffentlichen Schulen in Hamburg? Wie sind die angefragten Gegenstände in den Stadtteilen verteilt? Um welche Art von BTM handelt es sich jeweils?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage an das Schulinformationszentrum wurde an mich weitergeleitet. Nach Trans…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
WG: Betäubungsmittelverkäufe/Betäubungsmittelkonsum von Schülern in öffentlichen Schulen [#34198]
Datum
29. Oktober 2018 17:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage an das Schulinformationszentrum wurde an mich weitergeleitet. Nach Transparenzgesetz besteht kein allgemeines Fragerecht, hingegen der Anspruch auf die Herausgabe von vorhandenen Informationen. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass mir zu den von Ihnen gestellten Fragen keine Zahlen vorliegen. Möglicherweise könnten diese der Innenbehörde vorliegen. Mit freundlichen Grüßen