Beteiligte Beamte v. 22.01.2018 in Remscheid, Berlinerstr.8, ca.10.05Uhr

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Trotz mehrfacher Bitten der Rechtlich Betroffenen Personen wurde uns auch nach dem Einsatz weder Namen noch Dienstnummern der 5 beteiligten Polizisten genannt.
Anzeigen gegen dieselben, wg der Art u. Weise des Vorgehens der Beamten konnten nicht gestellt werden.

U.a. wurde bei dem Einsatz gg Behinderte vorgegangen!

Wie und wo kann Anzeige gestellt werden.

Freundlichst Andreas Rind Fjg Uffz d.R.

Ich bin der Ansprechpartner u. Vorläufiger gesetzlicher Ansprechpartner i.d.S.
Entsprechende Vollmachten können Erbracht werden!

Übersenden Sie mir bitte die Daten des Einsatzes.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Mai 2018
  • Frist
    29. Juni 2018
  • 0 Follower:innen
Andreas Rind (-)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Andreas Rind (-)
Betreff
Beteiligte Beamte v. 22.01.2018 in Remscheid, Berlinerstr.8, ca.10.05Uhr [#30092]
Datum
28. Mai 2018 19:45
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Trotz mehrfacher Bitten der Rechtlich Betroffenen Personen wurde uns auch nach dem Einsatz weder Namen noch Dienstnummern der 5 beteiligten Polizisten genannt. Anzeigen gegen dieselben, wg der Art u. Weise des Vorgehens der Beamten konnten nicht gestellt werden. U.a. wurde bei dem Einsatz gg Behinderte vorgegangen! Wie und wo kann Anzeige gestellt werden. Freundlichst Andreas Rind Fjg Uffz d.R. Ich bin der Ansprechpartner u. Vorläufiger gesetzlicher Ansprechpartner i.d.S. Entsprechende Vollmachten können Erbracht werden! Übersenden Sie mir bitte die Daten des Einsatzes. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Andreas Rind - <<E-Mail-Adresse>>
Andreas Rind (-)
Sehr geehrte Damen und Herren, ...möcht kurz die Adresse des Einsatzes korrigieren, Berlinerstr. 18 in 42897 Rem…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Andreas Rind (-)
Betreff
AW: Beteiligte Beamte v. 22.01.2018 in Remscheid, Berlinerstr.8, ca.10.05Uhr [#30092]
Datum
28. Mai 2018 19:55
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ...möcht kurz die Adresse des Einsatzes korrigieren, Berlinerstr. 18 in 42897 Remscheid Mit freundlichen Grüßen Andreas Rind Anfragenr: 30092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Rind - << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
IFG-Antrag vom 28.05.2018 - Andreas Rind Sehr geehrter Herr Rind, Ihr Antrag nach § 4 Informationsfreiheitsfrei…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG-Antrag vom 28.05.2018 - Andreas Rind
Datum
4. Juni 2018 15:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rind, Ihr Antrag nach § 4 Informationsfreiheitsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen ist beim Ministerium des Innern eingegangen. Da uns die von Ihnen erfragten Informationen nicht vorliegen, kann Ihrem Antrag nicht entsprochen werden. Das Verfahren sieht in § 5 Absatz 2 Satz 3 IFG NRW die Schriftform für die Ablehnung eines Antrags vor, sodass ich Ihrer Bitte um Übersendung meiner Antwort per E-Mail nicht nachkommen kann. Aus diesem Grunde bitte ich um Mitteilung Ihrer Meldeanschrift, an die ich mein Schreiben mit Zustellungsurkunde übersenden kann. Freundliche Grüße
Andreas Rind (-)
AW: IFG-Antrag vom 28.05.2018 - Andreas Rind [#30092] Sehr geehrte Damen und Herren, ...Diesen Einsatz können wir…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Andreas Rind (-)
Betreff
AW: IFG-Antrag vom 28.05.2018 - Andreas Rind [#30092]
Datum
12. Juni 2018 01:59
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ...Diesen Einsatz können wir sogar Beweisen. Es existiert ein sehr gutes Video. In mehrfacher Kopie. Die beteiligten Beamten haben sogar versucht dieses Video zu löschen und sich selber dabei gefilmt!!! Wir müssen aufgrund ihrer Antwort derzeitig von einer "Willkür" Massnahme ausgehen. Der Einsatz diente einer Hausräumung, sollte sich herausstellen das die Massnahme nicht "Begründet" war, steht hier der Vorwurf des "Landfriedensbruchs" im Raum. Fragen Sie bitte bestenfalls noch einmal bei der Polizei nach. Mit freundlichen Grüßen Andreas Rind Anfragenr: 30092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Rind - << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Andreas Rind (-)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Andreas Rind (-)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Beteiligte Beamte v. 22.01.2018 in Remscheid, Berlinerstr.8, ca.10.05Uhr“ [#30092]
Datum
13. Juni 2018 04:13
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/30092 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil …dieser Einsatz tatsächlich so wie geschildert abgelaufen ist und zu massiven nachhaltigen Schäden geführt hat. Geräumt wurden nur die Personen und Bewohner und nicht deren Habe. Alles an Besitz befindet sich noch immer im betreffenden Haus. Selbst die allerprivatesten Dinge der Betroffenen. Alleine der Sachschaden beläuft sich auf eine min. auf eine 5 Stellige Summe. Nur beim Mobiliar. Wir können sogar beweisen das wir durch diesen Gerichtsvollzieher im Anschluss jeden Zugang zum Haus verwehrt bekamen. Auch was genau sich an einzelen Dingen im Haus befand. Das war ein Organisierter Raubzug. Folgend auf einen Scheinprozess der am Remscheider Amtsgericht der nur durch Rechtspfleger geführt wurde und unser Anwalt in diesem seine Partei verraten hatte. Anders kann das derzeit nicht genannt werden. Ich darf Sie direkt auf die derzeit, auf diesem Portal, parallel laufende Anfrage, an das dafür verantwortliche Amtsgericht Remscheid verweisen. In dieser Sache hat sich schon unser Landesdatenschutzbeauftragter eingeschaltet weil da was ganz und gar nicht stimmt. Der eingesetzte Gerichtsvollzieher war noch nicht mal Örtlich zuständig, der kam aus Wuppertal hatte aber kein einziges bevollmächtigendes Gerichtsdokument dabei das ihn überhaupt ermächtigt hätte diese Räumung überhaupt durchzuführen. Als dieser die Wohnungtüre einfach aufbrechen lies, hatte er trotz mehrfacher Auforderung nicht ein Blatt Papier vorgezeigt. Auch dies ist dem Video klar zu entnehmen. Rein gar nichts an nötigen Dokumenten wurde vorgelegt, der Einsatz soll klar vertuscht werden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Andreas Rind Anfragenr: 30092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 13.06.2018 wird hiermit bestätigt. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Beteiligte Beamte v. 22.01.2018 in Remscheid, Berlinerstr.8, ca.10.05Uhr“ [#30092]
Datum
14. Juni 2018 11:47
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 13.06.2018 wird hiermit bestätigt. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr Schreiben vom 13.6.2018 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Schreiben vom 13.6.2018 …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Schreiben vom 13.6.2018
Datum
27. Juni 2018 17:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Schreiben vom 13.6.2018 Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-4580/18 ________________________________ Sehr geehrter Herr Rind, ich bedanke mich für Ihr o.g. Schreiben. Darin bitten Sie um Vermittlung bei Ihrem Informationszugangsantrag, den Sie an das Ministerium des Innern NRW am 28.5.2018 gerichtet haben. Darin fragen Sie nach den Namen und Dienstnummern der an einem Einsatz am 22.1.2018 in der Berliner Straße 18 in Remscheid beteiligten Polizeibeamten. Mit Schreiben vom 4.6.2018 hat Ihnen das Ministerium des Innern NRW mitgeteilt, dass die von Ihnen erbetenen Informationen dort nicht vorhanden seien (tatsächlich vorhanden sein dürften die Informationen meines Erachtens bei dem für den Einsatz zuständigen Polizeipräsidium). Eine öffentliche Stelle kann jedoch nur die bei ihr nach § 4 Abs. 1 IFG NRW tatsächlich vorhandenen Informationen zugänglich machen. Indes besteht für die öffentliche Stelle keine „Informationsbeschaffungspflicht“. Daher werde ich die Angelegenheit nicht gegenüber dem Ministerium des Innern NRW aufgreifen und möchte hierfür um Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen