Beteiligte Personen an Veröffentlichung "Validierung der abschließenden Desinfektion von semikritischen Medizinprodukten mittels Wischdesinfektion Stand: Oktober 2021" und zugrundeliegenden Überlegungen

Anfrage an: Robert Koch-Institut

- Auflistung der an der Erstellung o.g. Veröffentlichung (Epid. Bulletin 44/2021, S. 13 ff) beteiligten Personen, Gruppierungen, Beratungsunternehmen, Lobbyisten und andere Dritte
- Teilnehmerlisten von Terminen zu den diesbezüglichen Beratungen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Februar 2022
  • Frist
    22. März 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Auflistung der …
An Robert Koch-Institut Details
Von
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Betreff
Beteiligte Personen an Veröffentlichung "Validierung der abschließenden Desinfektion von semikritischen Medizinprodukten mittels Wischdesinfektion Stand: Oktober 2021" und zugrundeliegenden Überlegungen [#241220]
Datum
17. Februar 2022 22:42
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Auflistung der an der Erstellung o.g. Veröffentlichung (Epid. Bulletin 44/2021, S. 13 ff) beteiligten Personen, Gruppierungen, Beratungsunternehmen, Lobbyisten und andere Dritte - Teilnehmerlisten von Terminen zu den diesbezüglichen Beratungen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241220/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 17.02.2022 Sehr [geschwärzt], zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Fol…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 17.02.2022
Datum
18. Februar 2022 13:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach Informationszugang@rki.de unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0004#0165. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Sekretariat Grundsatz u. Recht (L1) Robert Koch-Institut Nordufer 20, 13353 Berlin [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] ([geschwärzt]) E-Mail: Informationszugang@rki.de Internet: www.rki.de Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 17.02.2022 [Az. 2.13.04/0004#0165] [#241220] Sehr Antragstel…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 17.02.2022 [Az. 2.13.04/0004#0165] [#241220]
Datum
13. April 2022 18:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Da das Robert Koch – Institut (RKI) nur Gast bei der Arbeitsgruppe Medizinprodukte (AGMP) Sitzung ist, liegen uns keine Teilnehmerliste der Sitzung vor. Der AGMP-Vorsitz liegt aktuell beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz in Potsdam. Mit freundlichen Grüßen