Beteiligung der Deutschen Bahn am Bau des "Tren Maya"
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Gemeinsam mit Siemens, TÜV und Heckler & Koch beteiligt sich die Deutsche Bahn am Bau des „Tren Maya“, bei dem mit einem Budget von 7,4 Milliarden US Dollar in Mexiko Stätten der Maya durch Eisenbahngleise touristisch erschlossen werden sollen. Indigene Aktivist:innen, zivilgesellschaftliche Organisationen und Vereine kritisieren das Projekt als neokolonialen Eingriff, der droht, die Invasion in das Gebiet der dort lebenden Menschen zu verstärken und das Ökosystem weiter zu schädigen.
1. Will die Deutsche Bahn vor dem Hintergrund dieser Kritik am Bau des "Tren Maya" festhalten?
2. Wie positionieren sich Deutsche Bahn und Bundesverkehrsministerium zu der Tatsache, dass der Bau des "Tren Maya" nach Ansicht des UN Menschenrechtsrats und verschiedener mexikanischer Gerichte die ILO Konvention 169 verletzt, die sowohl Mexiko als auch Deutschland ratifiziert haben? Sollten Sie hierzu eigene Gutachten oder Studien angefertigt haben, würde ich mich darüber freuen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
-
Datum31. März 2022
-
3. Mai 2022
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!