Beteiligung der Eltern an Kosten für die Behandlung im Sozialpädiatrischem Zentrum

Anfrage an: Thüringer Landtag

Warum müssen Eltern von Kindern mit Behinderung ab dem Schuleintritt ihres Kindes anteilig Behandlungskosten im Sozialpädiatrischen Zentrum bezahlen? Haben diese Eltern nicht schon genug Mehrkosten, Mehrsorgen und Mehrbelastungen als andere Eltern? Die Beratung im Sozialpädiatrischen Zentrum ist absolut wichtig für die optimale Entwicklung dieser Kinder. Ist es das Thüringen nicht wert?

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Warte auf Antwort
  • Datum
    26. September 2018
  • Frist
    30. Oktober 2018
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Annett Mittura
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum mü…
An Thüringer Landtag Details
Von
Annett Mittura
Betreff
Beteiligung der Eltern an Kosten für die Behandlung im Sozialpädiatrischem Zentrum [#33760]
Datum
26. September 2018 11:21
An
Thüringer Landtag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum müssen Eltern von Kindern mit Behinderung ab dem Schuleintritt ihres Kindes anteilig Behandlungskosten im Sozialpädiatrischen Zentrum bezahlen? Haben diese Eltern nicht schon genug Mehrkosten, Mehrsorgen und Mehrbelastungen als andere Eltern? Die Beratung im Sozialpädiatrischen Zentrum ist absolut wichtig für die optimale Entwicklung dieser Kinder. Ist es das Thüringen nicht wert?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Annett Mittura <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Annett Mittura << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Annett Mittura

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