Beteiligung der Eltern an Kosten für die Behandlung im Sozialpädiatrischem Zentrum
Anfrage an:
Thüringer Landtag
Warum müssen Eltern von Kindern mit Behinderung ab dem Schuleintritt ihres Kindes anteilig Behandlungskosten im Sozialpädiatrischen Zentrum bezahlen? Haben diese Eltern nicht schon genug Mehrkosten, Mehrsorgen und Mehrbelastungen als andere Eltern? Die Beratung im Sozialpädiatrischen Zentrum ist absolut wichtig für die optimale Entwicklung dieser Kinder. Ist es das Thüringen nicht wert?
Anfrage eingeschlafen
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Datum26. September 2018
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30. Oktober 2018
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