Beteiligung der Lobbygruppe "Familien in der Krise" in der Coronakrise

eine Auflistung aller stattgefundenen oder in den nächsten 6 Monaten geplanten Termine, Besprechungen und Telefonate des Ministeriums mit Vertreter:innen der Lobbygruppen "Familien in der Krise" bzw. "Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft" zum Thema Corona sowie besprochene Inhalte, Gesprächsnotizen, Vermerke, Protokolle, o.ä.

Ergebnis der Anfrage

Nach Auskunft des BMFSFJ gab es keine Treffen mit FidK oder INSM und es sind auch keine geplant.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Dezember 2020
  • Frist
    2. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
Simon Martin
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Auflistung …
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Simon Martin
Betreff
Beteiligung der Lobbygruppe "Familien in der Krise" in der Coronakrise [#207436]
Datum
29. Dezember 2020 20:11
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Auflistung aller stattgefundenen oder in den nächsten 6 Monaten geplanten Termine, Besprechungen und Telefonate des Ministeriums mit Vertreter:innen der Lobbygruppen "Familien in der Krise" bzw. "Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft" zum Thema Corona sowie besprochene Inhalte, Gesprächsnotizen, Vermerke, Protokolle, o.ä.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Simon Martin Anfragenr: 207436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207436/
Mit freundlichen Grüßen Simon Martin
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrter Herr Martin, mit Ihrer E-Mail vom 29. Dezember 2020 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfr…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Beteiligung der Lobbygruppe "Familien in der Krise" in der Coronakrise [#207436]
Datum
18. Januar 2021 10:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Martin, mit Ihrer E-Mail vom 29. Dezember 2020 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Auskünfte zur beiliegenden IFG-Anfrage. Die Prüfung Ihres IFG-Antrags hat ergeben, dass wir Ihren Antrag ablehnen müssen. In diesem Fall handelt es sich um einen belastenden Bescheid, der im Hinblick auf die Zurechnung der belastenden Rechtswirkung und zur Sicherstellung der Bestimmungen der Rechtsbehelfsfristen einer ordnungsgemäßen Bekanntgabe bedarf. Für die Zustellung eines rechtsmittelfähigen Bescheides bitte ich daher um Übersendung Ihrer Postanschrift bis zum 25.01.2021. Mit freundlichen Grüßen
Simon Martin
Sehr geehrte [geschwärzt], Vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte schicken Sie den Bescheid an angegebene Adresse.…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Simon Martin
Betreff
AW: Beteiligung der Lobbygruppe "Familien in der Krise" in der Coronakrise [#207436]
Datum
18. Januar 2021 23:20
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte [geschwärzt], Vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte schicken Sie den Bescheid an angegebene Adresse. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 207436 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 29.12.2020
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 29.12.2020
Datum
22. Januar 2021
Status

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 29.12.2020
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 29.12.2020
Datum
22. Januar 2021
Status
geschwärzt
2,2 MB