Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Anfrage an:
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Wie lange MUSS der Zeitraum der Offenlage für eine frühzeitige Beteilung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für einen Bebauungsplan sein?
Darf sich die Frist auf einen Zeitraum von drei Stunden an einem Tag begrenzen?
Anfrage abgelehnt
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Datum13. Februar 2018
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17. März 2018
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