Beteiligung der Stadt am Umsatz von Tabakaußenwerbung

- Verträge zwischen der Stadt München und Unternehmen aus der Tabakindustrie/Werbewirtschaft über Tabak-Außenwerbung
- Verträge zwischen kommunalen Unternehmen wie z.B. der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) und Unternehmen aus der Tabakindustrie/Werbewirtschaft über Tabak-Außenwerbung
- eine Aufstellung über die Höhe der Beteiligung der Stadt München bzw. kommunaler Unternehmen am Umsatz von Tabakaußenwerbung (hier wäre möglichst die Entwicklung über die letzten fünf Jahre wünschenswert)
- Dokumente, die über die Entscheidungsprozesse innerhalb der Stadtverwaltung / der Führung kommunaler Unternehmen hinsichtlich der Sichtbarkeit von Tabakwerbung Aufschluss geben, z.B. Korrespondenz mit Werbeunternehmen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Juni 2017
  • Frist
    18. Juli 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beteiligung der Stadt am Umsatz von Tabakaußenwerbung [#22661]
Datum
16. Juni 2017 13:39
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Verträge zwischen der Stadt München und Unternehmen aus der Tabakindustrie/Werbewirtschaft über Tabak-Außenwerbung - Verträge zwischen kommunalen Unternehmen wie z.B. der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) und Unternehmen aus der Tabakindustrie/Werbewirtschaft über Tabak-Außenwerbung - eine Aufstellung über die Höhe der Beteiligung der Stadt München bzw. kommunaler Unternehmen am Umsatz von Tabakaußenwerbung (hier wäre möglichst die Entwicklung über die letzten fünf Jahre wünschenswert) - Dokumente, die über die Entscheidungsprozesse innerhalb der Stadtverwaltung / der Führung kommunaler Unternehmen hinsichtlich der Sichtbarkeit von Tabakwerbung Aufschluss geben, z.B. Korrespondenz mit Werbeunternehmen.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergel…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Beteiligung der Stadt am Umsatz von Tabakaußenwerbung [#22661]
Datum
19. Juni 2017 09:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung München
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Datum vom 16.06. haben Sie um Informationen zum Thema Tabakwerbung gebeten. Erla…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Beteiligung der Stadt am Umsatz von Tabakaußenwerbung [#22661]
Datum
6. Juli 2017 14:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Datum vom 16.06. haben Sie um Informationen zum Thema Tabakwerbung gebeten. Erlauben Sie mir folgende Vorbemerkung: Die Erlöse aus der Vermarktung von Außenwerberechten unterscheiden sich ggf. von Kommune zu Kommune. Die Landeshauptstadt München vermarktet aus stadtgestalterischen Gründen weniger Stellen als andere Städte. Die Landeshauptstadt München verzichtet z.B. auf die Vermarktung hinterleuchteter Werbung im Großflächenformat, die sehr ertragsstark ist. Unter Berücksichtigung dieser Einschränkung und des finanziellen Werts der Leistungen (Wartehallen) zugunsten der Verkehrsbetriebe, liegt der Gesamtwert der Entgelte und Leistungen für die Einräumung von Außenwerberechten bei ca. 20 Mio.€ p.a. Einnahmen der DB/des Bundes und der DB S-Bahn/des Landes im Stadtgebiet Münchens sind in dieser Abschätzung nicht enthalten. Der Anteil der Tabakwerbung am Gesamtumsatz, der für die Einnahmen aus der Vermarktung der Außenwerberechte maßgebend ist, ist uns nicht bekannt. Sie haben um Zusendung folgender Informationen gebeten: - Verträge zwischen der Stadt München und Unternehmen aus der Tabakindustrie/Werbewirtschaft über Tabak-Außenwerbung - Verträge zwischen kommunalen Unternehmen wie z.B. der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) und Unternehmen aus der Tabakindustrie/Werbewirtschaft über Tabak-Außenwerbung - eine Aufstellung über die Höhe der Beteiligung der Stadt München bzw. kommunaler Unternehmen am Umsatz von Tabakaußenwerbung (hier wäre möglichst die Entwicklung über die letzten fünf Jahre wünschenswert) - Dokumente, die über die Entscheidungsprozesse innerhalb der Stadtverwaltung / der Führung kommunaler Unternehmen hinsichtlich der Sichtbarkeit von Tabakwerbung Aufschluss geben, z.B. Korrespondenz mit Werbeunternehmen. Hierzu kann ich Sie in Ergänzung zur obigen Vorbemerkung wie folgt informieren: Die Landeshauptstadt München vermarktet Flächen für Außenwerbung an Außenwerbeunternehmen. Die Landeshauptstadt München vermarktet die Flächen nicht selbst an Endkunden, weshalb auch keine Verträge mit Unternehmen der Tabakindustrie bestehen. Der Werbevernutzungsvertrag für City-Light-Säulen, wie er der Ausschreibung zugrunde lag, hängt dieser Mail an. Andere Verträge enthalten vergleichbare Klauseln. Verträge der MVG mit Außenwerbeunternehmen liegen uns nicht vor. Das Thema Tabakwerbeverbot betreffend wurde der Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft am 20.01.2015 in öffentlicher Sitzung befasst Sie finden den Antrag und den Beschluss im Ratsinformationssystem unter https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_vorlagen_trefferliste.jsp?trl=1&txtVon=01.01.2014&but1=Suche%20starten&selReferat=Referat%20f%FCr%20Arbeit%20und%20Wirtschaft&txtBis=31.12.2015&txtSuchbegriff=Tabakwaren&erw=null&selWahlperiode=0. Mit freundlichen Grüßen