Beteiligung des BMI an der Festnahme dreier mutmaßlicher Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir sämtliche Dokumente zu, aus denen hervorgeht inwieweit das BMI an der Festnahme dreier mutmaßlicher Mitglieder des sog. "Islamischen Staats" in Ahrensburg, Großhansdorf und Reinfeld beteiligt war. (Vgl. Pressemitteilung 45/2016 der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof vom 13.09.2016)

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. September 2016
  • Frist
    18. Oktober 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir sämtliche Dokumente zu, aus den…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beteiligung des BMI an der Festnahme dreier mutmaßlicher Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ [#17848]
Datum
14. September 2016 21:01
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir sämtliche Dokumente zu, aus denen hervorgeht inwieweit das BMI an der Festnahme dreier mutmaßlicher Mitglieder des sog. "Islamischen Staats" in Ahrensburg, Großhansdorf und Reinfeld beteiligt war. (Vgl. Pressemitteilung 45/2016 der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof vom 13.09.2016) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#944 Sehr geehrter Antragsteller, leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Beteiligung des BMI an der Festnahme dreier mutmaßlicher Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ [#17848]
Datum
15. September 2016 09:19
Status
Warte auf Antwort
ZI4-13002/4#944 Sehr geehrter Antragsteller, leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
ZI4-13002/4#944 [#17848] Sehr geehrte Damen und Herren, ich wünsche gemäß § 8 EGovG eine Antwort auf meine IFG-An…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ZI4-13002/4#944 [#17848]
Datum
15. September 2016 18:06
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wünsche gemäß § 8 EGovG eine Antwort auf meine IFG-Anfrage ZI4-13002/4#944 (Beteiligung des BMI an der Festnahme dreier mutmaßlicher Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“) in elektronischer Form. Gerne teile ich Ihnen hierzu auch meine private E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> mit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17848 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreheitsgesetzt Z I 4 - 13002/4#944 Sehr geehr mit Schreiben (per E-Mail) vom 14. September 2016 bit…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreheitsgesetzt
Datum
27. September 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Z I 4 - 13002/4#944 Sehr geehr mit Schreiben (per E-Mail) vom 14. September 2016 bitten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), Ihnen sämtliche Dokumente zu übersenden, aus denen hervorgeht inwieweit das BMI an der Festnahme dreier mutmaßlicher Mitglieder des sog. "Islamischen Staats" in Ahrensburg, Großhansdorf und Reinfeld beteiligt war. (Vgl. Pressemitteilung 45/2016 der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof vom 13.09.2016). Hierzu teile ich Ihnen folgendes mit: Entsprechende Dokumente gemäß Ihrer Anfrage liegen im BMI nicht vor. Die Festnahmen erfolgten aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs in einem Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwaltschaft wegen des dringenden Tatverdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129b Abs. 1 i. V. m. § 129a Abs. 1 Strafgesetzbuch). Soweit Beamte des Bundeskriminalamtes und der Bundespolizei daran beteiligt waren, waren sie als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft nach § 152 Strafprozessordnung repressiv tätig. Sie waren insoweit verpflichtet, den Anordnungen der Staatsanwaltschaft Folge zu leisten. Eine Beteiligung des BMI hat insofern nicht stattgefunden. Mit freundlichen Grüßen