Beteiligung des Laurentianum an einem Film des Ernst Klett Verlags

betreffend des Videos "G9 in NRW mit Klett | G9. Einfach mache“ (https://www.youtube.com/watch?v=94AqiQ1qi58) unter Beteiligung laut Video der Schule Laurentianum Arnsberg:

1) Gibt es einen Vertrag, eine Vereinbarung oder andere Dokumentation, in der die gegenseitigen Leistungen festgehalten wurden (z.B. in welchem Rahmen der Klett Verlag das Video verwenden darf)? Mit der Bitte um Einsichtnahme (unter Schwärzung personenbeziehbarer Daten).
2) Welche (schulaufsichtliche) Behörde hat der Schule die Genehmigung zu diesem Werbevideodreh erteilt? Mit der Bitte um Einsichtnahme.
3) Von wem ging die Initiative zu diesem Video aus (seitens des Verlags und/oder dessen Mitarbeitern oder ist die Schule auf den Verlag zugegangen)? Mit der Bitte um Einsichtnahme in die Dokumentation.
4) Sind in den Video Mitarbeiter*innen der Schule oder des Landes Hessen zu sehen, die an der Schule in Lehr- und/oder Betreuungstätigkeit agieren? Sind in dem Video Schüler*innen der Schule zu erkennen?
5) Wurden für die Beteiligung von Mitarbeiter*innen und/oder Schüler*innen Einverständniserklärungen eingeholt? Mit der Bitte um das mutmaßlich standardisierte/gleichlautende Formular bzw. die Dokumentation der Einwilligungen (unter Schwärzung personenbeziehbarer Daten).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Februar 2020
  • Frist
    31. März 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beteiligung des Laurentianum an einem Film des Ernst Klett Verlags [#181623]
Datum
28. Februar 2020 15:52
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
betreffend des Videos "G9 in NRW mit Klett | G9. Einfach mache“ (https://www.youtube.com/watch?v=94AqiQ1qi58) unter Beteiligung laut Video der Schule Laurentianum Arnsberg: 1) Gibt es einen Vertrag, eine Vereinbarung oder andere Dokumentation, in der die gegenseitigen Leistungen festgehalten wurden (z.B. in welchem Rahmen der Klett Verlag das Video verwenden darf)? Mit der Bitte um Einsichtnahme (unter Schwärzung personenbeziehbarer Daten). 2) Welche (schulaufsichtliche) Behörde hat der Schule die Genehmigung zu diesem Werbevideodreh erteilt? Mit der Bitte um Einsichtnahme. 3) Von wem ging die Initiative zu diesem Video aus (seitens des Verlags und/oder dessen Mitarbeitern oder ist die Schule auf den Verlag zugegangen)? Mit der Bitte um Einsichtnahme in die Dokumentation. 4) Sind in den Video Mitarbeiter*innen der Schule oder des Landes Hessen zu sehen, die an der Schule in Lehr- und/oder Betreuungstätigkeit agieren? Sind in dem Video Schüler*innen der Schule zu erkennen? 5) Wurden für die Beteiligung von Mitarbeiter*innen und/oder Schüler*innen Einverständniserklärungen eingeholt? Mit der Bitte um das mutmaßlich standardisierte/gleichlautende Formular bzw. die Dokumentation der Einwilligungen (unter Schwärzung personenbeziehbarer Daten).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181623 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksregierung Arnsberg
Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 28.02.2020 - Beteiligung des Gymnasiums Laurentianum in Arnsberg an einem Film de…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 28.02.2020 - Beteiligung des Gymnasiums Laurentianum in Arnsberg an einem Film des Ernst Klett Verlags [#181623]
Datum
25. März 2020 16:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrter Herr, Ihr o. g. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 28.02.2020 an die Bezirksregierung Arnsberg wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Zwischenzeitlich habe ich die Schulleitung des Gymnasiums Laurentianum in Arnsberg in der Angelegenheit um Stellungnahme gebeten. Danach stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar: Zu Ihren Fragen im Einzelnen: Zu 1) Nach den mir vorliegenden Informationen gibt es weder einen Vertrag noch eine Vereinbarung oder andere Dokumentation, in der die gegenseitigen Leistungen festgehalten wurden. Zu 2) Ein schulaufsichtliches Genehmigungsverfahren ist nicht vorgesehen. Zu 3) Anfang 2019 erfolgte eine Anfrage an die Schulleitung des Gymnasiums durch eine beim Klett-Verlages beschäftigte Person für eine Drehgenehmigung eines Videofilms. Gesprächsnotizen o. ä. sind nicht (mehr) an der Schule vorhanden. Zu 4) In dem Videofilm sind an der Schule beschäftigte Personen, aber keine beim Land Hessen beschäftigten Personen, die an der Schule in Lehr- und/oder Betreuungstätigkeit agieren, zu sehen. In dem Video sind Schülerinnen und Schüler der Schule zu erkennen. Zu 5) Sowohl von den Lehrkräften als auch von den Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler, die an dem Videofilm beteiligt waren, wurden Einverständniserklärungen durch den Verlag eingeholt. Diese liegen hier nicht vor bzw. sind hier nicht dokumentiert. Ich hoffe, Ihre Fragen im Rahmen der mir vorliegenden Informationen hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen