Beteiligung deutscher Behördenmitarbeiter am schweizerischen Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus

Anfrage an: Bundeskriminalamt

1. Nach Kenntnis des Bundeskriminalamtes, haben derzeitige oder ehemaige Mitarbeiter, Angestellte oder Beamte des BKAs oder sonstiger deutscher Behörden am Entwurf zum schweizerischen Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (BBl 2019 4851) mitgewirkt oder Empfehlungen abgegeben oder beratende Leistungen erbracht?

2. Nach Kenntnis des Bundeskriminalamtes, haben derzeitige oder ehemaige Mitarbeiter, Angestellte oder Beamte des BKAs oder sonstiger deutscher Behörden an der Botschaft vom 22. Mai 2019 zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (BBl 2019 4751) mitgewirkt oder Empfehlungen abgegeben oder beratende Leistungen erbracht?

3. Nach Kenntnis des Bundeskriminalamtes, haben derzeitige oder ehemaige Mitarbeiter, Angestellte oder Beamte des BKAs oder sonstiger deutscher Behörden in irgend einer sonstigen Form an der Entstehung des schweizerischen Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus mitgewirkt?

3a. Wenn ja welcher Art war diese Mitwirkung genau? Soweit vorhanden bitte Dokumente vorlegen, vorzugsweise in elektronischer Form, vorzugsweise im PDF Format.

4. Insbesondere war Herr Hans-Georg Maaßen in irgendeiner Form beteiligt (siehe Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3)? Wenn ja welcher Art war diese Mitwirkung genau? Soweit vorhanden bitte Dokumente vorlegen, vorzugsweise in elektronischer Form, vorzugsweise im PDF Format.

5.. War Herr Dr. Gerold Lehnguth in irgendeiner Form beteiligt (siehe Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3)? Wenn ja welcher Art war diese Mitwirkung genau? Soweit vorhanden bitte Dokumente vorlegen, vorzugsweise in elektronischer Form, vorzugsweise im PDF Format.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Januar 2021
  • Frist
    9. Februar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Nach Kenntnis…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beteiligung deutscher Behördenmitarbeiter am schweizerischen Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus [#207989]
Datum
6. Januar 2021 13:48
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Nach Kenntnis des Bundeskriminalamtes, haben derzeitige oder ehemaige Mitarbeiter, Angestellte oder Beamte des BKAs oder sonstiger deutscher Behörden am Entwurf zum schweizerischen Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (BBl 2019 4851) mitgewirkt oder Empfehlungen abgegeben oder beratende Leistungen erbracht? 2. Nach Kenntnis des Bundeskriminalamtes, haben derzeitige oder ehemaige Mitarbeiter, Angestellte oder Beamte des BKAs oder sonstiger deutscher Behörden an der Botschaft vom 22. Mai 2019 zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (BBl 2019 4751) mitgewirkt oder Empfehlungen abgegeben oder beratende Leistungen erbracht? 3. Nach Kenntnis des Bundeskriminalamtes, haben derzeitige oder ehemaige Mitarbeiter, Angestellte oder Beamte des BKAs oder sonstiger deutscher Behörden in irgend einer sonstigen Form an der Entstehung des schweizerischen Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus mitgewirkt? 3a. Wenn ja welcher Art war diese Mitwirkung genau? Soweit vorhanden bitte Dokumente vorlegen, vorzugsweise in elektronischer Form, vorzugsweise im PDF Format. 4. Insbesondere war Herr Hans-Georg Maaßen in irgendeiner Form beteiligt (siehe Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3)? Wenn ja welcher Art war diese Mitwirkung genau? Soweit vorhanden bitte Dokumente vorlegen, vorzugsweise in elektronischer Form, vorzugsweise im PDF Format. 5.. War Herr Dr. Gerold Lehnguth in irgendeiner Form beteiligt (siehe Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3)? Wenn ja welcher Art war diese Mitwirkung genau? Soweit vorhanden bitte Dokumente vorlegen, vorzugsweise in elektronischer Form, vorzugsweise im PDF Format.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207989 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/207989/upload/62227b7411894ea83f40faf0b6af928c4108b84e/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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