Beteiligung RWTH an der Deep Sea Mining Alliance

Vertragsunterlagen oder äquivalente Dokumente, die die Kooperation der RWTH Aachen und ihres Netzwerkes "Deep Sea Mining" mit dem Verein "DeepSea Mining Alliance e.V." (DSMA) dokumentieren, inklusive etwaiger Anlagen, Anhänge, Korrekturen oder Unterverträge.

Die Beteiligung der RWTH Aachen unter Auflistung der Zuständigkeiten des "Deep Sea Mining Netzwerk der RWTH Aachen" ist unter folgenden URLs dokumentiert:
https://www.deepsea-mining-alliance.com/mitglieder
https://www.deepsea-mining-alliance.com/rwth_aachen_university

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. November 2020
  • Frist
    15. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
Nik Völker, MiningWatch Portugal
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
Nik Völker, MiningWatch Portugal
Betreff
Beteiligung RWTH an der Deep Sea Mining Alliance [#203377]
Datum
11. November 2020 11:55
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vertragsunterlagen oder äquivalente Dokumente, die die Kooperation der RWTH Aachen und ihres Netzwerkes "Deep Sea Mining" mit dem Verein "DeepSea Mining Alliance e.V." (DSMA) dokumentieren, inklusive etwaiger Anlagen, Anhänge, Korrekturen oder Unterverträge. Die Beteiligung der RWTH Aachen unter Auflistung der Zuständigkeiten des "Deep Sea Mining Netzwerk der RWTH Aachen" ist unter folgenden URLs dokumentiert: https://www.deepsea-mining-alliance.com/mitglieder https://www.deepsea-mining-alliance.com/rwth_aachen_university
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nik Völker, << Adresse entfernt >> Anfragenr: 203377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203377/ Postanschrift Nik Völker, << Adresse entfernt >> MiningWatch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nik Völker, MiningWatch Portugal

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
1231/20 - IFG-Anfrage Völker Sehr geehrter Herr Völcker, ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage über das Portal "f…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
1231/20 - IFG-Anfrage Völker
Datum
2. Dezember 2020 11:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Völcker, ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage über das Portal "fragdenstaat.de". Die RWTH als juristische Person war niemals Mitglied bei der Deep Sea Mining Alliance. Es wurde damals ein Verein durch mehrere Institute gegründet, der Mitglied war. Dieser Verein existiert nicht mehr und daher auch die Mitgliedschaft nicht mehr. Der Informationen auf der Website der Deep Sea Mining Alliance ist daher fehlerhaft. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Aachen, Justizzentrum, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen