Beteiligungsberichte aller Eigen- und Beteiligungsgesellschaften

Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1) Alle aktuellen Beteiligungsberichte aller Eigen- und Beteiligungsgesellschaften der Stadt Koblenz.

2) Sind alle Beteiligungsberichte aller Eigen- und Beteiligungsgesellschaften der Stadt Koblenz über die Homepage der Stadt aufrufbar?

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor.

Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.

Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Oktober 2014
  • Frist
    7. November 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Alle aktu…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beteiligungsberichte aller Eigen- und Beteiligungsgesellschaften [#7697]
Datum
5. Oktober 2014 21:02
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Alle aktuellen Beteiligungsberichte aller Eigen- und Beteiligungsgesellschaften der Stadt Koblenz. 2) Sind alle Beteiligungsberichte aller Eigen- und Beteiligungsgesellschaften der Stadt Koblenz über die Homepage der Stadt aufrufbar? Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Stadtverwaltung Koblenz
Beteiligungsbericht Stadt Koblenz Sehr geehrter Herr Antragsteller/inmann, anbei erhalten Sie den aktuellen Betei…
Von
Stadtverwaltung Koblenz
Betreff
Beteiligungsbericht Stadt Koblenz
Datum
14. Oktober 2014 16:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/inmann, anbei erhalten Sie den aktuellen Beteiligungsbericht der Stadt Koblenz. Hier sind gem. § 90 (2) GemO die Eigen- und Beteiligungsgesellschaften an denen die Stadt Koblenz mit mindestens 5 % mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist enthalten. Für die einzelnen Gesellschaften gibt es keine separaten öffentlichen Beteiligungsberichte. Der Offenlegungspflicht gem. § 90 (1) GemO wird jedoch nachgekommen. Auch der Beteiligungsbericht kann Anfang des Jahres, nach Vorlage im Stadtrat, in unserem Hause eingesehen werden. Eine entsprechende Anzeige wird in der regionalen Tageszeitung geschalten. Auf der Internetseite der Stadt Koblenz ist der Beteiligungsbericht aktuell nicht einsehbar, es wird aber darauf verwiesen, dass er bei Bedarf angefordert werden kann. Dem kommen wir gern nach. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Beteiligungsbericht Stadt Koblenz [#7697] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Zusendung der B…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beteiligungsbericht Stadt Koblenz [#7697]
Datum
21. Oktober 2014 18:45
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Zusendung der Beteiligungsberichte für alle Eigengesellschaften (Eigenbetriebe) und Beteiligungsgesellschaften der Stadt Koblenz. Zu einigen Aussagen möchte ich gerne nachfragen. Sie erwähnten: 1) Für die einzelnen Gesellschaften gibt es keine separaten öffentlichen Beteiligungsberichte. Gibt es separate nicht-öffentliche Beteiligungsberichte? 2) Der Offenlegungspflicht gem. § 90 (1) GemO wird jedoch nachgekommen. In welcher Form, für wen und wann wird dieser Pflicht nachgekommen? 3) Auch der Beteiligungsbericht kann Anfang des Jahres, nach Vorlage im Stadtrat, in unserem Hause eingesehen werden. Eine entsprechende Anzeige wird in der regionalen Tageszeitung geschalten. Warum wird dieser Bericht nicht zusätzlich nach Freigabe auf Ihrer Homepage eingestellt? Die Nachfragen von Internetnutzern könnten Sie sich so ersparen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 7697 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Beteiligungsbericht Stadt Koblenz [#7697] Sehr geehrte Damen und Herren, die Nachfragen zu meiner Informa…
An Stadtverwaltung Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Beteiligungsbericht Stadt Koblenz [#7697]
Datum
26. November 2014 15:43
An
Stadtverwaltung Koblenz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, die Nachfragen zu meiner Informationsfreiheitsanfrage "Beteiligungsberichte aller Eigen- und Beteiligungsgesellschaften" vom 05.10.2014 (#7697) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 7697 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Stadtverwaltung Koblenz
Antwort Beteiligungsbericht Sehr geehrter Herr Antragsteller/inmann, am 26.11.2014 erhielten wir eine Mail aus de…
Von
Stadtverwaltung Koblenz
Betreff
Antwort Beteiligungsbericht
Datum
3. Dezember 2014 08:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/inmann, am 26.11.2014 erhielten wir eine Mail aus der hervorgeht, dass wir Ihre Anfrage vom 05.10.2014 noch nicht beantwortet haben. Dies ist nicht korrekt. Unsere Antwort erfolgte bereits am 14.10.2014. Anbei noch einmal der Beteiligungsbericht der Stadt Koblenz. Dieser enthält gem. § 90 (2) GemO die Eigen- und Beteiligungsgesellschaften an denen die Stadt Koblenz mit mindestens 5 % mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist. Für die einzelnen Gesellschaften gibt es keine separaten öffentliche Beteiligungsberichte. Der Offenlegung nach § 90 (1) GemO wird jedoch nachgekommen. Der Beteiligungsbericht kann nach Vorlage im Stadtrat in unserem Hause eingesehen werden. In der Tageszeitung wird darauf hingewiesen. Auf der Internetseite der Stadt Koblenz findet sich der Hinweise, dass der Beteiligungsbericht bei Bedarf bei uns angefordert werden kann. In der Hoffnung Ihnen weitergeholfen zu haben, Mit freundlichen Grüßen