Beteiligungsprozess Tiefstack
Guten Tag,
hiermit frage ich Unterlagen zum "Beteiligungsprozess Tiefstack" an. Die Unterlagen der ersten acht Workshops, welche an der angegebenen Stelle zu finden sind kenne ich.
https://www.hamburg.de/beteiligungsprozess-tiefstack/
Ich wünsche sämtliche Unterlagen, die Gegenstand des Beteiligungsprozesses sind und über die bereits veröffentlichten Unterlagen hinaus gehen, sowohl nach Umfang der einzelnen Dateien als auch nach Gesamtzahl der Dokumente. Seit dem 8. Workshop haben noch ein oder mehrere Termine stattgefunden, die ich in die Anfrage einschließe. Für den Juni ist das letzte Treffen geplant. Soweit es vor Ihrer abschließenden Bearbeitung der Anfrage stattfindet, sind die dort eingebrachten Unterlagen Teil meiner Anfrage. Die Bearbeitung der Anfrage soll jedoch nicht deswegen pausieren. Im Zweifel erfrage ich diese Unterlagen später in gesonderter Anfrage.
Für den Beteiligungsprozess Tiefstack hat sich das Gremium Regeln gegeben, darin enthalten Vereinbarungen zur Vertraulichkeit. Die Regeln wurden verschriftlicht, jedoch z.B. nicht von den Mitgliedern einzeln unterzeichnet und sie werden lediglich als "Spielregeln" bezeichnet.
Das Protokoll zum 3. Workshop nennt zwei Anhänge. Der zweite Titel lautet "Energiemarktszenarien und regulatorischer Rahmen" vom Beratungsbüro BET. In den Spielregeln sind im Abschnitt Vertraulichkeit unter 2. Dateien, die dem Protokoll anhängen als Ausnahme benannt, sodaß ich in diesem Fall keinen Einwand erwarte und um Bereitstellung bitte.
Für die übrigen Unterlagen sehe ich gleichfalls keine Vertraulichkeit gegeben. Der Beteiligungsprozess wurde durch einen Bürgerschaftsbeschluß in Gang gesetzt und wird von der Behörde gesteuert. Er unterliegt daher vollständig dem Hamburger Transparenzgesetz. Am 5. Mai hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, daß das Bundesfinanzministerium Unterlagen seines wissenschaftlichen Beirats zugänglich machen muß, obwohl der Beirat in einer Satzung Vertraulichkeit vereinbart hat. Das Gericht wertete den Informationszugang höher. Der Fall liegt analog, wenn man Spielregeln überhaupt den Rang einer Satzung zugesteht.
Jedem Protokoll hängt eine freigegebene Fassung der Präsentation "Tiefstack Transformation" des Unternehmens Wärme Hamburg, ab Workshop 8 Hamburger Energiewerke an. Ich bitte um die vollständigen Versionen aller Unternehmenspräsentationen.
Die Folien zu Workshop 2, S. 8 zeigen das Titelblatt "Transformation HKW Tiefstack, Grundlagen und Anforderungsprofil". Im Protokoll lautet der letzte TOP "CO2-Reduktionspfad im laufenden Betrieb". Bitte stellen Sie Unterlagen zu diesem TOP und den Grundlagenbericht bereit.
Im Protokoll zu Workshop 3, S. 6 heißt es beim TOP Projektstatus: "Die Technologiesteckbriefe ohne Bewertung wurden als vertrauliche Unterlage im Nachgang an den 3. Workshop den Gremiumsmitgliedern zur Einsicht freigegeben und werden im 4. Workshop inklusive einer Bewertung vorgestellt." Anhand der Begleitfolien, S. 22 nehme ich an, daß die Steckbriefe als Spreadsheet-Arbeitsmappe vorliegen. Ich bitte um die Steckbriefe in den Fassungen zu den Workshops 4 und 3.
Workshop 4. Zum 1. Tagesordnungspunkt, Biomasse sind auf Protokoll S. 3 Präsentation + Studie angegeben. Zu TOP 2, UBA-Studie "Dekarbonisierung dezentraler Energieinfrastrukturen" steht auf S. 5 eine Präsentation. Zu TOP 6, Technologiesteckbriefe ist auf S. 10 des Protokolls ebenfalls eine Präsentation erwähnt. Ich hätte gerne alles.
Zu Workshop 6, TOP 3, Vorstellung erster Varianten ist im Protokoll S. 5 eine Präsentation genannt, um deren Bereitstellung ich hiermit bitte.
In Workshop 7 gab es 3 Vorträge. TOP 4, Varianten von GEF, TOP 5, Dispatchrechnung von BET und TOP 6, zuvor geplant als TOP 3, Abwärmepotentiale, Vortrag von HIC. Zu allen drei Vorträgen bitte ich um die Präsentationen.
Das Protokoll zu Workshop 8 ist das Neueste, das vorliegt. Hier war der Vertreter der Hamburger Energiewerke zuständig für die TOPs 2 und 4. TOP 3, Fortführung Dispatchergebnisse bezieht sich auf Workshop 7, TOP 5. Ich bitte um die Präsentationen.
Der Ausblick auf den Workshop am 26. April im selben Protokoll auf S. 12 läßt erwarten, daß es neuerlich eine Fortschreibung der beiden Präsentationen aus Workshop 8, also der von BET zu Dispatch und der des Unternehmens gab. Auch hier möchte ich beide Präsentationen gerne haben.
Auf Folie 7zu Workshop 8, Projektstatus wird ein Austausch-Meeting am 24. März und das letzte Treffen im Juni erwähnt. Auf der letzten Seite des Protokolls, S. 15 wird um Verschiebung des Austausch-Treffens gebeten. Gewiß hat der Ausweichtermin in den letzten zwei Monaten stattgefunden. Dort präsentierte Unterlagen sind Teil meiner Anfrage.
Anfrage abgelehnt
-
Datum29. Mai 2022
-
1. Juli 2022
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5 Follower:innen
-
Anfrage teilen
- Von
- Christian Völker
- Betreff
- Beteiligungsprozess Tiefstack [#250085]
- Datum
- 29. Mai 2022 00:52
- An
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
- Betreff
- Eingangsbestätigung Ihre Nachricht an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
- Datum
- 29. Mai 2022 01:00
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
- Betreff
- AW: [EXTERN]-Beteiligungsprozess Tiefstack [#250085]
- Datum
- 22. Juni 2022 14:36
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Christian Völker
- Betreff
- AW: [EXTERN]-Beteiligungsprozess Tiefstack [#250085]
- Datum
- 23. Juni 2022 00:54
- An
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
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- Von
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
- Betreff
- Eingangsbestätigung Ihre Nachricht an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
- Datum
- 23. Juni 2022 01:00
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
- Betreff
- AW: [EXTERN]-Beteiligungsprozess Tiefstack [#250085]
- Datum
- 30. Juni 2022 11:42
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Christian Völker
- Betreff
- AW: [EXTERN]-Beteiligungsprozess Tiefstack [#250085]
- Datum
- 19. August 2022 00:46
- An
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
- Betreff
- Eingangsbestätigung Ihre Nachricht an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
- Datum
- 19. August 2022 00:50
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Christian Völker
- Betreff
- AW: Eingangsbestätigung Ihre Nachricht an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft [#250085]
- Datum
- 16. November 2022 13:04
- An
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
- Betreff
- Eingangsbestätigung Ihre Nachricht an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
- Datum
- 16. November 2022 13:10
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
- Betreff
- AW: Ablehnender Bescheid vom 14.09.2022; AW: [EXTERN]- AW: Eingangsbestätigung Ihre Nachricht an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft [#250085]
- Datum
- 24. November 2022 16:50
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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Das Fristversäumnis meinerseits bei einem Einspruch ist kein großes Problem. Sollten wir uns dafür entscheiden, Einspruch erheben zu wollen stellt einfach jemand Anderes noch mal denselben Antrag.
Inhaltlich ist die Begründung nicht tragfähig. Die Behörde nutzt hier ein Machtgefälle zu ihren Gunsten. Sie begründet auf Basis des Inhalts, den sie nicht offen legt.
Der Ablehungsgrund Urheberrecht ist nicht stichhaltig, da die Verfasser offenbar garnicht um ihre Zustimmung zur Veröffentlichung gebeten wurden. Vor allem aber wurde dies nicht zur Vertragsbedingung bei Beauftragung gemacht, wie es nötig gewesen wäre.
Beim Ablehnungsgrund Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden drei Gruppen genannt, die aus einer Veröffentlichung Vorteile ziehen könnten, Dritteinspeiser, Anlagenbauer und Grundstückseigentümer. Die bisherigen Veröffentlichungen betonen sämtlich, daß sich die Planungen ausschließlich auf städtische Flächen beziehen.
Die Erwähnung von Dritteinspeisern könnte sich beziehen auf die Präsentation des HIC in Workshop 7 zu TOP 3. Diese Präsentation wurde dem Vernehmen nach auch den Beteiligten im Nachgang vorenthalten. Es wäre nachvollziehbar, wenn ich in Bezug auf diese Präsentation nicht besser gestellt würde, allerdings dann auch nur auf diese.
Die Gruppe Anlagenbauer ist nachvollziehbar, allerdings kann auch dieser Einwand nur Teile von Präsentationen der Workshops 6 und Folgende betreffen, da die erste Phase der Entscheidungsfindung ja lediglich Optionen untersucht hat. Außerdem ist der Website https://www.energiepark-tiefstack.de/ inzwischen Einiges zu entnehmen, was dieses Argument relativiert.
Das entgegenstehende Interesse kann ich gerne benennen. Unsere Hausgemeinschaft steht ganz aktuell vor der Entscheidung über ihre künftige Wärmeversorgung. Eine Wärmeverteilung im Gebäude existiert nicht. Viele Miteigentümer erneuern jetzt vor dem Verbot schnell noch ihre Gasetagenheizungen, da die Alternative völlig unklar ist. Ein nachvollziehbarer Dekarbonisierungspfad wäre ein gewichtiges Argument, das meine Position für den Netzanschluß stützen könnte.
Abgesehen von diesem individuellen Informationsbedürfnis ist es für eine Einordnung der Presseberichte zur Wärmewende in Hamburg gleichfalls entscheidend, die Hintergründe dieses größten Einzelprojekts einordnen zu können.