Beteiligungsverfahren zum Transparenzgesetz

Antrag nach dem LIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir die folgenden Informationen zum Bürger*innenbeteiligungsverfahren anlässlich des Transparenzgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz zu:
1. Wie viele offene Workshops wurden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens durchgeführt? Wie viele Menschen haben daran insgesamt teilgenommen?
2. Wie viele Menschen haben sich auf der Online-Plattform transparenzgesetz.rlp.de beteiligt? Wie viele Anregungen sind über diese Plattform auf Sie zugetragen worden?
3. Welche Kosten sind durch das Bürger*innenbeteiligungsverfahren zum Transparenzgesetz entstanden. Bitte schlüsseln Sie die Kosten wie folgt auf:
a) Kosten durch die Plattform transparenzgesetz.rlp.de
b) Kosten durch offene Workshops
c) Kosten durch die Auftakt- und Abschlussveranstaltung
d) sonstige Kosten
4. Wie bewertet die Landesregierung den Erfolg des Beteiligungsverfahrens? Ist geplant, diese Form der Bürger*innenbeteiligung auch bei künftigen Gesetzesvorhaben zu wiederholen?

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nach nicht vor.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. November 2015
  • Frist
    18. Dezember 2015
  • Ein:e Follower:in
Matthias Koster
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir die folgenden Informationen zum Bürger…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Matthias Koster
Betreff
Beteiligungsverfahren zum Transparenzgesetz [#11950]
Datum
14. November 2015 21:21
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir die folgenden Informationen zum Bürger*innenbeteiligungsverfahren anlässlich des Transparenzgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz zu: 1. Wie viele offene Workshops wurden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens durchgeführt? Wie viele Menschen haben daran insgesamt teilgenommen? 2. Wie viele Menschen haben sich auf der Online-Plattform transparenzgesetz.rlp.de beteiligt? Wie viele Anregungen sind über diese Plattform auf Sie zugetragen worden? 3. Welche Kosten sind durch das Bürger*innenbeteiligungsverfahren zum Transparenzgesetz entstanden. Bitte schlüsseln Sie die Kosten wie folgt auf: a) Kosten durch die Plattform transparenzgesetz.rlp.de b) Kosten durch offene Workshops c) Kosten durch die Auftakt- und Abschlussveranstaltung d) sonstige Kosten 4. Wie bewertet die Landesregierung den Erfolg des Beteiligungsverfahrens? Ist geplant, diese Form der Bürger*innenbeteiligung auch bei künftigen Gesetzesvorhaben zu wiederholen? Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nach nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Matthias Koster <<E-Mail-Adresse>>

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Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Koster, in der Anlage übersenden wir Ihnen die Antwort auf Ihre Anfrage vom 16.11.2015 Mit fr…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Beteiligungsverfahren zum Transparenzgesetz [#11950]
Datum
2. Dezember 2015 11:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Koster, in der Anlage übersenden wir Ihnen die Antwort auf Ihre Anfrage vom 16.11.2015 Mit freundlichen Grüßen