Betonpoller zum Schutz des Bremerhavener Weihnachtsmarkts 2017

- die Bewertungen/Abwägungen/Entscheidungsgrundlagen, auf deren Grundlage die Betonpoller für den Weihnachtsmarkt 2017 in Bremerhaven durch Ihre Behörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für erforderlich angeordnet wurden.

Ich würde gerne nachvollziehen, ob es berechtigte Vermutungen für eine damalige Gefährdung des Weihnachtsmarkts gab.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Januar 2018
  • Frist
    27. Februar 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die…
An Ortspolizeibehörde Bremerhaven Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Betonpoller zum Schutz des Bremerhavener Weihnachtsmarkts 2017 [#26256]
Datum
24. Januar 2018 15:55
An
Ortspolizeibehörde Bremerhaven
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Bewertungen/Abwägungen/Entscheidungsgrundlagen, auf deren Grundlage die Betonpoller für den Weihnachtsmarkt 2017 in Bremerhaven durch Ihre Behörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für erforderlich angeordnet wurden. Ich würde gerne nachvollziehen, ob es berechtigte Vermutungen für eine damalige Gefährdung des Weihnachtsmarkts gab.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!