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Betrag, der Mitarbeitern für Privatgespräche in Rechnung gestellt wurde

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Betrag, der Mitarbeitern 2018 für Privatgespräche in Rechnung gestellt wurde

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Osnabrück (Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück) beschlossen am 12.03.2019

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Oktober 2019
  • Frist
    12. November 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte …
An Kreisfreie Stadt Osnabrück Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Betrag, der Mitarbeitern für Privatgespräche in Rechnung gestellt wurde [#135351]
Datum
9. Oktober 2019 10:51
An
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Betrag, der Mitarbeitern 2018 für Privatgespräche in Rechnung gestellt wurde Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Osnabrück (Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück) beschlossen am 12.03.2019 Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kreisfreie Stadt Osnabrück
Sehr geehrte<Information-entfernt> zu Ihrem Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrüc…
Von
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Betreff
AW: Betrag, der Mitarbeitern für Privatgespräche in Rechnung gestellt wurde [#135351]
Datum
2. Januar 2020 14:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> zu Ihrem Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück zur Höhe des Betrags, der Mitarbeitern 2018 für Privatgespräche in Rechnung gestellt wurde, teile ich Ihnen Folgendes mit: Die Regelungen zur Benutzung der städtischen Telefonanlage schließen die Nutzung für Privatgespräche aus. Insoweit wurden keine Beträge in Rechnung gestellt. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.