Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Betreff: Abmeldung des PKW: B-AF844

Anfrage an: Bundeskasse Kiel

bis zum Ende dieses Monats wird unser PKW mit dem Kennzeichen B-AF 844 abgemeldet und verkauft. Mittedes Monats ist die KFZ-Steuer fällig.
Ich bitte Sie daher, mit dem Einzug des Steuerbetrages zu warten, denn ich werde Sie umgehend vom erfolgten Verkauf des Wagens und dem Käufer informieren, auch, um mich zu schützen.
Mit freundlichen Grüßen, Franz Schmid-Lammert
P.s. Ihr Kassenzeichen lautet: K10421752138 EREF K1 0421752138/16 ZVS09F

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Oktober 2017
  • Frist
    5. Dezember 2017
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Franz Schmidt-Lammert
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bis zum Ende die…
An Bundeskasse Kiel Details
Von
Franz Schmidt-Lammert
Betreff
Betreff: Abmeldung des PKW: B-AF844 [#25111]
Datum
31. Oktober 2017 12:32
An
Bundeskasse Kiel
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bis zum Ende dieses Monats wird unser PKW mit dem Kennzeichen B-AF 844 abgemeldet und verkauft. Mittedes Monats ist die KFZ-Steuer fällig. Ich bitte Sie daher, mit dem Einzug des Steuerbetrages zu warten, denn ich werde Sie umgehend vom erfolgten Verkauf des Wagens und dem Käufer informieren, auch, um mich zu schützen. Mit freundlichen Grüßen, Franz Schmid-Lammert P.s. Ihr Kassenzeichen lautet: K10421752138 EREF K1 0421752138/16 ZVS09F
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Franz Schmidt-Lammert <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Franz Schmidt-Lammert << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Franz Schmidt-Lammert
Bundeskasse Kiel
Bundeskasse Trier -Dienstsitz Kiel- H 2099 - DII.BK.165.01 Kiel, 01.11.2017 Franz Schmidt-Lammert Betr.: …
Von
Bundeskasse Kiel
Betreff
AW: Betreff: Abmeldung des PKW: B-AF844 [#25111]
Datum
1. November 2017 12:15
Status
Bundeskasse Trier -Dienstsitz Kiel- H 2099 - DII.BK.165.01 Kiel, 01.11.2017 Franz Schmidt-Lammert Betr.: KFZ-Steuer Bezug: Nachstehende E-Mail Sehr geehrter Herr Schmidt-Lammert, ich habe Ihren Stundungsantrag an das zuständige Hauptzollamt Frankfurt (Oder) weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Franz Schmidt-Lammert
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke für die Weiterleitung meiner Anfrage an das Hauptzollamt in Frankfurt Od…
An Bundeskasse Kiel Details
Von
Franz Schmidt-Lammert
Betreff
AW: AW: Betreff: Abmeldung des PKW: B-AF844 [#25111]
Datum
11. November 2017 10:24
An
Bundeskasse Kiel
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke für die Weiterleitung meiner Anfrage an das Hauptzollamt in Frankfurt Oder. Das Auto mit dem Kennzeichen B-AF 844 ist verkauft und bereits abgemeldet Mit freundlichen Grüßen Franz Schmidt-Lammert Anfragenr: 25111 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Franz Schmidt-Lammert << Adresse entfernt >>
Bundeskasse Kiel
Kraftfahrzeugsteuer B-AF 844 Sehr geehrter Herr Schmidt-Lammert, bei der Veräußerung eines Kraftfahrzeugs endet d…
Von
Bundeskasse Kiel
Betreff
Kraftfahrzeugsteuer B-AF 844
Datum
16. November 2017 15:30
Status
Sehr geehrter Herr Schmidt-Lammert, bei der Veräußerung eines Kraftfahrzeugs endet die Steuerpflicht mit der Ab- bzw. Ummeldung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde. Solange wie uns die Zulassungsbehörde kein Abmeldedatum mitteilt, sind Sie steuerpflichtig und die Abbuchung erfolgt automatisch. Es wird dann mit der Abmeldung verrechnet. Mit freundlichen Grüßen
Franz Schmidt-Lammert
AW: Kraftfahrzeugsteuer B-AF 844 [#25111] Sehr geehrte Damen und Herren, am 9.11. 2017 wurde mein Auto mit dem obi…
An Bundeskasse Kiel Details
Von
Franz Schmidt-Lammert
Betreff
AW: Kraftfahrzeugsteuer B-AF 844 [#25111]
Datum
16. November 2017 16:18
An
Bundeskasse Kiel
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, am 9.11. 2017 wurde mein Auto mit dem obigen Kennzeichen verkauft und am selben Tag ging die Karte mit der Ummeldebestätigung per Post an das Kraftverkehrsamt in Berlin-Spandau raus, wie ich es Ihnen bereits mitgeteilt habe. Gleichzeitig habe ich die Einzugsermächtigung widerrufen. Weder habe ich vor zu klagen, noch irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen,da ich von gesetzeskonformem Handel der Behörde ausgehe. Mit freundlichen Grüßen Franz Schmidt-Lammert P.s. Der "Status" kann als erledigt behandelt werden. ... Mit freundlichen Grüßen Franz Schmidt-Lammert Anfragenr: 25111 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Franz Schmidt-Lammert << Adresse entfernt >>

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Bundeskasse Kiel
WG: Kraftfahrzeugsteuer B-AF 844 [#25111] Sehr geehrter Herr Schmidt-Lammert, die Bundeskasse ist lediglich für d…
Von
Bundeskasse Kiel
Betreff
WG: Kraftfahrzeugsteuer B-AF 844 [#25111]
Datum
17. November 2017 06:31
Status
Sehr geehrter Herr Schmidt-Lammert, die Bundeskasse ist lediglich für die kassentechnische Abwicklung der KFZ-Steuer zuständig. Ich habe daher Ihre nachstehende E-Mail an das für Sie zuständige Frankfurt (Oder) weitergeleitet. Sie erhalten von dort weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen