Betreff: Leistungen des Projektträger Jülich bzgl ExpKom Fracking

Welche Leistungen erbringt (oder hat erbracht) der Projektträger Jülich in Bezug auf die Expertenkommission Fracking?
1) Leistungsbeschreibung(en) der Vereinbarung(en)
2) Wann und für welche Laufzeit wurden die Vereinbarungen geschlossen? (Abschlussdatum; Beginn und Ende der Laufzeit)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. August 2019
  • Frist
    7. September 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Leistungen e…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
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Betreff
Betreff: Leistungen des Projektträger Jülich bzgl ExpKom Fracking [#162574]
Datum
3. August 2019 15:58
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Leistungen erbringt (oder hat erbracht) der Projektträger Jülich in Bezug auf die Expertenkommission Fracking? 1) Leistungsbeschreibung(en) der Vereinbarung(en) 2) Wann und für welche Laufzeit wurden die Vereinbarungen geschlossen? (Abschlussdatum; Beginn und Ende der Laufzeit)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 03.08.2019 Bundesministerium für Bildung un…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 03.08.2019
Datum
3. September 2019 16:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 727 -18501/92 (2019) Bonn, den 03.09.2019 Betreff: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 03.08.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Aufgrund andauernder interner Abstimmungsprozesse dauert die Bearbeitung derzeit noch an. Die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 03.08.2019 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemanns…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 03.08.2019
Datum
25. September 2019 09:37
Status
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 727 -18501/92(2019) Bonn, den 25.09.2019 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 03.08.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zu den Leistungen Projektträgers Jülich in Bezug auf die Expertenkommission Fracking vom 03.08.2019. Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten: Der Projektträger Jülich unterstützt die Expertenkommission nach §13a Abs. 6 Wasserhaushaltsgesetz administrativ im Rahmen einer Ergänzungsleistung der Projektträgerschaft "System Erde: Küsten-, Meeres- und Polarforschung, Geoforschung" (Unterstützende Stelle). Zu den Aufgaben der Unterstützenden Stelle gehören: * Organisation der Treffen der Expertenkommission * Redaktionelle Unterstützung bei der Erstellung der Erfahrungsberichte * Unterstützung der Kommission bei Recherchen für die Erfahrungsberichte * Abrechnung von Reise- und Veranstaltungskosten * Einrichtung und Betreuung der Internetpräsenz der Expertenkommission Die Ergänzungsleistung hat eine Laufzeit vom 01.02.2019-31.12.2019. Die Ergänzungsleistung wurde am 30.04.2019 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung ins Änderungsregister für die Projektträgerschaft "System Erde: Küsten-, Meeres- und Polarforschung, Geoforschung" aufgenommen. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Im Auftrag
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AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 03.08.2019 [#162574] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 03.08.2019 [#162574]
Datum
14. Oktober 2019 21:46
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für ihre Antwort und Erläuterung. Könnten sie mir bitte das angefragte Dokument der Leistungsbeschreibung zusenden? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162574 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 03.08.2019 [#162574] Bundesministerium für Bildung und Forschu…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 03.08.2019 [#162574]
Datum
21. November 2019 11:38
Status
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 727-18501/92(2019) Bonn, 21.11.2019 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 03.08.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in die Leistungen des Projektträgers Jülich in Bezug auf die Expertenkommission Fracking umfassen die in der E-Mail vom 25.09.2019 genannten Leistungen. Der Vertrag Projektträgerschaft „System Erde: Küsten-, Meeres- und Polarforschung, Geoforschung“ wurde auf Grundlage des § 132 Abs. 3 GWB i.V.m. § 7 des PT-Vertrags um diese Leistungen erweitert. Eine gesonderte Leistungsbeschreibung für diese Auftragsänderung liegt daher nicht vor. Zu Ihrer Information können Sie allerdings die Leistungsbeschreibung für die derzeit ausgeschriebene Geschäftsstelle der Expertenkommission öffentlich unter https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:539913-2019:TEXT:DE:HTML&src=0 einsehen. Mit freundlichen Grüßen,