Betreffe sämtlicher E-Mails/Briefe vom Dezernat 20 an "@kolping-paderborn.de"

- eine Auflistung der Betreffe sämtlicher E-Mails/Briefe, die durch Herrn XXX sowie das Dezernat 20 der Bezirksregierung in den Monaten Februar, März, April, Mai und Juni an E-Mail-Adressen mit der Endung "@kolping-paderborn.de" versandt wurden

Ausschlussgründe sind nicht ersichtlich.

=> Bei der Zusammentragung von gleichartigen vorhandenen Informationen handelt es sich um amtliche Informationen. (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014, 7 C 20/12, Rn. 37
sowie analog zum UIG Verwaltungsgericht Köln, 13 K 5055/06)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    12. Oktober 2020
  • Frist
    14. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Betreffe sämtlicher E-Mails/Briefe vom Dezernat 20 an "@kolping-paderborn.de" [#200545]
Datum
12. Oktober 2020 14:25
An
Bezirksregierung Detmold
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Auflistung der Betreffe sämtlicher E-Mails/Briefe, die durch [geschwärzt] sowie das Dezernat 20 der Bezirksregierung in den Monaten Februar, März, April, Mai und Juni an E-Mail-Adressen mit der Endung "@kolping-paderborn.de" versandt wurden Ausschlussgründe sind nicht ersichtlich. => Bei der Zusammentragung von gleichartigen vorhandenen Informationen handelt es sich um amtliche Informationen. (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014, 7 C 20/12, Rn. 37 sowie analog zum UIG Verwaltungsgericht Köln, 13 K 5055/06) Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 200545 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Bezirksregierung Detmold
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr << Antragsteller:in >> mit der unt…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
21. Oktober 2020 15:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit der unten stehenden Mail beantragen Sie die Auflistung von Betreffzeilen, die die meine Korrespondenz, sowie die des Dezernates 20 insgesamt mit Kolping betrifft und mit der Mailendung „@kolping-paderborn.de“ verknüpft ist. Da die Weberhaus Nieheim gGmbH in meinem Zuständigkeitsbereich zwei Einrichtungen betreut (Herford und Bad Driburg), gibt es auf der Arbeitsebene eine Fülle von Mailkontakten zwischen uns und Kolping – i.d.R. handelt es sich um Rechnungen, Reparaturaufträge und Einzelprobleme mit Asylantragstellern, sowie Detailfragen das Dienstleistungsverhältnis betreffend – die nach den von Ihnen gewünschten Kriterien zu durchsuchen und soweit im Betreff Einzelpersonen (Asylantragsteller, Personaleinstellungen und Freigaben) genannt sind, zu schwärzen wären. Nach einer überschlägigen Aggregierung müssen etwa 600 Mails gesichtet und eine nicht bekannte Anzahl an Betreffzeilen kopiert und unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten bearbeitet werden. Wenn Sie bei Ihrem Antrag bleiben, werde ich das entsprechend veranlassen, Ihnen den Aufwand allerdings auf der Basis der Gebührenordnung in Rechnung stellen. Der Aufwand ist diesmal nicht geringfügig, die Anfrage ist vom mutmaßlichen Aufwand auch keine einfache Anfrage. Ich kann nicht abschätzen welcher zeitliche Aufwand mit dem Heraussuchen, Bearbeiten und Zusammenstellen verbunden sein wird, daher kann ich Ihnen auch keine Schätzung der dann anfallenden Gebühren mitteilen. Um uns weitere Diskussionen zu ersparen bitte ich Sie daher um eine einfache Rückmeldung, ob ich Ihren Auftrag abarbeiten lassen soll. Wenn ich keinen klaren Auftrag von Ihnen bekomme, werde ich nichts weiter veranlassen. Eine Diskussion über eine Gebührenpflichtigkeit Ihrer Anfrage werde ich nicht führen. Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit gegen die mutmaßlich anfallenden Gebühren im Falle einer Auftragserteilung rechtlich vorzugehen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#200545] Sehr geehrteAntragsteller/in Nach Ihr…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#200545]
Datum
21. Oktober 2020 15:54
An
Bezirksregierung Detmold
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Nach Ihren Ausführungen ziehe ich diesen IFG-Antrag zu den E-Mail-Betreffen zurück. Ihre Ausführungen zum möglich Aufwand für diese Anfrage sind verständlich und nachvollziehbar. Wie sie ja wissen bin ich nicht an Details auf der Arbeitsebene interessiert sondern lediglich an den Hintergründen zur Baugenehmigung. Es wäre grundsätzlich möglich, dass ich meine Anfrage in kleinteilige Anfragen (kleine Zeiträume - notfalls tageweise) aufspalte sowie nur auf E-Mails mit Bezug zur Baugenehmigung beschränke (um Schwärzungen persönlicher Daten im Betreff zu vermeiden). Soweit, dass der Aufwand (pro Antrag) entsprechend gebührenfrei wäre. (OVG NRW 9 A 2184/08 Rn. 59) Das fände aber sicherlich nicht nur ich etwas lächerlich und halte ich für unnötig. Insofern wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir bei den Informationen, die ich zur Baugenehmigung sowie zur Besprechung angefragt habe auch entsprechend entgegenkommen. Konkret interessieren mich (so wie auch teilweise von bisherigen IFG-Anfragen und Presseanfragen ja erfasst): - Die Auflistung der rechtlichen Fragen zur Genehmigung - Sämtliche sachverständigen Stellungnahmen zu rechtlichen Fragen bei der Baugenehmigung Rotes Haus, die im Moderationsprozess eingeholt wurden - die Einladungsnachricht zur Besprechung vom 7.4.2020 - Sonstige E-Mails, die seit dem 7.4.2020 wegen der Baugenehmigung an die Besprechungsteilnehmer versandt wurden sofern das nicht zu viele sind Ich bitte nochmals recht herzlich um die Zusendung dieser Informationen. Damit würde ich die bisherigen noch offenen IFG-Anfragen (bsp. interne Mails zu den IFG-Anfragen) sowie die offene Beschwerde als erledigt sehen. Letztlich möchte ich nur die Informationen erhalten, die ich für eine Berichterstattung benötige. Danke für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200545 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200545/
Bezirksregierung Detmold
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#200545] Sehr geehrteAntragsteller/in ich komm…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#200545]
Datum
4. November 2020 15:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme auf Ihre unten stehende Mail zurück. Das Einladungsschreiben für die Besprechung am 07.04.2020 ist Ihnen bereits übersandt worden. Mails nach dem 07/04/20, die sich auf das Baugenehmigungsverfahren beziehen, liegen der Bezirksregierung nicht vor. Das ist auch nachvollziehbar, weil > der Bauantrag vom Antragsteller - Weberhaus-Nieheim GmbH - ausgesetzt wurde, > Baugenehmigungsbehörde der Kreis Höxter ist und > das gemeindliche Einvernehmen von der Stadt Bad Driburg versagt wurde. Über sachverständige Stellungnahmen verfügt die Bezirksregierung nicht. Die Bezirksregierung ist schon allein wegen fehlender Zuständigkeiten kein Adressat solcher Stellungnahmen. Unser Ziel als Bezirksregierung war es, alle Beteiligten an einen Tisch zu holen und den fachlichen Austausch in Gang zu setzen. Das ist gelungen. Damit ist die Moderation durch die Bezirksregierung abgeschlossen. Für eine Auflistung der für das Baugenehmigungsverfahren relevanten baurechtlichen ist der Kreis Höxter oder der Bauantragsteller der passende Ansprechpartner. Da das Baugenehmigungsverfahren nicht in der Zuständigkeit der Bezirksregierung liegt, ist eine Einschätzung oder Bewertung eines entsprechenden Verfahrens nicht möglich. Ein wesentlicher Aspekt ist anscheinend, ob und unter welchen Voraussetzungen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich eine Baugenehmigung erteilt werden kann. Hierbei ist erheblich, ob es sich bei dem roten Haus um ein erhaltenswertes, das Bild der Kulturlandschaft prägendes Gebäude handelt (§ 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BauGB). Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#200545] Sehr geehrteAntragsteller/in ich dank…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#200545]
Datum
4. November 2020 15:51
An
Bezirksregierung Detmold
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für die umfangreiche Beantwortung. Die Ausführungen sind verständlich. Die Informationen werde ich dann beim Kreis Höxter anfragen. Eine Nachfrage bleibt aber noch: Falls ich nichts verwechsele, habe ich kein Einladungsschreiben erhalten, sondern nur das 1-2 Wochen später erstellte Schreiben mit zusammengefassten Ergebnissen aus der Besprechung. Das ist dieses Dokument: https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagennotizen-zur-besprechung-zue-bad-driburg-clemensheim-vom-742020/525258/anhang/20201001115529433_geschwaerzt.pdf Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir nun noch das Einladungsschreiben zur Verfügung stellen. Dazu habe ich ja bereits vor einigen Tagen auch einen formellen IFG-Antrag gestellt. Das Schreiben muss sicherlich vor dem 7.4 rausgegangen sein. Die Beschwerde zu den anderen IFG-Anträgen und Presseanfragen können Sie - vorbehaltlich dessen - als erledigt ansehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200545 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200545/

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Bezirksregierung Detmold
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#200545] Sehr geehrteAntragsteller/in nachsteh…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#200545]
Datum
5. November 2020 09:09
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in nachstehend übersende ich Ihnen die Einladung. Zeitlich vorangegangen war eine Terminabfrage, die teilweise telefonisch, teilweise per Mail erfolgt ist. Meine Mobilnummer, die auch meine private Nummer ist, habe ich im Text unkenntlich gemacht. Freundliche Grüße