Betreiber diverser Mobilfunkmasten im Rhein-Lahn-Kreis

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Im Rhein-Lahn-Kreis sind laut Karte der EMF-Datenbank diverse Mobilfunkmasten ausgewiesen. Leider ist nicht erkennbar, welcher Mobilfunkbetreiber welchen Mobilfunkmast unterhält.

Es handelt sich um folgende Standortbescheinigungs-Nummern:
452069; 230600; 451304; 450332; 450226; 451344; 451335; 450737; 451336; 450682; 450870; 452128; 450823; 450044; 450471; 450434; 450634; 71010164; 71010526; 450178; 450377; 450007; 451063; 71010845; 451345; 230059; 451329; 451340; 452029; 231891; 231746; 451228; 450277; 450207;

Es wäre für mich interessant zu erfahren, welchem Mobilfunkbetreiber der entsprechende Funkmast zugeordnet werden kann und wer alles den Mobilfunkmast nutzt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juli 2020
  • Frist
    29. August 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Rhein-Lahn-Kreis…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Betreiber diverser Mobilfunkmasten im Rhein-Lahn-Kreis [#193572]
Datum
26. Juli 2020 16:41
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rhein-Lahn-Kreis sind laut Karte der EMF-Datenbank diverse Mobilfunkmasten ausgewiesen. Leider ist nicht erkennbar, welcher Mobilfunkbetreiber welchen Mobilfunkmast unterhält. Es handelt sich um folgende Standortbescheinigungs-Nummern: 452069; 230600; 451304; 450332; 450226; 451344; 451335; 450737; 451336; 450682; 450870; 452128; 450823; 450044; 450471; 450434; 450634; 71010164; 71010526; 450178; 450377; 450007; 451063; 71010845; 451345; 230059; 451329; 451340; 452029; 231891; 231746; 451228; 450277; 450207; Es wäre für mich interessant zu erfahren, welchem Mobilfunkbetreiber der entsprechende Funkmast zugeordnet werden kann und wer alles den Mobilfunkmast nutzt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193572 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193572/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage.. Neu errichtete und Erweiterungen bereits bestehend…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Betreiber diverser Mobilfunkmasten im Rhein-Lahn-Kreis [#193572]
Datum
6. August 2020 14:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage.. Neu errichtete und Erweiterungen bereits bestehender Funkstandorte, an denen Anlagen mit einer effektiven Sendeleistung von insgesamt 10 Watt oder mehr betrieben werden sollen, müssen auf Grundlage der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) ein Genehmigungsverfahren durchlaufen. Wird von der Bundesnetzagentur bei der Überprüfung hierfür festgestellt, dass die gültigen Grenzwerte zum Aufenthalt von Personen in elektromagnetischen Feldern in Wohnbereichen oder anderen der Allgemeinheit zugänglichen Bereichen sicher eingehalten werden, erteilt sie dem Betreiber der Funkanlage als Bestätigung eine Standortbescheinigung. Das Standortverfahren wird immer für jeden einzelnen Funkanlagenstandort individuell durchgeführt. Bitte beachten Sie vorweg, dass die EMF-Datenbank entwickelt wurde, um Bürgern die Möglichkeit zu bieten, rund um die Uhr für den Personenschutz relevanten Inhalte einer Standortbescheinigung (wie zum Beispiel Abstrahlrichtung und einzuhaltende Sicherheitsabstände) kostenfrei abzufragen. Dazu ist insbesondere zu beachten, dass die Netzbetreiber die Standortdaten eines größeren zusammenhängenden Versorgungsbereichs als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ansehen. Dies ist auch unter dem Aspekt relevant, dass die Netzbetreiber untereinander im Wettbewerb stehen. Daher sind in der EMF-Datenbank bewusst keine Informationen über die verwendete Mobilfunktechnologie und den jeweiligen Netzbetreiber veröffentlicht. Zur Übersichtlichkeit habe ich Ihnen eine Auflistung beigefügt, welche kommerziellen Mobilfunksysteme an den jeweils von Ihnen benannten Standorten bescheinigt sind. Hinweis: An den Standorten Stob-Nr. 450737, 451063, 451335, 451336, 451340, 451344, 451345 + 71010845 sind keine kommerziellen Mobilfunkanlagen vertreten. > bei Stob-Nr. 450737 handelt es sich um eine Richtfunkanlage, bei Stob-Nr. 71010845 um eine Funkanlage des Katastrophenschutzes. > die Standorte Stob-Nr. 451063, 451335, 451336, 451340, 451344 + 451345 werden von der Deutschen Bahn AG für digitalen Bahnfunk (GSM-Rail) genutzt. Bei Fragen zum Betrieb von Endgeräten, Endgerätelösungen und für konkrete Auskunft über die Netzabdeckung / künftige Netzplanung und Versorgungsqualität, empfehle ich Ihnen sich direkt an die Netzbetreiber zu wenden: Telekom Deutschland GmbH Landgrabenweg 151 53227 Bonn Kunden-Hotline Mobilfunk: 0800 3302202 Vodafone GmbH Ferdinand-Braun-Platz 1 40549 Düsseldorf Kunden-Hotline Mobilfunk: 0800 1721212 Telefónica Germany GmbH & Co. OHG Georg-Brauchle-Ring 50 80992 München Tel. 089 24420 Drillisch Netz AG Dießemer Bruch 100b 47805 Krefeld https://www.1und1-drillisch.de/kontakt Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße
Bundesnetzagentur
414-1b möchte die Nachricht "Betreiber diverser Mobilfunkmasten im Rhein-Lahn-Kreis [#193572]" zurückruf…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Rückruf: Betreiber diverser Mobilfunkmasten im Rhein-Lahn-Kreis [#193572]
Datum
6. August 2020 14:05
Status
Anfrage abgeschlossen
414-1b möchte die Nachricht "Betreiber diverser Mobilfunkmasten im Rhein-Lahn-Kreis [#193572]" zurückrufen.
Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage.. Neu errichtete und Erweiterungen bereits bestehend…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Betreiber diverser Mobilfunkmasten im Rhein-Lahn-Kreis [#193572]
Datum
6. August 2020 14:06
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage.. Neu errichtete und Erweiterungen bereits bestehender Funkstandorte, an denen Anlagen mit einer effektiven Sendeleistung von insgesamt 10 Watt oder mehr betrieben werden sollen, müssen auf Grundlage der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) ein Genehmigungsverfahren durchlaufen. Wird von der Bundesnetzagentur bei der Überprüfung hierfür festgestellt, dass die gültigen Grenzwerte zum Aufenthalt von Personen in elektromagnetischen Feldern in Wohnbereichen oder anderen der Allgemeinheit zugänglichen Bereichen sicher eingehalten werden, erteilt sie dem Betreiber der Funkanlage als Bestätigung eine Standortbescheinigung. Das Standortverfahren wird immer für jeden einzelnen Funkanlagenstandort individuell durchgeführt. Bitte beachten Sie vorweg, dass die EMF-Datenbank entwickelt wurde, um Bürgern die Möglichkeit zu bieten, rund um die Uhr für den Personenschutz relevanten Inhalte einer Standortbescheinigung (wie zum Beispiel Abstrahlrichtung und einzuhaltende Sicherheitsabstände) kostenfrei abzufragen. Dazu ist insbesondere zu beachten, dass die Netzbetreiber die Standortdaten eines größeren zusammenhängenden Versorgungsbereichs als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ansehen. Dies ist auch unter dem Aspekt relevant, dass die Netzbetreiber untereinander im Wettbewerb stehen. Daher sind in der EMF-Datenbank bewusst keine Informationen über die verwendete Mobilfunktechnologie und den jeweiligen Netzbetreiber veröffentlicht. Zur Übersichtlichkeit habe ich Ihnen eine Auflistung beigefügt, welche kommerziellen Mobilfunksysteme an den jeweils von Ihnen benannten Standorten bescheinigt sind. Hinweis: An den Standorten Stob-Nr. 450737, 451063, 451335, 451336, 451340, 451344, 451345 + 71010845 sind keine kommerziellen Mobilfunkanlagen vertreten. > bei Stob-Nr. 450737 handelt es sich um eine Richtfunkanlage, bei Stob-Nr. 71010845 um eine Funkanlage des Katastrophenschutzes. > die Standorte Stob-Nr. 451063, 451335, 451336, 451340, 451344 + 451345 werden von der Deutschen Bahn AG für digitalen Bahnfunk (GSM-Rail) genutzt. Bei Fragen zum Betrieb von Endgeräten, Endgerätelösungen und für konkrete Auskunft über die Netzabdeckung / künftige Netzplanung und Versorgungsqualität, empfehle ich Ihnen sich direkt an die Netzbetreiber zu wenden: Telekom Deutschland GmbH Landgrabenweg 151 53227 Bonn Kunden-Hotline Mobilfunk: 0800 3302202 Vodafone GmbH Ferdinand-Braun-Platz 1 40549 Düsseldorf Kunden-Hotline Mobilfunk: 0800 1721212 Telefónica Germany GmbH & Co. OHG Georg-Brauchle-Ring 50 80992 München Tel. 089 24420 Drillisch Netz AG Dießemer Bruch 100b 47805 Krefeld https://www.1und1-drillisch.de/kontakt Diese Info ist für Sie kostenfrei. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in besten Dank für die Übermittlung und Ihre Hinweise. Mit freundlichen Grüßen Antrags…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Betreiber diverser Mobilfunkmasten im Rhein-Lahn-Kreis [#193572]
Datum
12. August 2020 11:36
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in besten Dank für die Übermittlung und Ihre Hinweise. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193572 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193572/

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Es freut mich, wenn ich Ihnen weiterhelfen konnte…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: WG: Betreiber diverser Mobilfunkmasten im Rhein-Lahn-Kreis [#193572]
Datum
17. August 2020 15:26
Status
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