Betreiber Funkmast Bescheinigungsnummer 141123

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Ich würde gerne wissen, wer den geannten Funkmast mit der Bescheinigungsnummer 141123 betreibt bzw. ob dieser überhaupt noch in Betrieb ist und an wen ich mich bei dem Betreiber wenden kann, um nähere Auskünfte zu erhalten.

Und was müsste ich veranlassen, wenn ich vermute, dass die erforderlichen Sicherheitsabstände zu den angrenzenden Mietwohnungen ggf. nicht mehr ausreichen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. August 2021
  • Frist
    21. September 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich würde gerne wissen, we…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Betreiber Funkmast Bescheinigungsnummer 141123 [#226935]
Datum
17. August 2021 19:04
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich würde gerne wissen, wer den geannten Funkmast mit der Bescheinigungsnummer 141123 betreibt bzw. ob dieser überhaupt noch in Betrieb ist und an wen ich mich bei dem Betreiber wenden kann, um nähere Auskünfte zu erhalten. Und was müsste ich veranlassen, wenn ich vermute, dass die erforderlichen Sicherheitsabstände zu den angrenzenden Mietwohnungen ggf. nicht mehr ausreichen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226935 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226935/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage über FragdenStaat.de. Neu errichtete und Erweiterungen bereit…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Betreiber Funkmast Bescheinigungsnummer 141123 [#226935] > Standort nie im Wirkbetrieb!
Datum
1. September 2021 17:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage über FragdenStaat.de. Neu errichtete und Erweiterungen bereits bestehender Funkstandorte, an denen Anlagen mit einer effektiven Sendeleistung von insgesamt 10 Watt oder mehr betrieben werden sollen, müssen auf Grundlage der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagneti-scher Felder (BEMFV) ein Genehmigungsverfahren durchlaufen. Wird von der Bundesnetzagentur bei der Überprüfung hierfür festgestellt, dass die gültigen Grenzwerte zum Aufenthalt von Personen in elektromagnetischen Feldern in Wohnbereichen oder anderen der Allgemeinheit zugänglichen Bereichen sicher eingehalten werden, erteilt sie dem Betreiber der Funkanlage als Bestätigung eine Standortbescheinigung. Das Standortverfahren wird immer für jeden einzelnen Funkanlagenstandort individuell durchgeführt. Nach entsprechender Recherche darf ich Ihnen gerne Folgendes mitteilen: Die Bundesnetzagentur (vormals Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) hatte am 12.11.2001 die Standortbescheinigung Stob-Nr. 141123 erteilt, welche die Errichtung von 3x UMTS-Mobilfunksystemen der Firma Mobilcom Multimedia GmbH auf der Liegenschaft 46145 Oberhausen, Bahnhofstraße 58 berücksichtigte. Der entsprechende Standorte wurde auch errichtet und ist physikalisch noch immer vorhanden. Vor dem tatsächlichen Release Ihres geplanten UMTS-Mobilfunknetzes musste die Mobilcom Multimedia GmbH jedoch Konkurs anmelden, was zur Folge hatte, das deren UMTS-Netz nie in den Wirkbetrieb ging. Nachzulesen z. B. hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Mobilcom Standorte der Firma Mobilcom Multimedia GmbH wurden nach der Insolvenz später entweder zurückgebaut, ein Teil jedoch auch an E-Plus und die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG veräußert. Bitte beachten: Die Mobilcom Multimedia GmbH ist nicht zu verwechseln mit dem Telekommunikationsunternehmen Mobilcom Debitel! Bezogen auf den Standort Stob-Nr. 141123 verhält es sich nun wie folgt: - der vor über 20 Jahren errichtete Standort Stob-Nr. 141123 ist tatsächlich nie im Wirkbetrieb gewesen - die Anzeige des Standortes Stob-Nr. 141123 in der EMF-Datenbank wird entsprechend korrigiert - der inzwischen zuständige Provider Telefónica Germany GmbH & Co. OHG wird perspektivisch einen Rückbau des ungenutzten Antennenträgers veranlassen - ein konkretes Zeitfenster für die Demontage steht noch nicht fest, hierfür sind diverse Abstimmungen (u. A. mit der zuständige Hausverwaltung, dem Gebäudeinhaber und Vermieter) erforderlich. Wenn Sie grundsätzliche Fragen zu einem bestimmten Standort in der EMF-Datenbank oder sonstige Anfragen zur EMF-Datenbank haben, können Sie gerne eine Anfrage direkt an mich bzw. ans Referat 414 der Bundesnetzagentur richten. Im Zweifelsfall können durch die Bundesnetzagentur auch Standortüberprüfungen erfolgen. Vielen Dank für Ihre Hinweise. Für Rückfragen stehe ich Ihnen zu Verfügung. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die wirklich schnelle und sehr informative Rückmeldung. Gerne komme…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Betreiber Funkmast Bescheinigungsnummer 141123 [#226935] > Standort nie im Wirkbetrieb! [#226935]
Datum
1. September 2021 20:57
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die wirklich schnelle und sehr informative Rückmeldung. Gerne komme ich auf Ihr Angebot einer direkten Kontaktaufnahme zurück und ich werde mich in den kommenden Tagen bei Ihnen über meine Dienstmailadresse melden, da ich u. a. mit dem Eigentümer des Gebäudes in Kontakt stehe und ich einen zeitnahen Rückbau der Anlage gerne forcieren würde. Über die Hintergründe werde ich Sie dann auch konkret infomieren. Ich wünsche Ihnen eine schöne Restwoche und verbleibe mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226935 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226935/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesnetzagentur
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gerne können Sie mich in dieser Sache kontaktieren, jedoc…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Betreiber Funkmast Bescheinigungsnummer 141123 [#226935] > Standort nie im Wirkbetrieb! [#226935]
Datum
2. September 2021 10:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gerne können Sie mich in dieser Sache kontaktieren, jedoch bin ich ab kommenden Montag abwesend und auf diesem Wege erst in der KW 39 wieder erreichbar. Je nachdem wie zeitkritisch Ihr Anliegen ist, können wir gerne auch diese Woche noch telefonieren. Sofern Ihnen nähere Informationen zum Hauseigentümer vorliegen, wäre ich Ihnen für einen Hinweis sehr dankbar. Sie können meine dienstliche Telefonnummer meiner unten angefügten erweiterten Signatur entnehmen. Hierbei vertraue ich darauf, dass das Team von FragdenStaat.de diese personenbezogenen Daten in gewohnter Weise nicht für Dritte lesbar veröffentlicht!!! Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße