Betreten Bildungsverbände

Welche Bildungsverbände (Landeselternbeirat, Landesschülervertretung, Gewerkschaften) haben Zutritt zum Landtag und in welcher Form?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. August 2015
  • Frist
    22. September 2015
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: W…
An Landtag Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Betreten Bildungsverbände [#11124]
Datum
20. August 2015 22:37
An
Landtag Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Bildungsverbände (Landeselternbeirat, Landesschülervertretung, Gewerkschaften) haben Zutritt zum Landtag und in welcher Form?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nach § 1 der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IZG LSA/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landtag Sachsen-Anhalt
Eingangsbestätigung Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail vom 21.08.2015, mit der …
Von
Landtag Sachsen-Anhalt
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
27. August 2015 13:45
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail vom 21.08.2015, mit der Sie Informationen erbaten, welche Bildungsverbände (Landeselternrat, Landesschülervertretung, Gewerkschaften etc.) Zutritt zum Landtag von Sachsen-Anhalt haben und in welcher Form. Ihre Anfrage wird auf der Grundlage des Informationszugangsgesetzes LSA so zeitnah wie möglich beantwortet. Mit freundlichen Grüßen

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Landtag Sachsen-Anhalt
Beantwortung Ihres Antrages nach dem IZG LSA (Zutritt Bildungsverbände etc.) Sehr geehrtAntragsteller/in der L…
Von
Landtag Sachsen-Anhalt
Betreff
Beantwortung Ihres Antrages nach dem IZG LSA (Zutritt Bildungsverbände etc.)
Datum
14. September 2015 14:20
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in der Landtag von Sachsen-Anhalt möchte ein weitgehend offenes Haus sein. Personen, die keinen zulassungsfreien Zugang nach § 7 Hausordnung LT haben, bedürfen einer Zugangs- und Aufenthaltsbefugnis (Besuchserlaubnis), sofern sie das Landtagsgebäude betreten und sich in ihm aufhalten wollen. Dazu zählen auch Vertreter der von Ihnen genannten Verbände. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Hausordnung des Landtages. Diese ist als allgemein zugängliche Information nach § 9 Abs. 2 2. Alternative IZG LSA im Internet abrufbar. Mit freundlichen Grüßen