Betreutes Wohnen

Darf die Leiterin für Betreutes Wohnen Angehörigen und Bewohnern Besuchszeiten vorschreiben oder gar den Zutritt verwehren?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. März 2020
  • Frist
    28. April 2020
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Darf…
An Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Betreutes Wohnen [#183469]
Datum
26. März 2020 17:45
An
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Darf die Leiterin für Betreutes Wohnen Angehörigen und Bewohnern Besuchszeiten vorschreiben oder gar den Zutritt verwehren?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183469 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183469 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in in der momentanen Gesamtsituation auf Grund von SARS-CoV-2, darf und muss die Leitun…
Von
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Betreff
AW: Betreutes Wohnen [#183469]
Datum
27. März 2020 12:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in der momentanen Gesamtsituation auf Grund von SARS-CoV-2, darf und muss die Leitung der Einrichtung das Besuchsrecht leider sogar beschränken. Gemäß §7 Abs. 2 der Zweiten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 2. SARS-CoV-2-EindV) Stand 24.03.2020 gilt in der genannten Einrichtung, sowie in allen anderen Krankenhäusern, Pflege- und Behinderteneinrichtungen ein generelles Besuchsverbot. Ich hoffe ich konnte Ihnen mit dieser Aussage weiterhelfen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen