Betrieb der Aslyunterkunft Speyer durch EHC

Antrag nach dem LTranspG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem 01.04.2017 wird die Erstaufnahmeeinrichtung in Speyer nicht mehr wie bislang vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) betrieben, sondern von der European Homecare GmbH (EHC).
Dazu bitte ich Sie um Erteilung folgender Auskünfte:
1. Wie viele Angebote gab es im vorangegangenen Ausschreibungsverfahren insgesamt?
2. Warum ist die Entscheidung im Ausschreibungsverfahren auf EHC gefallen?
3. Warum wurde diese Aufgabe neu ausgeschrieben und die Zusammenarbeit mit dem DRK nicht fortgesetzt?
4. Welche Kosten entstehen voraussichtlich jährlich beim Betrieb durch die EHC? Wie hoch waren die jährlichen Kosten beim Betrieb durch das DRK?
5. Bitte senden Sie mir eine Kopie des Vertrags mit der EHC zu.
6. Im Jahr 2014 ist bekannt geworden, dass es in einer von EHC betriebenen Asylunterkunft in Burbach (Nordrhein-Westfalen) zu Misshandlungen und Übergriffen auf Geflüchtete gekommen ist. Dazu bitte ich Sie, mir mitzuteilen:
a) War dies der ADD bekannt, als EHC der Zuschlag für den Betrieb der Asylunterkunft in Speyer erteilt wurde?
b) Wurde eine Bewertung vorgenommen, wie groß das Risiko solcher Vorfälle in Speyer ist? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
c) Wie soll verhindert werden, dass es in Speyer zu ähnlichen Vorfällen kommt?

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Ich bitte Sie, mir die Informationen, falls möglich, auf elektronischem Wege (E-Mail) zukommen zu lassen.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Ich verweise auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. März 2017
  • Frist
    3. Mai 2017
  • Ein:e Follower:in
Matthias Koster
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrte Damen und Herren, ab dem 01.04.2017 wird die Erstaufnahmeeinrichtung in S…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
Matthias Koster
Betreff
Betrieb der Aslyunterkunft Speyer durch EHC [#20855]
Datum
29. März 2017 22:06
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrte Damen und Herren, ab dem 01.04.2017 wird die Erstaufnahmeeinrichtung in Speyer nicht mehr wie bislang vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) betrieben, sondern von der European Homecare GmbH (EHC). Dazu bitte ich Sie um Erteilung folgender Auskünfte: 1. Wie viele Angebote gab es im vorangegangenen Ausschreibungsverfahren insgesamt? 2. Warum ist die Entscheidung im Ausschreibungsverfahren auf EHC gefallen? 3. Warum wurde diese Aufgabe neu ausgeschrieben und die Zusammenarbeit mit dem DRK nicht fortgesetzt? 4. Welche Kosten entstehen voraussichtlich jährlich beim Betrieb durch die EHC? Wie hoch waren die jährlichen Kosten beim Betrieb durch das DRK? 5. Bitte senden Sie mir eine Kopie des Vertrags mit der EHC zu. 6. Im Jahr 2014 ist bekannt geworden, dass es in einer von EHC betriebenen Asylunterkunft in Burbach (Nordrhein-Westfalen) zu Misshandlungen und Übergriffen auf Geflüchtete gekommen ist. Dazu bitte ich Sie, mir mitzuteilen: a) War dies der ADD bekannt, als EHC der Zuschlag für den Betrieb der Asylunterkunft in Speyer erteilt wurde? b) Wurde eine Bewertung vorgenommen, wie groß das Risiko solcher Vorfälle in Speyer ist? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? c) Wie soll verhindert werden, dass es in Speyer zu ähnlichen Vorfällen kommt? Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich bitte Sie, mir die Informationen, falls möglich, auf elektronischem Wege (E-Mail) zukommen zu lassen. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Ich verweise auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Matthias Koster <<E-Mail-Adresse>>
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Koster, Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und wird überprüft. Sie erhalten schnellstmöglich…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Betrieb der Aslyunterkunft Speyer durch EHC [#20855]
Datum
5. April 2017 07:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Koster, Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und wird überprüft. Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückantwort. Mit freundlichen Grüßen

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Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Koster, Ihre Fragen beantworten wir wie folgt: 1. Zum 01.04.2017 wurden die Sozialdienstlei…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
Betrieb der Aslyunterkunft Speyer durch EHC [#20855]
Datum
19. April 2017 15:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Koster, Ihre Fragen beantworten wir wie folgt: 1. Zum 01.04.2017 wurden die Sozialdienstleistungen der Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende an 4 Standorten in Rheinland-Pfalz vergeben. An dem Vergabeverfahren beteiligten sich insgesamt 7 Bieter. 2. Grundsätzlich gilt, dass im Vergabeverfahren die Gleichbehandlung aller Bieter gewährleistet werden muss und die Auswahl des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, nach zuvor festgelegten, objektiven und transparenten Kriterien erfolgen muss. Nach Ablauf der Angebotsfrist wird das wirtschaftlichste Angebot in einem mehrstufigen Verfahren ermittelt. Die Wirtschaftlichkeit eines Angebots wird an den Merkmalen Preis und Qualität gemessen. Für den Standort Speyer hat das Unternehmen European Homecare das wirtschaftlichste Angebot eingereicht. 3. Öffentliche Auftraggeber sind gesetzlich verpflichtet, öffentliche Aufträge im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren zu vergeben. Sinn und Zweck ist die wirtschaftliche und sparsame Verwendung von Steuergeldern. Die europaweite Ausschreibung der Sozialen Dienste in den landeseigenen Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende in Rheinland-Pfalz ist nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) zwingend erforderlich. Diese sind Teil des deutschen Vergaberechts und regeln die Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand. So wurden die europarechtlichen Richtlinien und Vorgaben für die Bundesrepublik Deutschland als Gesetz (GWB) und Vergabeverordnung (VgV) umgesetzt. Darüber hinaus schreibt die Landeshaushaltsordnung vor, diese Regelungen anzuwenden. Im Jahr 2015 musste das Land unter dem Druck der Migrationsereignisse und weil schnelle Hilfe bei der Unterbringung von Flüchtlingen geboten war, kurzfristig die notwendigen Strukturen für die Flüchtlingshilfe schaffen. Hierzu wurden seitens der zuständigen Bundes- und Landesbehörden Sonderregelungen erarbeitet, die der rheinland-pfälzische Ministerrat zur Anwendung in Rheinland-Pfalz beschlossen hat. So wurde geregelt, dass bei Dienstleistungen und Beschaffungen, die im direkten Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen stehen, übergangsweise die Auftragswertgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen und für Freihändige Vergaben erhöht wurden, um so rechtskonform ein beschleunigtes Vergabeverfahren durchführen zu können. Mittlerweile haben sich die Rahmenbedingungen wieder normalisiert und damit ist die Landesverwaltung verpflichtet, wieder die regulären und rechtsverbindlichen Verfahren bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen anzuwenden. 4. und 5. Die Veröffentlichung von betriebswirtschaftliche Daten der Auftragnehmer sowie Vertragsgestaltungen laufen den Bestimmungen des § 16 Abs. 1 Nr. 1 LTranspG zuwider, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse schützen. 6. a) EHC war BETREIBER der Einrichtung in Burbach und hatte als Nachunternehmen eine Firma mit der Bewachung beauftragt. Die Vorfälle dort sind Mitarbeitern dieser Bewachungsfirma zuzuordnen gewesen. Dieser Umstand war der ADD und der Vergabestelle ZBL bekannt und wurden im Rahmen des Vergabeverfahrens thematisiert. In Speyer ist im Übrigen nicht EHC, sondern die ADD mit eigenem Personal die Betreiberin der Einrichtung. 6. b) Eine Bewertung wurde selbstverständlich vorgenommen. Das Risiko ist in Speyer insofern nicht gegeben, da EHC dort ausschließlich die Soziale Betreuung übernimmt und nicht, wie in Burbach, den kompletten Betrieb der Einrichtung. 6. c) Bei der Personalauswahl wurden große Anforderungen gestellt, so dass bereits in dieser Hinsicht dem Risiko entgegen gewirkt wurde. Außerdem ist das Land als Betreiber der Einrichtung in Speyer mit eigenem Personal vor Ort im Einsatz. Insofern ist auch hier eine Kontrolle und Aufsicht permanent gegeben. Mit freundlichen Grüßen