Betrieb der Aslyunterkunft Speyer durch EHC
Antrag nach dem LTranspG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 01.04.2017 wird die Erstaufnahmeeinrichtung in Speyer nicht mehr wie bislang vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) betrieben, sondern von der European Homecare GmbH (EHC).
Dazu bitte ich Sie um Erteilung folgender Auskünfte:
1. Wie viele Angebote gab es im vorangegangenen Ausschreibungsverfahren insgesamt?
2. Warum ist die Entscheidung im Ausschreibungsverfahren auf EHC gefallen?
3. Warum wurde diese Aufgabe neu ausgeschrieben und die Zusammenarbeit mit dem DRK nicht fortgesetzt?
4. Welche Kosten entstehen voraussichtlich jährlich beim Betrieb durch die EHC? Wie hoch waren die jährlichen Kosten beim Betrieb durch das DRK?
5. Bitte senden Sie mir eine Kopie des Vertrags mit der EHC zu.
6. Im Jahr 2014 ist bekannt geworden, dass es in einer von EHC betriebenen Asylunterkunft in Burbach (Nordrhein-Westfalen) zu Misshandlungen und Übergriffen auf Geflüchtete gekommen ist. Dazu bitte ich Sie, mir mitzuteilen:
a) War dies der ADD bekannt, als EHC der Zuschlag für den Betrieb der Asylunterkunft in Speyer erteilt wurde?
b) Wurde eine Bewertung vorgenommen, wie groß das Risiko solcher Vorfälle in Speyer ist? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
c) Wie soll verhindert werden, dass es in Speyer zu ähnlichen Vorfällen kommt?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Ich bitte Sie, mir die Informationen, falls möglich, auf elektronischem Wege (E-Mail) zukommen zu lassen.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Ich verweise auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum29. März 2017
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3. Mai 2017
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