Betrieb von Internaten nach den Sommerferien und Coronaprävention

Welche Vorgaben gibt es für den Betrieb von Internaten, die Unterbringung der SchülerInnen in Mehrbettzimmern, wöchentliche Heim- und Wiederanreisen mit ÖPNV bundesweit und ins Ausland, um Infektionen mit Corona unter den Bewohnern und Erziehern und Angehörigen zu verhindern und keinen neuen Hotspot entstehen zu lassen ?
Gibt es Bestrebungen, InternatsschülerInnen auf Corona zu testen, wenn diese nach Hause fahren, bzw. bevor sie ins Internat zurück kehren ? Werden Sie sich der Problematik annehmen ?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. August 2020
  • Frist
    8. September 2020
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Monika Witt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt Details
Von
Monika Witt
Betreff
Betrieb von Internaten nach den Sommerferien und Coronaprävention [#194235]
Datum
3. August 2020 23:17
An
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Vorgaben gibt es für den Betrieb von Internaten, die Unterbringung der SchülerInnen in Mehrbettzimmern, wöchentliche Heim- und Wiederanreisen mit ÖPNV bundesweit und ins Ausland, um Infektionen mit Corona unter den Bewohnern und Erziehern und Angehörigen zu verhindern und keinen neuen Hotspot entstehen zu lassen ? Gibt es Bestrebungen, InternatsschülerInnen auf Corona zu testen, wenn diese nach Hause fahren, bzw. bevor sie ins Internat zurück kehren ? Werden Sie sich der Problematik annehmen ?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Monika Witt Anfragenr: 194235 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194235/ Postanschrift Monika Witt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Monika Witt
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Sehr geehrte Frau Witt, für die Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich um Übermittlung Ihrer postalischen Adresse so…
Von
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Betreff
AW: Betrieb von Internaten nach den Sommerferien und Coronaprävention [#194235]
Datum
4. August 2020 07:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Witt, für die Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich um Übermittlung Ihrer postalischen Adresse sowie um Angabe, auf welchen PLZ-Bereich sich Ihre Anfrage bezieht. Mit freundlichen Grüßen
Monika Witt
Sehr geehrte<< Anrede >> ...Meine postalische Adresse lautet: << Adresse entfernt >>. Die…
An Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt Details
Von
Monika Witt
Betreff
AW: Betrieb von Internaten nach den Sommerferien und Coronaprävention [#194235]
Datum
4. August 2020 09:39
An
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ...Meine postalische Adresse lautet: << Adresse entfernt >>. Die Adresse des Internats lautet: Internat Schloß Hagerhof, Menzenbergstraße 13, 53604 Bad Honnef. Wie kann das bundesweite und ins Ausland führende Kommen und gehen der Internatsschüler auch via ÖPNV und das beengte Zusammenleben auf Mehrbettzimmern ( z. T. Etagenbetten ) und beengten Gemeinschaftsräumen geregelt werden, so daß ich als Mutter und meine Mutter ( beide Hochrisikopatienten ) keine Angst mehr haben müssen, wenn meine Tochter an den Wochenenden mit ÖPNV nach Hause kommt ? Ich finde die Situation ist situativ und infrastrukturell vergleichbar mit Sammelunterkünften in bestimmten wirtschaftlichen Bereichen. Wie wird das Gefährdungspotenzial durch behördliche Regelungen minimiert werden ? Mit freundlichen Grüßen Monika Witt Anfragenr: 194235 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194235/ Postanschrift Monika Witt << Adresse entfernt >>
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Sehr geehrte Frau Witt, danke für die Konkretisierung Ihrer Anfrage. Das Gesundheitsamt ist im Rahmen der Coro…
Von
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Betreff
AW: Betrieb von Internaten nach den Sommerferien und Coronaprävention [#194235]
Datum
5. August 2020 13:31
Status
Sehr geehrte Frau Witt, danke für die Konkretisierung Ihrer Anfrage. Das Gesundheitsamt ist im Rahmen der Corona-Pandemie zuständig für die Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgessetz und hier speziell für die Betreuung Erkrankter und deren Kontaktpersonen in Bezug auf die Unterbrechung von Infektionsketten. Ihre Fragen können daher von hier inhaltlich nicht beantwortet werden. Für Fragen hinsichtlich des Internatbetriebes sowie der An- und Abreisen der Schüler bitte ich Sie, sich an den Schulträger des Internats zu wenden. Da Schloss Hagerhof als Privatschule fungiert, dürfte dieser Ihnen als Schulträger und Vertragspartner Ihres Schulvertrages bekannt sein. Der Schulträger ist verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung von Maßnahmen nach der Coronaschutzverordnung des Landes und deren Anlagen. https://www.land.nrw/corona (downloads, aktuelle Fassung nebst Anlage zu Hygiene- und Infektionsschutzstandards) Weitere Informationen sollte der Träger auch über das Schulministerium bzw. über die für ihn zuständige Schulaufsichtsbehörde erhalten können/haben. Mit freundlichen Grüßen
Monika Witt
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Dennoch stellt sich mir die Frage…
An Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt Details
Von
Monika Witt
Betreff
AW: Betrieb von Internaten nach den Sommerferien und Coronaprävention [#194235]
Datum
6. August 2020 15:31
An
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Dennoch stellt sich mir die Frage, wer den Schulträger kontrolliert. Es handelt sich zwar um ein "privates" Internat, aber ein Internat ist doch vergleichbar mit Sammelunterkünften in der Wirtschaft und/oder einem Hotelbetrieb. Trifft der Träger diejenigen Maßnahmen, die er aus den Coronaverordnungen selbst herausinterpretiert oder gibt es Empfehlungen wie in den Schulen ? Was passiert, wenn in der Unterbringung der SchülerInnen die grundsätzlichen Regeln, Abstand halten und Mund-Nasen-Schutz tragen, nicht umsetzbar sind ? Ich finde schon, dass das Gesundheitsamt ein Auge auf Einrichtungen haben sollte, wo viele Menschen durcheinander gemischt werden und eng miteinander leben, so wie bei Seniorenheimen auch. Mit freundlichen Grüßen Monika Witt Anfragenr: 194235 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194235/

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Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Sehr geehrte Frau Witt, die Überwachung von Maßnahmen nach der Coronaschutzverordnung obliegt den örtlichen Ordnu…
Von
Rhein-Sieg-Kreis - Der Landrat/Gesundheitsamt
Betreff
AW: Betrieb von Internaten nach den Sommerferien und Coronaprävention [#194235]
Datum
10. August 2020 11:55
Status
Sehr geehrte Frau Witt, die Überwachung von Maßnahmen nach der Coronaschutzverordnung obliegt den örtlichen Ordnungsbehörden, hier der Stadt Bad Honnef. Ob der Träger Empfehlungen des Schulministeriums folgt bzw. diese umsetzt, kann nur dieser selbst beantworten. Eine Überwachungspflicht für das Gesundheitsamt besteht nicht. Art und Umfang der Umsetzung und Einhaltung von Maßnahmen kann seitens des Gesundheitsamtes nicht bewertet werden. Mit freundlichen Grüßen