Betriebliches Gesundheitsmanagement / Gefährdungsbeurteilung

Begründung:
Der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz basiert auf den gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsschutz- (ArbSchG) und Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

Ziel hierbei ist, Gefahren zu ermitteln, Unfällen und Berufskrankheiten vorzubeugen sowie die Wiederherstellung der Gesundheit von Mitarbeitenden zu fördern.

Die Gefährdungsbeurteilung, als zentrales Element des Arbeitsschutzes, ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Arbeitgeber/Dienstherr ist verpflichtet, die insbesondere mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen und erforderlichen Maßnahmen zu deren Vermeidung/Verringerung zu ermitteln (vgl. § 5 Abs. 1 ArbSchG). Ebenfalls wurde im Jahr 2013 im "Gesetz zur Neuordnung der bundesunmittelbaren Unfallkassen" geregelt, dass in die verpflichtende Gefährdungsbeurteilung auch die Analyse von psychischen Belastungsfaktoren aufgenommen werden muss.

Die hohen Krankheitszahlen in der Verwaltung sind ernüchternd. Da die Verwaltung scheinbar selbst mit EDV-Programmen nicht in der Lage ist, fundierte Kennzahlen zu liefern (siehe: https://fragdenstaat.de/a/17506), muss irgendwo etwas gewaltig schief laufen.

Fragen:
1.) Hat die Verbandsgemeinde Bad Breisig eine Gefährdungsbeurteilung für die Mitarbeitenden?
2.) Hat die Stadt Bad Breisig eine Gefährdungsbeurteilung für die Mitarbeitenden (Eigenbetriebe, Baubetriebshof etc.)?
3.) Wie ist der Ablauf, insb. auf § 5 Abs. 1 ArbSchG, in der Verwaltung durch die Verwaltungsleitung geregelt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. September 2018
  • Frist
    30. Oktober 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Begründung: De…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Betriebliches Gesundheitsmanagement / Gefährdungsbeurteilung [#33791]
Datum
28. September 2018 07:36
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Begründung: Der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz basiert auf den gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsschutz- (ArbSchG) und Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Ziel hierbei ist, Gefahren zu ermitteln, Unfällen und Berufskrankheiten vorzubeugen sowie die Wiederherstellung der Gesundheit von Mitarbeitenden zu fördern. Die Gefährdungsbeurteilung, als zentrales Element des Arbeitsschutzes, ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Arbeitgeber/Dienstherr ist verpflichtet, die insbesondere mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen und erforderlichen Maßnahmen zu deren Vermeidung/Verringerung zu ermitteln (vgl. § 5 Abs. 1 ArbSchG). Ebenfalls wurde im Jahr 2013 im "Gesetz zur Neuordnung der bundesunmittelbaren Unfallkassen" geregelt, dass in die verpflichtende Gefährdungsbeurteilung auch die Analyse von psychischen Belastungsfaktoren aufgenommen werden muss. Die hohen Krankheitszahlen in der Verwaltung sind ernüchternd. Da die Verwaltung scheinbar selbst mit EDV-Programmen nicht in der Lage ist, fundierte Kennzahlen zu liefern (siehe: https://fragdenstaat.de/a/17506), muss irgendwo etwas gewaltig schief laufen. Fragen: 1.) Hat die Verbandsgemeinde Bad Breisig eine Gefährdungsbeurteilung für die Mitarbeitenden? 2.) Hat die Stadt Bad Breisig eine Gefährdungsbeurteilung für die Mitarbeitenden (Eigenbetriebe, Baubetriebshof etc.)? 3.) Wie ist der Ablauf, insb. auf § 5 Abs. 1 ArbSchG, in der Verwaltung durch die Verwaltungsleitung geregelt?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Betriebliches Gesundheitsmanagement / Gefährdu…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Betriebliches Gesundheitsmanagement / Gefährdungsbeurteilung [#33791]
Datum
14. November 2018 13:26
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Betriebliches Gesundheitsmanagement / Gefährdungsbeurteilung“ vom 28.09.2018 (#33791) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Betriebliches Gesundheitsmanagement / Gefährdu…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
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Betreff
AW: Betriebliches Gesundheitsmanagement / Gefährdungsbeurteilung [#33791] // 2. Erinnerung [#33791]
Datum
9. Dezember 2018 20:16
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Betriebliches Gesundheitsmanagement / Gefährdungsbeurteilung“ vom 28.09.2018 (#33791) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 41 Tage überschritten. Leider lassen Sie mir keine andere Wahl, sodass ich mich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz wenden muss - da Sie bis dato keiner meiner Anfragen innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet haben. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 33791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze R…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Betriebliches Gesundheitsmanagement / Gefährdungsbeurteilung“ [#33791] [#33791]
Datum
9. Dezember 2018 20:17
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/33791 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sie nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet und leider keinerlei Kontakt zu mir aufgenommen wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 33791.pdf Anfragenr: 33791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Betreff
Ihre Anfragen an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Datum
14. Dezember 2018 13:28
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2247 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 14.12.2018 Gesch.Z.: 4.03.18.120; 4.03.18.121; 4.03.18.122; 4.03.18.136 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> Ihre Anfragen an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Mails vom 06.12. und 09.12.2018 und teile Ihnen mit, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) mit der Verbandsgemeinde Bad Breisig bezüglich der Beantwortung Ihrer noch offenen Anfragen in Korrespondenz steht. Der LfDI hat der Verbandsgemeindeverwaltung des Weiteren seine Rechtsauffassung bezüglich Ihrer Anfragen mittgeteilt. Nach den mir vorliegenden Informationen sind Ihre Anfragen in Bearbeitung. Ich bitte Sie daher um noch etwas Geduld bezüglich der Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen
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Ihre Anfragen an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Datum
14. Dezember 2018 13:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2247 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 14.12.2018 Gesch.Z.: 4.03.18.120; 4.03.18.121; 4.03.18.122; 4.03.18.136 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> Ihre Anfragen an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Mails vom 06.12. und 09.12.2018 und teile Ihnen mit, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) mit der Verbandsgemeinde Bad Breisig bezüglich der Beantwortung Ihrer noch offenen Anfragen in Korrespondenz steht. Der LfDI hat der Verbandsgemeindeverwaltung des Weiteren seine Rechtsauffassung bezüglich Ihrer Anfragen mittgeteilt. Nach den mir vorliegenden Informationen sind Ihre Anfragen in Bearbeitung. Ich bitte Sie daher um noch etwas Geduld bezüglich der Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen
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Betreff
Ihre Anfragen an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Datum
14. Dezember 2018 13:28
Status
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2247 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 14.12.2018 Gesch.Z.: 4.03.18.120; 4.03.18.121; 4.03.18.122; 4.03.18.136 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> Ihre Anfragen an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Mails vom 06.12. und 09.12.2018 und teile Ihnen mit, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) mit der Verbandsgemeinde Bad Breisig bezüglich der Beantwortung Ihrer noch offenen Anfragen in Korrespondenz steht. Der LfDI hat der Verbandsgemeindeverwaltung des Weiteren seine Rechtsauffassung bezüglich Ihrer Anfragen mittgeteilt. Nach den mir vorliegenden Informationen sind Ihre Anfragen in Bearbeitung. Ich bitte Sie daher um noch etwas Geduld bezüglich der Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen

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Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Sehr geehrtAntragsteller/in die Gefährdungsbeurteilungen sind Bestandteil unseres Betrieblichen Gesundheitsmanage…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Betreff
AW: Betriebliches Gesundheitsmanagement / Gefährdungsbeurteilung [#33791]
Datum
19. Dezember 2018 11:48
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in die Gefährdungsbeurteilungen sind Bestandteil unseres Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Soweit Ergänzungen oder Neubeurteilungen in diesem Bereich nötig werden, sind ausreichend Mittel für das Haushaltsjahr 2019 berücksichtigt. Mit freundlichen Grüßen