Betriebsanleitung für den Raketenwerfer Mars

1. Die auf dem versteigerten Laptop befindliche Betriebsanleitung für den Raketenwerfer Mars (https://www.sueddeutsche.de/politik/bundeswehr-laptop-verschlusssache-1.4512866); da aus der Beschreibung keine kritischen Erkenntnisse abgeleitet werden können, steht § 3 IFG dem Informationszugang nicht entgegen,

2. Auflistung der weiteren VS-NfD-klassifizierten Dokumente, die zuvor gelöscht worden waren, jedoch leicht wiederhergestellt werden konnten sowie

3. Meldung über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten durch die auf dem Laptop befindlichen Fotografien sowie Benachrichtigungen der betroffenen Personen; personenbezogenen Daten sollen unkenntlich gemacht werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Juli 2019
  • Frist
    10. August 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die auf dem vers…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Betriebsanleitung für den Raketenwerfer Mars [#154467]
Datum
7. Juli 2019 00:23
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die auf dem versteigerten Laptop befindliche Betriebsanleitung für den Raketenwerfer Mars (https://www.sueddeutsche.de/politik/bundeswehr-laptop-verschlusssache-1.4512866); da aus der Beschreibung keine kritischen Erkenntnisse abgeleitet werden können, steht § 3 IFG dem Informationszugang nicht entgegen, 2. Auflistung der weiteren VS-NfD-klassifizierten Dokumente, die zuvor gelöscht worden waren, jedoch leicht wiederhergestellt werden konnten sowie 3. Meldung über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten durch die auf dem Laptop befindlichen Fotografien sowie Benachrichtigungen der betroffenen Personen; personenbezogenen Daten sollen unkenntlich gemacht werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
R I 1 Az 39-22-17/-1069 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 07.07.2019 (s.…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG-Antrag: Betriebsanleitung für den Raketenwerfer Mars [#154467]
Datum
11. Juli 2019 11:28
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

R I 1 Az 39-22-17/-1069 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 07.07.2019 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 7. Juli 2019 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1069 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
R I 1 Az 39-22-17/-1069 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 07.07.2019 …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG-Antrag: Betriebsanleitung für den Raketenwerfer Mars [#154467]
Datum
18. Juli 2019 14:23
Status
Warte auf Antwort
R I 1 Az 39-22-17/-1069 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 07.07.2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1069 vom 11.07.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre IFG-Anfrage vom 7. Juli 2019 (Bezug), in der sich nunmehr die Notwendigkeit ergeben hat, einen förmlichen Bescheid zu erstellen. Dieser ist Ihnen nach den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes bekanntzugeben. Zu diesem Zweck darf ich Sie freundlich um Benennung Ihrer zustellfähigen Postanschrift bitten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Mit freundlichen Grü…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: IFG-Antrag: Betriebsanleitung für den Raketenwerfer Mars [#154467]
Datum
18. Juli 2019 18:28
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154467 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1069 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 07.0…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG-Antrag: Betriebsanleitung für den Raketenwerfer Mars [#154467]
Datum
5. August 2019 10:53
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1069 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 07.07.2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1069 vom 11.07.2019 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1069 vom 18.07.2019 4. Ihre E-Mail vom 18.07.2019 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in für Ihre Nachricht vom 18. Juli 2019 (Bezug 4.), mit welcher Sie u.a. Ihre Postanschrift übermittelt haben, danke ich Ihnen. Zu Ihrer erneut vorgetragen Bitte um Beantwortung per E-Mail darf ich im Wesentlichen auf meine Ausführungen gemäß Bezug 3. verweisen. Wie bereits mitgeteilt, zeichnet sich die Notwendigkeit ab,einen förmlichen Bescheid zu erstellen. Dieser ist Ihnen nach § 41 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bekanntzugeben. Dabei ist das Datum der Bekanntgabe für die Auslösung des Laufs der Rechtsbehelfsfrist von Bedeutung. Bei einer Übermittlung per E-Mail ist die rechtssichere Bestimmung des Zeitpunktes der Bekanntgabe der Entscheidung nicht möglich, so dass vorliegend eine Zustellung auf dem Postwege erfolgen wird. Im Verlauf der Bearbeitung Ihres Antrags hat sich allerdings zwischenzeitlich herausgestellt, dass zu einer umfassenden Recherche nach antragsgegenständlichen Informationen noch auf weitere, bislang nicht in die Prüfung einbezogene, Stellen erweitert werden muss. Von daher ist es nach aktueller Bewertung nicht möglich, die Bearbeitung Ihres Antrags innerhalb der Frist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG zum Abschluss zu bringen. Selbstverständlich komme ich baldmöglichst auf die Erledigung Ihres Anliegens zurück. Bis dahin bitte ich Sie freundlich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen