Betriebserlaubis für die DEVA

die DEVA (Deutsche Versuchs- und Prüf-Anstalt für Jagd und Sportwaffen e.V.) unterhält in << Adresse entfernt >>, Stahnsdorfer Damm 12, einen Schießstand für Handfeuerwaffen. Diese Anlage bedarf nach §§ 4 ff. Bundesimmissionsschutzgesetz einer Genehmigung, die vom Senator für Stadtentwicklung und Umwelt (Abteilung IX, Referat IX C) zu erteilen ist. Diese Genehmigung / Betriebserlaubnis muß die Rahmenbedingungen für den Betrieb enthalten, z.B. die Angabe der zulässigen Betriebszeiten und des Schalldruckpegels in Dezibel (dB), der nicht überschritten werden darf.
Als Anwohner im akustischen Einwirkungsbereich des Schießstandes möchte ich Kenntnis nehmen von dem Umfang der behördlichen Genehmigung und den entsprechenden Auflagen.
Ich bitte daher, mir die aktuelle Betriebserlaubnis für den o.g. Schießstand, bzw. deren immissionsschutzrechtlich relevanten Teile, zugänglich zu machen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. April 2016
  • Frist
    28. Mai 2016
  • Kosten dieser Information:
    60,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Betriebserlaubis für die DEVA [#16503]
Datum
24. April 2016 16:31
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die DEVA (Deutsche Versuchs- und Prüf-Anstalt für Jagd und Sportwaffen e.V.) unterhält in << Adresse entfernt >>, Stahnsdorfer Damm 12, einen Schießstand für Handfeuerwaffen. Diese Anlage bedarf nach §§ 4 ff. Bundesimmissionsschutzgesetz einer Genehmigung, die vom Senator für Stadtentwicklung und Umwelt (Abteilung IX, Referat IX C) zu erteilen ist. Diese Genehmigung / Betriebserlaubnis muß die Rahmenbedingungen für den Betrieb enthalten, z.B. die Angabe der zulässigen Betriebszeiten und des Schalldruckpegels in Dezibel (dB), der nicht überschritten werden darf. Als Anwohner im akustischen Einwirkungsbereich des Schießstandes möchte ich Kenntnis nehmen von dem Umfang der behördlichen Genehmigung und den entsprechenden Auflagen. Ich bitte daher, mir die aktuelle Betriebserlaubnis für den o.g. Schießstand, bzw. deren immissionsschutzrechtlich relevanten Teile, zugänglich zu machen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Ihr Antrag auf Akteneinsicht/-auskunft vom 24.4.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist eingegangen und…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht/-auskunft vom 24.4.2016
Datum
4. Mai 2016 10:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist eingegangen und kann kurzfristig beantwortet werden. Für die vorab erbetene Übermittlung der anfallenden Kosten und danach die Übersendung der angefragten Informationen, die Sie auf elektronischem Weg wünschen, bitte ich um Angabe Ihrer privaten E-Mailadresse, ansonsten würde ich Ihre Postadresse verwenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht/-auskunft vom 24.4.2016 [#16503] Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Si…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht/-auskunft vom 24.4.2016 [#16503]
Datum
6. Mai 2016 17:37
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie weitere Nachrichten an folgende Email-Anschrift: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16503 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Auskunftsersuchen DEVA Wannsee Sehr geehrtAntragsteller/in Sie hatten gebeten, Sie vorab über die voraussichtlich…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
Auskunftsersuchen DEVA Wannsee
Datum
9. Mai 2016 10:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie hatten gebeten, Sie vorab über die voraussichtlichen Kosten zu informieren. Für Auskünfte nach dem IFG, auch in Verbindung mit dem UIG, gilt die Verwaltungsgebührenordnung. Dort ist in Tarifstelle 1004 a für einfache schriftliche Aktenauskünfte ein Gebührenrahmen von 5-100 € vorgesehen (identisch mit dem Gebührenrahmen für einfache Akteneinsicht nach Tarifstelle 1004 b). Aufgrund des Aufwandes beabsichtige ich, für die zusammengetragenen Informationen eine Gebühr in Höhe von 60,- € zu erheben. Ich bitte um Rückmeldung, ob ich Ihnen die Auskunft nunmehr gebührenpflichtig übersenden soll (die Übersendung nimmt dann noch ein paar Tage in Anspruch). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunftsersuchen DEVA Wannsee [#16503] Sehr geehrte Damen und Herren, bevor ich mich mit der Zahlung einer …
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunftsersuchen DEVA Wannsee [#16503]
Datum
9. Mai 2016 16:12
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bevor ich mich mit der Zahlung einer Gebühr in Höhe von 60 EUR einverstanden erkläre, wäre ich für den Hinweis dankbar, was ich konkret dafür bekomme. Ist es die gesamt Betriebserlaubnis oder sind es Auszüge oder auch weitere Dokumente ? Ich habe keine Idee über den Umfang der Betriebserlaubnis, könnte mir aber vorstellen, dass sie umfangreiche Vorgaben über sicherheitstechnische Fragen enthält, die mich nicht interessieren. Ich möchte gerne - wie in meinem Antrag beschrieben - die immissionsrechtlichen Teile sehen und die Vorgaben über die zulässigen Betriebszeiten. Beispielsweise ist auf der Website des Schießstandes von einem Sonntagsbetrieb nicht die Rede, der aber tatsächlich stattfindet und dessen Zulässigkeit vom Geschäftsführer mir gegenüber behauptet wurde. Schließlich wüßte ich gerne, wie Sie mir die Informationen zukommen lassen wollen : elektronisch oder auf dem Postwege ? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16503 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
AW: Auskunftsersuchen DEVA Wannsee [#16503] Sehr geehrtAntragsteller/in es handelt sich um ein zweiseitiges Schr…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
AW: Auskunftsersuchen DEVA Wannsee [#16503]
Datum
10. Mai 2016 09:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in es handelt sich um ein zweiseitiges Schreiben, in dem ich die Sach- und Rechtslage zum Schießstand ausführlich darlege, einschließlich der Vorgaben zu Betriebszeiten und Lärmrichtwerten (und u. a. erläutere, warum es keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung gibt, die ich Ihnen, auch auszugsweise, übersenden könnte). Da Sie in Ihrem Auskunftsersuchen ausdrücklich um elektronische Übersendung gebeten hatten, wollte ich Ihnen dieses Schreiben als pdf-Datei per E-Mail zusenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Auskunftsersuchen DEVA Wannsee [#16503] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank, dass Sie jeweils…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Auskunftsersuchen DEVA Wannsee [#16503]
Datum
10. Mai 2016 10:36
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank, dass Sie jeweils so schnell reagieren. Ich finde die von Ihnen genannte Gebühr von 60 EUR für eine dem Bürger zustehende Information zwar durchaus hoch, bin aber bereit , sie zu zahlen, da ich auf von den von Ihnen angekündigten Erläuterungen (z.B. warum hier eine immissionsrechtliche Genehmigung nicht erforderlich sein soll) interessante Einblicke verspreche. Dabei gehe ich davon aus, dass Sie das angekündigte zweiseitige Schreiben nicht schon an andere, potentiell ebenfalls an einer Aufklärung interessierte Bürger/Anwohner verschickt haben. Die elektronische Übersendung ist ok. Nochmals vielen Dank . Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16503 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Antrag auf Aktenauskunft Sehr geehrtAntragsteller/in als Anlage finden Sie mein Auskunftsschreiben. Ich hoffe, da…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
Antrag auf Aktenauskunft
Datum
12. Mai 2016 10:47
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in als Anlage finden Sie mein Auskunftsschreiben. Ich hoffe, dass damit Ihre Fragen umfassend beantwortet sind. Mit freundlichen Grüßen